Nächste Seite
AKW Brunsbüttel und Krümmel:

Klage gegen Zwischenlager

Ende der 1990er sind die deutschen AKW-Betreiber dazu übergegangen, Zwischenlager für abgebrannte Brennelemente direkt neben den Meilern zu planen. Ursache waren die zunehmenden politischen Wider-
stände gegen den Transport des Atommülls. Als Folge des  sogenannten Atomkompromisses dürfen zum Beispiel seit dem 1. Juli 2005 keine abgebrannten Brennelemente mehr in die  Wiederaufarbeitungsanlagen Sellafield (Großbritannien) und La Hague (Frankreich) geschickt werden. Die Zwischenlager sind also inzwischen wichtiger Bestandteil der für den AKW-Betrieb notwendigen  Entsorgungskonzepte.

Entsprechend wurde für die schleswig-holsteinischen AKW Krümmel und Brunsbüttel bereits 1999 beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) jeweils ein Zwischenlager beantragt. Die  Genehmigungen wurden für beide Standorte am 19. Dezember 2003 erteilt. Anwohner haben dagegen Klagen eingereicht, die im Februar 2004 akzeptiert wurden. Drei Jahre später findet nun am Mittwoch, den 31. Januar um 9.30 Uhr die mündliche Verhandlung vor dem Oberverwaltungsgericht in Schleswig statt. (Brockdorf-Rantzau-Str. 13, Saal 6)