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Datenabgleich bei Hartz IV:

Geringer Missbrauch

Ein Datenabgleich bei den BezieherInnen von Arbeitslosengeld II hat nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit (BA) bislang in weniger als drei Prozent der Fälle einen Missbrauch ans Licht gebracht. Die BA und die Job-Center hätten rund 3,2 Millionen Datensätze verglichen, bei denen Arbeitslosengeld-II-
BezieherInnen gleichzeitig etwa in einem Beschäftigungsverhältnis stünden, Kapitaleinkünfte erzielten oder eine Rente erhielten. Davon seien etwa 70 Prozent bearbeitet, teilte die BA am 19.06.2006 mit. Die überwiegende Zahl der LeistungsbezieherInnen habe die anderen Einkommensquellen bei der Antragstellung angegeben. In nur 60 000 Fällen seien Tatsachen bekannt geworden, die zu Leistungskürzungen führten. In diesen Fällen wurden 26,9 Millionen Euro Arbeitslosengeld II und rund 8,8 Millionen Euro bei den Miet- und Heizkosten zu viel gezahlt. (Durchschnittlich 595 Euro pro Fall.)

Dazu erklärt Petra Pau, stellvertretende Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE.: „Gemessen an den 7,5 Millionen ALG-II-Empfängern hätten demnach 0,8 Prozent der Betroffenen zu viele Leistungen bezogen. Um diese acht Promille wiederum dreht sich seit Wochen fast 100 Prozent der Hartz-IV-Debatte. Der vermeintliche Missbrauch werde mit insgesamt ca. 35 Millionen Euro ausgewiesen. Das sei viel Geld. Gemessen aber an den Abfindungen von Ackermann & Co. seien es lediglich Peanuts. Kurzum: Die Relationen der Hartz IV- Missbrauchs-Debatten stimme hinten und vorn nicht. Sie entpuppe sich als grandioses Ablenkungs-Manöver.

DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach warnte vor Korrekturen bei Hartz IV zu Lasten der Erwerbslosen. „Das Grundproblem ist, das nicht ausreichend Arbeitsplätze da sind. Dafür dürfen Arbeitslose nicht auch noch bestraft werden.“ Stattdessen müsse die Arbeitsförderung reformiert werden.

(csk)