Nächste Seite


 Schleswig-Holsteins Datenschützer kritisieren geplantes neues Polizeirecht

Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein kritisiert den Entwurf der Landes-
regierung für ein neues  Polizeirecht. Er werde einigen verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht gerecht, schreibt es in seiner ausführlichen Stellungnahme. Auch genüge der Entwurf nicht den Forderungen des Bundesverfassungsgerichtes an den Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung bei heimlichen polizeilichen Ermittlungsmaßnahmen.

Die Datenschützer stoßen sich beispielsweise an geplanten Befugnissen der Polizei, wonach teilweise voraussetzungslos jede/r kontrolliert werden könne. Diese verletzten das Recht jedes Menschen, vom Staat grundsätzlich in Ruhe gelassen zu werden. "Mit der akustischen Überwachung des öffentlichen Raumes oder dem Abgleich aller PKW-Kennzeichen-Schilder werden z.B. Eingriffsbefugnisse  eingeräumt, die mit der klassischen Aufgabe der Polizei, konkrete Gefahren abzuwehren, nichts mehr zu tun haben", heißt es weiter.

Auch könne die Gesetzesnovelle nicht im Interesse der Polizei sein, denn statt einfacher und klarer Regelungen würden  auslegungsbedürftige, unklare Begriffe und unübersichtliche Verweisungen benutzt. "Dadurch, dass der Entwurf die vorrangige  Gesetzgebungskompetenz des Bundes für das Strafverfahren und für das Steuerrecht missachtet, macht sich das Gesetz zusätzlich verfassungsrechtlich angreifbar." So empfehlen die Datenschützer, wenigstens Abstand zu nehmen von Bild und Tonaufzeichnungen im öffentlichen Raum, der Kfz-Kennzeichenüberwachung, Telefon- und sonstiger Telekommunikations-
überwachung, der Erweiterung der  Datenerhebungsbefugnis, Schleierfahndung und Erweiterung der Identitätsfeststellung und von der Aufhebung der Zweckbindung bei Steuerdaten.

Die ‚Neue Richtervereinigung’ in Schleswig-Holstein teilt die ablehnende Auffassung zur Rechtsver-
schärfung und hält dem Innenminister indirekt Populismus vor, indem sie in ihrer Stellungnahme schreibt: “Die Ausnutzung herkömmlicher präventiver und strafrechtlicher Instrumentarien, eine gute Ausstattung von Polizei und Justiz und der Einsatz durchdachter strategischer Konzepte machen vielleicht politisch wenig her, vermögen aber auch im Hinblick auf besonders gelagerte Bedrohungen wie Terrorismus und Organisierte Kriminalität eine wirksame Kriminalitätsbekämpfung zu gewährleisten. Der Erlass immer schärferer Gesetze wiegt die Öffentlichkeit in einer  ver- meintlichen Sicherheit und bleibt den Nachweis schuldig, ob die jeweiligen Weiterungen wirklich erforderlich und  grundrechtsange- messen sind. Die bisherige Liberalität und grundrechtliche Ausgewogenheit werden ohne erkennbare Not zur Disposition gestellt. Vor allem die Teile des Entwurfes, die den Anforderungen der jüngsten verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung nicht genügen, dürfen nicht Gesetz werden.“

Datenschützer und Wirtschaftsverbände hatten bereits im vergangenen November vor der Verabschiedung neuer Überwachungsklauseln in Schleswig Holstein, aber auch in Bayern gewarnt. In beiden Ländern planen maßgebliche PolitikerInnen deutliche Verschärfungen der bestehenden Rechtslage.

Die Kontrolle jedes einzelnen in allen Lebensbereichen ist technisch bereits möglich. Noch werden die Daten nicht zentral an einer Stelle zusammengefügt - wie damals bei der Stasi. Jedoch: der Überwachungs-
staat kommt. Schritt für Schritt - Kamera für Kamera. Eine Bargeldübergabe zwischen einem Lobbyisten mit Aktenkoffern und einem Politiker, die hätte man ja gern mal auf einem Video gesehen. Da sind leider immer überhaupt keine Kameras zugegen. Also, wenn's drauf ankommt, dann schaut er weg, der Große Bruder. Dann ist es doch besser, er schaut gleich gar nicht.

csk