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Die gesetzliche Rente:

Generationenvertrag?

In der Presse erscheinen immer wieder Berichte über die Aussagen bzgl. weiterer Nullrunden bei der Rente und die für 2009  ange- kündigte Rentenerhöhung. Weniger die Berichte, als die Diskussion in den Leserbriefspalten und in der Öffentlichkeit ist dabei  be- merkenswert. Bei all diesen Beiträgen gehen die Meinungen weit auseinander und auch über die Frage der Finanzierung des  Renten- systems wird heftig diskutiert. Erschreckend dabei sind die emotionalen, aber bar jeder Kenntnis über Demographie und Rentenwesen gemachten Aussagen.

Da gibt es die, die den sofortigen Ausstieg aus der Umlagenfinanzierung wollen, zugunsten privater Absicherungen. Andere behaupten, dass die Umlagenfinanzierung besser und sicherer sei, aber wer hat nun Recht?

Aus meiner Sicht die Vertreter pro Umlagenfinanzierung. Diese Meinung habe ich nicht immer vertreten. Früher war ich der Ansicht, eine kapitalgedeckte Rente sei der bessere Weg. Wenn ich meine Meinung geändert habe, hat das mit den USA zu tun. Die dortigen Rentensysteme basieren auf einer Kapitaldeckung und viele Tausende verloren auf einen Schlag alle Rentenanwartschaften, als  Ver- sicherungsträger wegen betrügerischer Machenschaften und wegen Fehlspekulationen pleite gingen. RentnerInnen standen plötzlich vor dem Nichts, angesparte Rentenkonten waren verloren. Was macht dann der Staat? Ersetzt er das verspekulierte Vermögen oder zahlt die Renten für die Betroffenen? Mitnichten!! Man wird große Betroffenheit mimen, sein politisches Bedauern zum Ausdruck bringen und in Deutschland natürlich zwangsweise den Anspruch auf Sozialhilfe anerkennen. Sollten die Betroffenen allerdings auch noch anderes Vermögen angespart haben, müssen Sie dieses erst aufzehren, bevor sie Ansprüche anmelden können.

Bei der Umlagenfinanzierung basiert die Rente nicht auf den während der Lebensarbeitszeit eingezahlten Beiträgen, sondern wird aus den Beiträgen der in einem aktiven und sozialversicherungspflichtigen Arbeitverhältnis stehenden Menschen finanziert. Fälschlicher Weise bezeichnet die Politik dieses System als Generationenvertrag, was es nicht ist. Es ist eine Anleihe des Staates bei den Beitragszahlern mit der Zusicherung einer gesicherten Rente mit der Erreichung der Altersgrenze. Eingeführt wurde dieses System 1957 und löste das noch von Bismarck stammende Rentensystem ab. Das Bismarcksche System basierte auf einer Kapitaldeckung, allerdings ohne Verzinsung der eingezahlten Beiträge.

Die relativ starken Inflationsraten mit Beginn des Wirtschaftswunders brachten die RentnerInnen in arge Bedrängnis, weil der  Renten- anspruch nicht wuchs. Zunächst wurden fast jedes Jahr Anpassungsgesetze geschaffen, um die mageren Renten wenigstens halbwegs den wirtschaftlichen Verhältnissen anzupassen, bis man sich 1954 zu einer umfassenden Rentenreform entschloss, die 1957  (rück- wirkend zum 1.1. 1957) eingeführt wurde. Adenauer hat mit dieser Rentenreform die anstehende Wahl souverän gewonnen. Die  Grund- lagen der Reform basierten maßgeblich auf den wirtschaftlichen Überlegungen von Wilfrid Schreiber und dem späteren Kardinal Höpfner, die das System im Auftrag des BkU (Bund katholischer Unternehmer) entwickelten. Aber bereits in der Anfangsphase wurden gravierende Fehler gemacht. Die Vorschläge von Schreiber waren weit umfassender, als das tatsächlich realisierte Modell. Es war die übliche Vorgehensweise, politische Interessen (Adenauer: "Wer muss eine Wahl gewinnen, Sie oder ich?") verhinderten. dass wesentliche Stabilitätskriterien des Systems auch übernommen wurden. So hat Schreiber die Zahlung der Kriegsfolgelasten (Witwen, Invaliden- und Waisenrenten) richtig als gesellschaftliche Aufgabe angesehen, die aus Steuereinnahmen zu bezahlen wären und nicht aus dem  Umlagen- system.

