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Am Samstag den 18. November hatte der Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein (FRSH) mit Unterstützung der Heinrich-Böll-Stiftung und anderen eine ganztägige Veranstaltung zum Thema „Israel-Palästina – Ein Konflikt ohne Ende?“ durchgeführt, die mit 150 Teilnehmern ausgesprochen gut besucht war. Referenten waren der palästinensische Journalist Hakam Abdel-Hadi, der israelische Historiker Moshe Zuckermann, und der Bundestagsabgeordnete und Völkerrechtler Norman Paech aus Hamburg.

Mitte November tagte die Konferenz der Innenminister von Bund und Ländern (IMK) und einigte sich endlich auf eine  Bleiberechts- regelung für die etwa 200.000 Menschen, die nur eine Duldung haben. Dabei handelt es sich um Menschen, deren Asylanträge abgelehnt wurden, die aber nicht abgeschoben werden können. Gründe dafür sind entweder das Fehlen eines Passes, oder, was häufiger  vor- kommt, dass in den Hekunftsländern Krieg herrscht oder den betroffenen Verfolgung und Folter droht.

Der Flüchtlingsrat begrüßt, dass die IMK überhaupt eine Bleiberechtsregelung für Geduldete beschlossen hat. „Allen Ankündigungen zum Trotz kommen auch die irakischen Geduldeten in die Regelung hinein!“ freut sich Martin Link, FRSH-Geschäftsführer.

Als kleinmütige Entscheidung kritisiert die Flüchtlingsorganisation, dass die Regelung nur den zum Stichtag 17. November 2006 in einem Dauerarbeitsverhältnis stehenden geduldeten Personen zugänglich sein soll. Der überwiegenden Zahl der Betroffenen ist ohne eigene Schuld arbeitslos. Sie erhalten aufgrund gesetzlicher Hürden und restriktiver Verwaltungspraxis seit Jahren keine Arbeitserlaubnis - und sind nur deshalb von der öffentlichen Hand anhängig. Daran wird sich bei gleichbleibender Rechtslage auch mit der von den Innenministern gesetzten Übergangsfrist bis zum 30. September kommenden Jahres nichts ändern.

Problematisch ist, dass die Innenminister für ihre Bleiberechtsregelung keine Ausnahmeklausel für von Gewalterlebnissen traumatisierte Flüchtlinge vorgesehen haben. Gerade dieser Gruppe kann regelmäßig die von der Politik vorausgesetzten Integrationsleistungen NICHT erfüllen. Auch die Aufenthaltszeiten von sechs bzw. acht Jahren kritisiert der Flüchtlingsrat als zu lang und an der Bedarfslage vorbei gehend.

Vor diesem Hintergrund bestehen beim Flüchtlingsrat große Erwartungen an die vom Bund angekündigte gesetzliche  Bleiberechts- regelung. Die Von BMI Wolfgang Schäuble angekündigte Gesetzesinitiative verspricht nicht zuletzt beim Arbeitsmarktzugang eine großzügigere Ausgestaltung.

Ca. 3.000 Geduldete leben in Schleswig-Holstein. Dabei handelt es sich mehrheitlich um Personen, die wegen politischer Verfolgung, Kriegen, erlittener Gewalt oder anderen Überlebensnöten ihrem Herkunftsland entflohen sind. Die Zahlen derer, die über die von den Innenministern beschlossene Regelung nun ein Bleiberecht erhalten, wird sehr gering sein. Zu begrüßen ist daher, dass alle anderen Betroffenen mit einem Abschiebestopp vor vorzeitiger Aufenthaltsbeendigung geschützt werden. Dieser Abschiebestopp muss mindestens bis zum Inkrafttreten einer erwarteten gesetzlichen Bleiberechtsregelung andauern.

wop