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DGB legt Konzept für Arbeitslosengeld vor

Der Deutsche Gewerkschaftsbund fordert, länger Arbeitslosengeld an Ältere zu zahlen. Mit dem Konzept präsentiert der DGB einen Gegenentwurf zu den CDU-Plänen. Diese lehnt den Vorschlag ab, die SPD will prüfen.

Das Alter der Erwerbslosen soll bei der Dauer des Anspruchs entscheidend sein - nicht die Zahl der Beitragsjahre, wie von der CDU vorgesehen. Nach Überzeugung des DGB sollten über 45-Jährige bis zu 15 Monate Arbeitslosengeld beziehen können, über 50-Jährige bis zu 18 Monate und unter Umständen bis zu 24 Monate - abhängig davon, wie lange sie in den vorherigen fünf Jahren  sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren. Erst danach würden sie auf Hartz-IV-Niveau rutschen. Nach dem seit Februar geltenden Recht können über 55-Jährige bis zu 18 Monate Arbeitslosengeld beziehen; bis dahin hatten Ältere bis zu 32 Monaten Anspruch darauf.

Das CDU-Konzept sieht 15 Monate Arbeitslosengeld für jene vor, die 15 Jahre in die Arbeitslosenver-
sicherung eingezahlt haben, 18 Monate für jene, die 25 Jahre Beiträge zahlten, 24 Monate für jene mit 40 Beitragsjahren. Zwar sei das Ziel richtig, ältere Arbeitslose nach langer Erwerbstätigkeit nicht so schnell zu Hartz-IV-EmpfängerInnen zu machen, meint der DGB - die Vorstellungen der CDU seien aber lückenhaft. Bei vergleichbaren Lebenssituationen könnten die Leistungen für Ältere schwanken. Im Vergleich zum geltenden Recht könnten einige gar schlechter gestellt werden: Über 55-Jährige könnten derzeit nach drei Beitragsjahren 18 Monate Arbeitslosengeld erhalten; und die Voraussetzungen für 24 Monate seien kaum zu erreichen - der DGB spricht von „Etikettenschwindel“. Besonders Frauen sehen die Gewerkschafter von der CDU benachteiligt.

Zur Finanzierung des eigenen Konzepts soll der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung weniger stark sinken als geplant, schlägt der DGB vor. Alternativ könnte der Aussteuerungsbetrag gekürzt werden; diesen muss die Bundesagentur für Arbeit an den Bund für Arbeitslose zahlen, die ohne Job bleiben und unter Hartz IV fallen. Leistungskürzungen etwa für Jüngere, um die Verlängerung der Bezugsdauer für Ältere zu finanzieren, lehnt der DGB strikt ab.

Zudem fordert er flankierend: Arbeitgeber, die langjährig Beschäftigte entlassen, sollten unter Umständen das Arbeitslosengeld erstatten müssen. Diese Pflicht - abgeschafft erst im Februar - soll verhindern, dass Firmen die Kosten der Entlassung auf die Sozialkasse abwälzen.  Der DGB geht mit seinen Vorstellungen deutlich weiter als die CDU, für die ‚Aufkommensneutralität’ die Hauptsache ist und die praktisch im gleichen Atemzug beschlossen hat, den Kündigungsschutz zu schleifen.

Aber auch der DGB drückt sich um ein wesentliches Problem, das häufig ältere Arbeitslose haben, herum. 45- bzw. 50-jährige Arbeitslose leben überwiegend in einer festen Partnerschaft und haben für das Alter Vorsorge betrieben. Oftmals sind beide Partner berufstätig, denn die Kinder – wenn sie überhaupt noch im Haushalt leben - sind nicht mehr auf Betreuung durch die Eltern angewiesen. Bei Arbeitslosigkeit fällt dieser Personenkreis eben nach (spätestens) 24 Monaten nicht auf Hartz-IV-Niveau, sie fallen völlig heraus, denn sie werden auf das Einkommen der Partnerin/des Partners und auf den Verbrauch der Altersvorsorge verwiesen. Solange nicht die unseligen ‚Bedarfsgemeinschaften’ aus dem Gesetz gestrichen werden und Altersvorsorge, die diesen Namen auf verdient, geschützt wird, ist auch das DGB-Konzept nur unbefriedigendes Flickwerk.

csk