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Neue Raubzüge der großen Koalition:

Die Rente sinkt weiter

Die Renten sinken durch die „Reformen“ der vergangenen Jahre stärker als bisher bekannt. Die so genannte Eckrente werde im Jahr 2009 um 330 Euro geringer ausfallen als noch vor zehn Jahren vorhergesagt wurde. Das ergeben Zahlen aus dem Rentenversicherungsbericht 2005, den Sozialminister Franz Müntefering (SPD) dem Kabinett vorgelegt hat. Danach rechne die Bundesregierung im Jahr 2009 mit einer Bruttostandardrente nach 45 Jahren Durchschnittsverdienst von 1180 Euro im Monat. Im Rentenversicherungsbericht 1995 hatte die Regierung dagegen für 2009 noch eine Eckrente von 1510 Euro prognostiziert. Für die Bruttoentgelte der Beschäftigten hatte der Rentenversicherungsbericht 1995 für das Jahr 2009 rund 39.336 Euro vorausgesagt, heute werden für 2009 rund 30.787 Euro erwartet. Das sind nach Aussage der Rentenversicherer 78 Prozent der früheren Prognosewerte.

Politiker-„Renten“ sind sicher

Der Bund der Steuerzahler fordert angesichts der schrumpfenden Rente für sozialversicherungspflichtig Beschäftigte eine Neuregelung bei der Altersversorgung von PolitikerInnen, da es deutliche „Niveau-Unterschiede“ zwischen Rente, Pensionen und „Ruhegehältern von PolitikerInnen gebe. Während von der Bevölkerung immer mehr Eigenvorsorge gefordert wird erhalten „unsere“ Abgeordnete weiter Ansprüche ohne dafür eigene Vorsorgeleistungen erbracht zu haben. Die derzeitige Höchstrente in der gesetzlichen Rentenversicherung beträgt nach 45 Beitragsjahren ca. 2100.- Euro. Ein Wert, den BundesministerInnen schon nach zwei Amtsjahren übertreffen. Doch nicht nur MinisterInnen, auch Abgeordnete schrauben ihre Pensionsansprüche schnell in die Höhe. Derzeit betragen die Ruhegehälter für Abgeordnete nach einer 8-jährigen Zugehörigkeit zum Bundestag 24 Prozent der Diäten. Mit jedem weiteren Mandatsjahr steigen sie um drei Prozent auf maximal 69 Prozent der Diäten. Die Ruhegehälter werden grundsätzlich mit Vollendung des 65. Lebensjahres gezahlt. Für langjährige Parlamentarier sinkt die Altersgrenze bis auf das 55. Lebensjahr. Abgeordnete erhielten 2004 monatlich 7009 Euro plus eine Kostenpauschale von 3551 Euro. Westerwelle beispielsweise käme nach Berechnungen des Steuerzahlerbundes nach acht Jahren im Bundestag auf gut 1682 Euro. Und nach weiteren vier Jahren im Bundestag sind die Pensionsansprüche schnell auf nahezu 2500 Euro oder mehr gestiegen. Deshalb sollten die Minister- und Abgeordnetenruhegehälter abgeschafft werden. Sie sollten privat für ihr Alter, ohne gleichzeitige Erhöhung der Diäten, sorgen.

Die Ruhegehaltsansprüche unserer „VolksvertreterInnen“

Gerhard Schröder hat aus seiner Zeit als niedersächsischer Ministerpräsident Anspruch auf 7016 Euro pro Monat, als Kanzler auf 7791 Euro, als Landtagsabgeordneter 2107 Euro (ab 61) und als Bundestagsabgeordneter 2651 Euro (ab 63). Nach dem Gesetz werden Anwartschaften verrechnet - dann bleiben ihm insgesamt 8303 Euro/Monat.

Hans Eichel (61, SPD), der ehemalige Finanzminister hat als Ex-Ministerpräsident von Hessen Anspruch auf 4911 Euro/Monat, als Bundesminister auf 5218 Euro, als Landtagsabgeordneter auf 2190 Euro. Nach Verrechnung der Ansprüche bleibt Eichel einen Ruhegehaltsanspruch von 11 635 Euro pro Monat - mehr als der Kanzler!

Angela Merkel (49, CDU), die CDU-Chefin hat nach 13 Jahren im Bundestag einen Anspruch auf monatlich 2737 Euro Ruhegehalt (ab 60). Dazu kommen noch mal 4920 Euro pro Monat nach fast acht Jahren als Bundesministerin (ab 55). Nach Verrechnung bleibt ihr ein Gesamtanspruch von bisher 7332 Euro pro Monat.

Joschka Fischer (55, Grüne), der Außenminister hat bisher Ruhegehaltsansprüche als Umweltminister in Hessen (4880 Euro pro Monat), als Außenminister (5218 Euro), als Bundestagsabgeordneter 2651 Euro. Nach Verrechnung bleibt ihm ein monatlicher „Ruhegehalts-Anspruch“ von insgesamt 8301 Euro pro Monat. (Stand Oktober 2003)

hg