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Das DGB-Modell der Bürgerversicherung

Einkommensbezogene Finanzierung:

Die Finanzierung über einkommensabhängige Beiträge bleibt erhalten. Die Arbeitgeber bleiben durch paritätische (gleichgewichtige) Finanzierung in der Verantwortung. Die Bürgerversicherung versichert alle Bürgerinnen und Bürger. Die Versicherungspflichtgrenze (3.900 Euro) wird abgeschafft. Familienangehörige ohne eigenes Einkommen bleiben beitragsfrei mitversichert. Wer neu krankenversichert wird, kommt sofort in die Bürgerversicherung. Privat Versicherte haben Bestandschutz. Bestandsbeamte können wählen, ob sie in die Bürgerversicherung eintreten oder in der privaten Krankenversicherung bleiben wollen.

Wettbewerb und Wahlfreiheit:

Bürgerinnen und Bürger können ihre Kasse frei wählen. Zwischen privater und gesetzlicher Krankenversicherung wird ein Wettbewerb unter gleichen Bedingungen hergestellt. Dieser umfasst: Einen einheitlichen Leistungskatalog Kontrahierungszwang, d.h. jede Krankenkasse muss jeden Bürger aufnehmen, der will einheitliche Regelungen zur Vergütung der Leistungserbringer Finanzausgleich zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung die gleiche Möglichkeit zu Vertragsbeziehungen mit Ärzten und Krankenhäusern. Auch die privaten Krankenversicherer müssen einkommensbezogene Beiträge erheben.

Zusätzliche Einkunftsarten:

Zins- und Kapitaleinkünfte werden beitragspflichtig. Angemessene Freibeträge stellen sicher, dass verantwortungsbewusste Sparer nicht überfordert werden und die Altersvorsorge angemessen berücksichtigt bleibt: Bei einem Ehepaar werden die Zinsen erst bei einem Vermögen von 90.000 Euro beitragspflichtig.

Die Kapitaleinkünfte sollen besteuert werden (Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge), die Einnahmen daraus zweckgebunden in die Bürgerversicherung fließen. Kleine und mittlere Sparvermögen bleiben durch den Sparerfreibetrag unbelastet. Eine Beitragsbemessungsgrenze für Einkünfte aus Kapitalvermögen entfällt (d.h. die Grenze bis zu der Pflichtbeiträge vom Arbeitsentgelt an die Sozialversicherung zu zahlen sind). Durch diese Maßnahmen könnte der Beitragssatz von heute 14,1 % auf 12,6 % gesenkt werden.