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Das Asylbewerberleistungsgesetz zählt Schmerzensgelder zum anrechenbaren Vermögen. Wer ein Schmerzensgeld zugestanden bekommt, hat davon nichts, da es ihm wieder von der Sozialhilfe abgezogen wird. Diese Praxis hat das Bundesverfassungsgericht jetzt für verfassunsgwidrig erklärt und der Gesetzgeber aufgefordert, das Gesetz zu ändern.

Mit einer Änderung des im Januar 2005 in Kraft getretenen Zuwanderungsgesetzes soll die „sofort vollziehbare Abschiebemöglichkeit gefährlicher ausländischer Personen“ im Aufenthaltsgesetz nun wieder aufgehoben werden. Dies wollen die Bündnisgrünen mit einem Gesetzentwurf erreichen. Die Fraktion bezieht sich dabei auf den Evaluierungsbericht zum Zuwanderungsgesetz von Juli 2006. Danach hat sich die Regelung in der Praxis „nicht bewährt“.

Vom 6. bis zum 8.Juni 2007 wollen sich die Mächtigen dieser Welt zum G-8-Gipfel im Mecklenburger Ostseebad Heiligendamm treffen. Im Rahmen der geplanten Proteste und des Gegengipfels werden auch die Rechte der Einwanderer und Flüchtlinge auf die Tagesordnung gesetzt. Schon im Vorfeld soll es unter anderem eine Veranstaltungsreihe und eine zwei- bis dreiwöchige Tour der Karawane für die Rechte der Flüchtlinge geben.

Mitte November treffen sich die Innenminister von Bund und Länder zu ihrer Halbjahreskonferenz. Auf dem Programm steht eine Bleiberechtsregelung für geduldete Flüchtlinge, die seit langem erwartet wird. In Deutschland leben etwa 200.000 Menschen mit einer  meist nur auf wenige Monate befristeten Duldung. Über 130.000 Menschen leben mit sogenannten Kettenduldungen schon über fünf Jahre unter diesen Bedingungen. Der Grund ist meist, daß kein Asylrecht gewährt wurde, aber aus den verschiedensten Gründen nicht abgeschoben werden kann. Im Augenblick deutet aber vieles auf eine sehr restriktive Lösung. Bayern fordert, daß Iraker von der Regelung generell ausgeschlossen werden und diffamiert diese Flüchtlingsgruppe pauschal als Sicherheitsrisiko. Betroffen sind derzeit etwa 10.000 Menschen. Diese Zahl kann sich in nächster Zeit jedoch stark erhöhen. Das Bundesamt für Migration und Flucht hat damit begonnen, in Widerrufverfahren Flüchtlingen aus Kosovo, Afghanistan und anderen Ländern den Flüchtlingsstatus abzuerkennen, weil ihre Heimatländer angeblich wieder sicher sind. Diese irrsinnige Ansicht hat man in dem Amt auch von den Zuständen im Irak. Mehrere Zehntausend Iraker könnten also in nächster Zeit ihre Anerkennung als Flüchtling verlieren und würden nach vielen Jahren hiesigen Aufenthalts wieder auf den Status des lediglich Geduldeten zurückgeworfen.

Die Western Union ist eine Bank, die sich auf die Überweisung in etwas entlegenere Regionen der Welt spezialisiert hat, in der hiesige Banken nicht operieren odre keine Geschäftspartner für das Kundengeschäft haben. In der der Kundenzeitschrift der Bank, der Western Union, finden sich immer wieder interessante und durchaus kritische Artikel über europäische Migrationspolitik, wie gemeinsame Sammelabschiebungen und anderes. Die Erklärung: Western Union profitiert im großen Umfang (mit bis zu 30%) von den Geldüberweisungen der Migranten in ihre Herkunftsländer.

        (wop)