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AUF UND DAVON

Auf Anregung des Europäischen Sozialforums hatte es bereits am 7. Oktober einen internationalen Aktionstag für Bewegungsfreiheit und gleiche Rechte für Einwanderer und Flüchtlinge geben. In Deutschland beteiligten sich Flüchtlingsräte, kirchliche Organisationen, Dritte-Welt-Solidaritätsgruppen und andere in immerhin 12 Städten an Aktionen.

Manchmal entscheiden deutsche Gerichte tatsächlich menschenfreundlich: Kranke Asylbewerber, denen im Heimatland eine Verschlimmerung ihrer Krankheit droht, dürfen nicht abgeschoben werden. Das hat das Bundesverwaltungsgericht Leipzig am 18. Oktober entschieden. Damit hob es ein Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Lüneburg auf, das grünes Licht für die Abschiebung eines an Sarkoidose erkrankten Asylbewebers nach Angola gegeben hatte, berichtet die taz.

Am 16. und17. November wird die Innenministerkonferenz endlich über eine Bleiberechtsregelung befinden. Etwa 200.000 Menschen leben in Deutschland mit einer Duldung, oft über mehrere Jahre hinweg, ständig in der Angst, vielleicht schon in wenigen Wochen abgeschoben zu werden. Für das schleswig-holsteinische Bündnis „Hiergeblieben!“ ist die Innenministerkonferenz Anlass, seine Aktivitäten zu verstärken. Es werden noch Unterzeichner des Aufrufs gesucht. Infos unter www.hiergeblieben.info oder www.frsh.de/hiergeblieben.

Unterdessen kritisieren der Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein und die bundesweite AG für Flüchtlinge PRO ASYL den Versuch, bei den aktuellen Verhandlungen um eine Bleiberechtsregelung lediglich auf eine Minimallösung zu setzen. Nach einem Vorschlag aus Niedersachsen soll statt einer Aufenthaltserlaubnis mit unbeschränkter Arbeitserlaubnis nur eine weitere Duldung zur Arbeitssuche erteilt werden. Lediglich eine Duldung mit Arbeitserlaubnismöglichkeit einzuführen, geht jedoch an den Problemen vorbei. Die Duldung schreckt Arbeitgeber ab. „Geduldete dürfen den zugewiesenen Kreis oder die Stadt nicht verlassen. Das unterläuft regelmäßig einen erfolgreichen Arbeitsmarktzugang.“ warnt Martin Link vom Flüchtlingsrat. Einer Katastrophe gleich käme die Umsetzung der Forderung des bayerischen Innenministers Beckstein, alle irakischen Staatsangehörigen von der Bleiberechtsregelung auszunehmen. Dies würde die Hoffnung von ca. 9.000 geduldeten Irakern zerstören. Nach einer aktuellen US-Studie sind seit Kriegsbeginn ca. 650.000 Menschen im Irak getötet worden, derzeit kommen weiterhin 15.000 monatlich zu Tode. Auch an anderer Stelle zeigen sich Unionspolitiker unmensch- lich: Geduldete sowie Asylbewerber und sogar Menschen mit Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen sollten künftig auf Dauer die gegenüber der Sozialhilfe um fast 35 Prozent gekürzten Leistungen des Asylbewerberleistungsgesetzes erhalten. Bisher galt dies lediglich für drei Jahre.

(wop)