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Hartz IV:

Neuerungen zum 1. Januar

Noch mehr Repression: Wer seine Pflichten als ALG-II-Empfänger verletzt, das heißt, einen Job ablehnt, den kein vernünftiger Mensch, aber der „Berater“ der Arbeitsagentur für zumutbar hält, oder seine Freundin in der Nachbarstadt besucht, ohne bei der Agentur um Erlaubnis zu fragen, muss ab 1. Januar mit noch drastischeren Sanktionen rechnen. Ist er unter 25, werden schon bei der zweiten „Pflichtverletzung“ für drei Monate alle Leistungen, inklusive Miete und Heizgeld, gestrichen. Älteren „Agenturkunden“ werden die Leistungen nach dem zweiten Mal um 60 und „erst“ nach dem dritten Mal um 100 Prozent gekürzt.

Pflegegeld: Das für die Betreuung von Pflegekindern bezahlte Geld soll künftig teilweise beim ALG II angerechnet werden. Das nach dem Jugendhilfegesetz gezahlte Geld setzt sich aus einem Aufwendungs-
ersatz und einem Erziehungsbeitrag zusammen. Ab dem 1. Januar wird der Erziehungsbeitrag für das dritte Pflegekind zu 75 Prozent und für jedes weitere Pflegekind in voller Höhe als  Einkommen der Pflege-
person angerechnet. Nur die Beträge für die ersten beiden Kinder bleiben anrechnungsfrei.

Rentenversicherung: Die Bundesarbeitsagentur sorgt sich, daß ihre „Kunden“ zu hoch versichert sein könnten. Deshalb werden ab dem 1. Januar für sie statt bisher monatlich 78 nur noch 40 Euro an die Rentenkassen abgeführt. Außerdem wird nicht mehr jeder in diesen Genuß kommen. Wer einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgeht, aber seinen Hungerlohn mit ALG II aufbessern muss, oder wer sozialversicherungspflichtiger Freiberufler ist und nur mit dem Zuschuss der Agentur über die Runden kommt, sollte lieber keinen Gedanken mehr an die Rente verschwenden. Die Arbeitsagenturen werden nämlich nichts mehr für ihn einzahlen. Man wolle Doppelversicherung verhindern, heißt es in einer Mitteilung aus Nürnberg. Ähnliches gilt auch für Bezieher von Krankengeld, Verletztengeld, Versorgungskrankengeld, Übergangsgeld oder Arbeitslosengeld I.

(wop)