Schleswig-Holsteins Datenschützer
kritisieren geplantes neues Polizeirecht
Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz
Schleswig-Holstein kritisiert den Entwurf der Landes-
regierung für ein neues Polizeirecht. Er werde
einigen verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht gerecht, schreibt es
in seiner ausführlichen Stellungnahme. Auch genüge der Entwurf
nicht den Forderungen des Bundesverfassungsgerichtes an den Schutz des
Kernbereichs privater Lebensgestaltung bei heimlichen polizeilichen Ermittlungsmaßnahmen.
Die Datenschützer stoßen sich beispielsweise an geplanten Befugnissen der Polizei, wonach teilweise voraussetzungslos jede/r kontrolliert werden könne. Diese verletzten das Recht jedes Menschen, vom Staat grundsätzlich in Ruhe gelassen zu werden. "Mit der akustischen Überwachung des öffentlichen Raumes oder dem Abgleich aller PKW-Kennzeichen-Schilder werden z.B. Eingriffsbefugnisse eingeräumt, die mit der klassischen Aufgabe der Polizei, konkrete Gefahren abzuwehren, nichts mehr zu tun haben", heißt es weiter.
Auch könne die Gesetzesnovelle nicht im Interesse
der Polizei sein, denn statt einfacher und klarer Regelungen würden
auslegungsbedürftige, unklare Begriffe und unübersichtliche Verweisungen
benutzt. "Dadurch, dass der Entwurf die vorrangige Gesetzgebungskompetenz
des Bundes für das Strafverfahren und für das Steuerrecht missachtet,
macht sich das Gesetz zusätzlich verfassungsrechtlich angreifbar."
So empfehlen die Datenschützer, wenigstens Abstand zu nehmen von Bild
und Tonaufzeichnungen im öffentlichen Raum, der Kfz-Kennzeichenüberwachung,
Telefon- und sonstiger Telekommunikations-
überwachung, der Erweiterung der Datenerhebungsbefugnis,
Schleierfahndung und Erweiterung der Identitätsfeststellung und von
der Aufhebung der Zweckbindung bei Steuerdaten.
Die ‚Neue Richtervereinigung’ in Schleswig-Holstein teilt
die ablehnende Auffassung zur Rechtsver-
schärfung und hält dem Innenminister indirekt
Populismus vor, indem sie in ihrer Stellungnahme schreibt: “Die Ausnutzung
herkömmlicher präventiver und strafrechtlicher Instrumentarien,
eine gute Ausstattung von Polizei und Justiz und der Einsatz durchdachter
strategischer Konzepte machen vielleicht politisch wenig her, vermögen
aber auch im Hinblick auf besonders gelagerte Bedrohungen wie Terrorismus
und Organisierte Kriminalität eine wirksame Kriminalitätsbekämpfung
zu gewährleisten. Der Erlass immer schärferer Gesetze wiegt die
Öffentlichkeit in einer ver- meintlichen Sicherheit und bleibt
den Nachweis schuldig, ob die jeweiligen Weiterungen wirklich erforderlich
und grundrechtsange- messen sind. Die bisherige Liberalität
und grundrechtliche Ausgewogenheit werden ohne erkennbare Not zur Disposition
gestellt. Vor allem die Teile des Entwurfes, die den Anforderungen der
jüngsten verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung nicht genügen,
dürfen nicht Gesetz werden.“
Datenschützer und Wirtschaftsverbände hatten bereits im vergangenen November vor der Verabschiedung neuer Überwachungsklauseln in Schleswig Holstein, aber auch in Bayern gewarnt. In beiden Ländern planen maßgebliche PolitikerInnen deutliche Verschärfungen der bestehenden Rechtslage.
Die Kontrolle jedes einzelnen in allen Lebensbereichen
ist technisch bereits möglich. Noch werden die Daten nicht zentral
an einer Stelle zusammengefügt - wie damals bei der Stasi. Jedoch:
der Überwachungs-
staat kommt. Schritt für Schritt - Kamera für
Kamera. Eine Bargeldübergabe zwischen einem Lobbyisten mit Aktenkoffern
und einem Politiker, die hätte man ja gern mal auf einem Video gesehen.
Da sind leider immer überhaupt keine Kameras zugegen. Also, wenn's
drauf ankommt, dann schaut er weg, der Große Bruder. Dann ist es
doch besser, er schaut gleich gar nicht.