Ein weiterer Kardinalfehler war, nur die abhängig Beschäftigten in dieses System einzubeziehen. Beamte, Freiberufler, Politiker und Unternehmer sowie Kapitaleigner wurden nicht integriert. Bei Beamten und Politikern sparte der Staat so die Beitragszahlungen, muss dann allerdings die vollen Pensionsansprüche aus den Steuereinnahmen decken. Rückstellungen wurden und werden dafür nicht, bzw. nicht in adäquater Höhe gebildet. Auch zwischen Kumpels (Bergbau) und anderen ArbeitnehmerInnen wurden Unterschiede gemacht. ArbeiterInnen zahlten in die LVA (Landesversicherungsanstalt), Angestellte in die BfA (Bundesversicherungsanstalt für Angestellte wurden 2005 mit den LVA's zusammengeführt) und der Bergbau in die knappschaftliche Versicherung.

Das System ließ sich gut an. RentnerInnen bekamen jährlich Erhöhungen, weil ihre Rente an die Bruttolöhne gekoppelt war.  Vollbe- schäftigung sicherte die erforderlichen Beitragseinnahmen. Aber das mit der Vollbeschäftigung war ein Vorgang, der keinen dauerhaften Bestand hatte. Erst langsam, dann immer schneller stieg die Zahl der Arbeitslosen.

Verantwortungsbewusste Politiker hätten bereits Anfang der 80er Jahre erkennen müssen, dass sich damit ein Problem für die  Renten- versicherungen ergab. Aber mit dem Slogan: "Die Rente ist sicher" wurde die Bevölkerung in Sicherheit gewiegt, dabei allerdings in mehreren Reformen immer wieder kleinere Abstriche bei den Renten vorgenommen.

Eins der Probleme war (und ist) in weiten Kreisen der Bevölkerung die absolute Unkenntnis über die Mechanismen des Rentensystems. Das macht es für die Politik leicht, einzelne Bevölkerungsgruppen gegeneinander aufzubringen, Schuldige außerhalb der eigenen Reihen zu manifestieren. Bis in die 90er Jahre des letzten Jahrhunderts konnte die Mehrheit der Bevölkerung mit dem Begriff  "Umlagen- finanzierung" nichts anfangen. Auch die Aussage über den "Generationenvertrag" war den meisten Menschen unverständlich. Dazu muss erwähnt werden, dass Schreiber, der Vater der dynamischen Rente, das Umlagesystem zwar als Generationenvertrag ansah, aber als Dreigenerationenvertrag. Seine Idee beinhaltete zusätzlich eine Kinder und Jugendrente, die später gestaffelt an die Rentenkasse  zurück- gezahlt werden sollte. Die Staffelung sah vor, dass für die Höhe der Rückzahlung die Zahl der Kinder maßgeblich war, kinderreiche Familien dabei von der Rückzahlung völlig ausgeschlossen wurden. Der Begriff "Generationenvertrag" ist in der Realität eine von der Politik verfälschte Umsetzung, die mit der ursprünglichen Idee nichts gemein hat.

Die Umlagenfinanzierung ist von der Sache her eine Anleihe des Staates bei den Beitragszahlern, mit einer fest definierten Laufzeit und einer Rückzahlung der eingezahlten Beiträge auf Raten (monatliche Rente). Was der Staat mit dieser Anleihe macht, ist nicht Sache der Beitragszahler, sondern Sache der Politik. Was sind die Beiträge in die Rentenkassen anderes, als die jährliche Neuverschuldung in Form von Anleihen? Der Unterschied ist lediglich, dass bei der Neuverschuldung Zertifikate ausgegeben werden, in welcher Zinsen, Laufzeit Summe des geliehenen Geldes festgehalten sind, die Rückzahlung nach Vertragslaufzeit als Gesamtbetrag fällig wird und die Zinsen einmal jährlich bezahlt werden. Im Prinzip auch eine Umlagenfinanzierung, weil die Zahlungen bei Fälligkeit durch Auflage einer erneuten Anleihe finanziert werden. Sie gelten als mündelsichere Wertpapiere. Die Beiträge in die Rentenkassen hingegen werden auf "Treu und Glauben" gezahlt, dabei nicht freiwillig, wie der Erwerb von Anleihen, sondern in Form von Zwangsabgaben. Jeder  Beitrags- zahler zahlt ausschließlich zur Sicherung seiner eigenen Rente in die Rentenkasse ein. Aussagen von Politikern über  “Generationen- verträge” und “Generationengerechtigkeit” sind politisches Geschwafel, das von dem Umstand ablenken soll, dass der Staat anvertraute Gelder veruntreut hat und weiter veruntreut. Trotzdem ist die Rentenzahlung ein Vertrag, den der Staat mit den Beitragszahlern  einge- gangen ist und nun nicht einhält. Ein Vertrag bedarf juristisch gesehen nicht der Schriftform und was die Bundesregierungen der  Ver- gangenheit und die Jetzige mit den RentnerInnen machen, ist Vertragsbruch und Betrug.

