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Kinderpornographie:

Viel Lärm um nichts?

 
22 Millionen Kreditkarten wurden nach Kriterien durchleuchtet, die einen Hinweis darauf geben sollten, wer Kinderpornographie über das Internet gekauft hatte. In etwas über 330 Fällen wurde man fündig. Es gibt wohl sehr viele Menschen in diesem Land, die es korrekt und richtig finden, das für diesen „guten Zweck" das Bankgeheimnis und die Zusicherung der Kartenbetreiber, niemand außer einem selbst und dem Institut habe Einblick in die Verwendung der Karte, in diesem Falle gebrochen wurde. Zunächst gehörte ich dazu, aber dann beschlichen mich Zweifel.

Es ist ein probates Beispiel für den Grad der Überwachung in diesem Land. 22 Millionen Kreditkarten wurden durchforstet und die Zusicherung der Justizministerin eines Landes, dass die Suchkriterien so speziell gewesen seien, dass keine Daten nicht betroffener Karteninhaber gelesen worden seien, kann ich nicht glauben, weil fast alle Beteuerungen von Politikern in der letzten Zeit einen Wahrheitsgehalt hatten, der in einer Skala von 1 bis 100 sehr weit unten angesiedelt ist. Die Presse überschlägt sich über den "erfolgreichen Schlag der Behörden" in Sachen Kinderpornographie. Und in der Bevölkerung macht sich wieder ein warmes Gefühl für die Umsicht und Fürsorge unserer Politiker breit.

Leider ist das aber nichts als Presserummel. Es wurden nicht die Hersteller von Kinderpornos, sondern die Nutzer dieser Pornos gesucht und gefunden. Ihnen droht jetzt im schlimmsten Fall bis zu 2 Jahren Haft. Überführt man sie, dass sie diese Kinderpornos weiter verbreitet haben, kann eine Haftstrafe bis zu 5 Jahren verhängt werden.

Warum ich mit Zweifel auf diese Angelegenheit reagiere?

Kinderpornographie ist ein Verbrechen übelster Art. Aus meiner Sicht sind die Nutzer dieser pornographischen Darstellungen ebenso schuldig, wie die Hersteller, denn ohne Nachfrage gäbe es die Angebote nicht. Was mich besonders wütend macht ist dieser Fall:

Gerichtspräsident zu 9 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt

Hier wäre ein empörter Aufschrei der gesamten Presse wichtiger gewesen, als das Jubelgeschrei über die erfolgte Durchforstung von 22 Millionen Kreditkarten. Der 54-jährige Präsident des Kasseler Verwaltungsgerichts hatte sich aus dem Internet über tausend Bilder und 2 Videos über Kinderpornographie herunter geladen. Er wurde durch Zufall bei Ermittlungen in einem anderen Verfahren entdeckt. Ein Mäntelchen des Verschweigens wurde dabei verhängt. So war die Verhandlung nicht öffentlich. Ein Wunder für mich, dass es überhaupt zu einer Verfolgung gekommen ist. Jetzt bekommt er neben den 9 Monaten Haft auf Bewährung noch 4.800 € Geldstrafe. Für jedes gefundene Bild ca. 4,40 € und für die beiden Videos noch mal 400 € das Stück.

Noch schlimmer finde ich diese Aussage:

Das hessische Justizministerium muss nun die weitere Verwendung des Richters prüfen. Justizminister Jürgen Banzer hatte bereits im vergangenen Oktober beantragt, dem 54-Jährigen die Führung seiner Amtsgeschäfte vorläufig zu untersagen und ihn in den einstweiligen Ruhestand zu versetzen. Der Gerichtspräsident ist seitdem dienstunfähig krank. Nach Angaben des hessischen Justizministeriums drohen dem Gerichtspräsidenten nach seiner rechtskräftigen Verurteilung schwerwiegende disziplinarrechtliche Konsequenzen. Ein Disziplinarverfahren, das bis zum Abschluss der strafrechtlichen Verfolgung ausgesetzt worden war, werde jetzt wieder aufgenommen.

Das Richterdienstgericht beim Oberlandesgericht in Frankfurt am Main habe zu entscheiden, ob der Jurist weiter als Richter oder gar als Gerichtspräsident arbeiten dürfe. Möglich sei auch die Herabstufung in eine tiefere Besoldungsgruppe. Der Gerichtspräsident leitete das Kasseler Verwaltungsgericht seit Dezember 2004. Zuvor war er unter anderem Richter am Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel und Vizepräsident des Verwaltungsgerichts Gießen. Es besteht also durchaus die Möglichkeit, dass dieser Mann weiter als Richter arbeitet und (nur) vielleicht bei der Besoldung heruntergestuft wird. Es kann aber durchaus sein, dass er in den Ruhestand versetzt wird, bei vollen Bezügen, versteht sich.

Jedes Unternehmen hätte den Mann achtkantig gefeuert. Zu Recht, und jedes Arbeitsgericht hätte diese Entlassung bestätigt. Nicht so als ranghoher Beamter im öffentlichen Dienst. Es stellt sich die Frage, ob die Urteile dieses Herrn von der gleichen Milde geprägt waren, die er wohl vom hessischen Justizministerium zu erwarten hat. Die Bestrafung für die Schwere des Delikts ist viel zu niedrig angesetzt.

Aus diesem Grund sehe ich bei der Überprüfung der Kreditkarten nur den Faktor der Überwachung der Bürger. Wenn als Ergebnis solche Urteile für die 332 ermittelten Sammler von Kinderpornos herauskommen, kann leicht der Verdacht aufkommen, dass die Daten aus anderen Gründen durchsucht wurden und die 332 durch Zufall gefunden wurden. Nicht zu vergessen, die Täter sind in der Hauptsache gut verdienende bzw. gut gestellte Singles und wenn Geld da ist, ist Milde doch angebracht, oder???

Befürchtet de Kloogschieter