Klage gegen Zwischenlager
Ende der 1990er sind die deutschen AKW-Betreiber dazu
übergegangen, Zwischenlager für abgebrannte Brennelemente direkt
neben den Meilern zu planen. Ursache waren die zunehmenden politischen
Wider-
stände gegen den Transport des Atommülls. Als
Folge des sogenannten Atomkompromisses dürfen zum Beispiel seit
dem 1. Juli 2005 keine abgebrannten Brennelemente mehr in die Wiederaufarbeitungsanlagen
Sellafield (Großbritannien) und La Hague (Frankreich) geschickt werden.
Die Zwischenlager sind also inzwischen wichtiger Bestandteil der für
den AKW-Betrieb notwendigen Entsorgungskonzepte.
Entsprechend wurde für die schleswig-holsteinischen
AKW Krümmel und Brunsbüttel bereits 1999 beim Bundesamt für
Strahlenschutz (BfS) jeweils ein Zwischenlager beantragt. Die Genehmigungen
wurden für beide Standorte am 19. Dezember 2003 erteilt. Anwohner
haben dagegen Klagen eingereicht, die im Februar 2004 akzeptiert wurden.
Drei Jahre später findet nun am Mittwoch, den 31. Januar um 9.30 Uhr
die mündliche Verhandlung vor dem Oberverwaltungsgericht in Schleswig
statt. (Brockdorf-Rantzau-Str. 13, Saal 6)