Im Prinzip unterscheidet sich eine private Rentenversicherung nicht von der Gesetzlichen. Bei einer privaten Rentenversicherung wird nur in einem Vertrag die zu erbringende Leistung des Versicherungsunternehmens fixiert. Das Gegenstück zu diesem Vertrag sind die gesetzlichen Bestimmungen der Rentenversicherung zum Zeitpunkt des Eintritts in ein Arbeitsverhältnis. Wird die Gesetzeslage geändert, müsste eigentlich eine Klausel wirksam werden, die dem Vertragspartner (Rentenbeitragszahler) den Ausstieg aus dem Vertrag und den Eintritt in eine lukrativere Versicherung ermöglicht. Nur der Umstand, dass die Versicherten klaglos alle Änderungen hinnehmen und, statt dagegen vorzugehen, sich durch politisches Geschwätz dazu verleiten lassen, gegeneinander zu geifern, ermöglicht die Zustände, die wir heute haben.

Junge Menschen wurden mit der Floskel "Generationengerechtigkeit" gegen die Alten aufgehetzt, Familien mit Kindern gegen Kinderlose. Keiner, ob nun jung oder kinderreich hat sich je die Frage gestellt, ob und wie denn die private Versicherung die Angelegenheiten anders regelt. Auch dort werden Beitragshöhen definiert und abhängig von der Beitragshöhe wird ein monatlicher Auszahlungsbetrag  zuge- sichert, völlig unabhängig davon, ob der Versicherte Kinder hat oder nicht. Er zahlt für seine Rente ein, die Versicherung arbeitet mit diesem Geld und wenn die Vertragslaufzeit abgelaufen ist, bekommt er die vereinbarte Rente. Ausgenommen natürlich für den Fall, die Versicherung hat sich verspekuliert und geht pleite. Dann ist auch die private Versicherung futsch. Ob der Vertragspartner nun Kinder hat, welche Tätigkeit er ausübt, das alles spielt keine Rolle, denn die Höhe der zugesicherten Rente ergibt sich ausschließlich aus den Höhe der Beitragszahlungen und auch die Rentensteigerungen sind in Form einer Hochrechnung einkalkuliert und werden aus den erzielten Renditen der Versicherung finanziert. Der Unterschied besteht darin, dass die Aktionäre des Versicherungskonzerns auch noch von den Beitragszahlungen profitieren und der Verwaltungsaufwand der privaten Versicherungen erheblich größer ist als bei der gesetzlichen Versicherung.

Die Umlagenfinanzierung ist also auch nur ein Wortgebilde, mit welchem der Staat die Anleihe bei den ArbeitnehmerInnen bezeichnet, weil er die vereinnahmten Gelder sofort wieder ausschließlich für die Rentenzahlungen verwendet. Die Zuschüsse, die der Staat heute an die Rentenkasse zahlt, sind zum einen eine Folge der vielen Fremdlasten, die er diesem Einnahmetopf aufgebürdet hat, zum anderen eben die Verzinsung der Anleihe bei den RentenbeitragszahlerInnen. Wie bei der privaten Rentenversicherung zahlt er die Renten nur in der Höhe, wie sie sich aus den in den Jahren eingezahlten Beiträgen kumuliert haben. Durch Beitragsbemessungsgrenzen deckelt er die Höhe der Einnahmen, aber auch die Höhe der Ausgaben.

So wie die Rentenversicherung muss man auch die Arbeitslosenversicherung und die Krankenversicherung betrachten. Der Staat ist Verpflichtungen eingegangen, die er nun nicht einhält. Ob Renten- Kranken- oder Arbeitslosenversicherung, sie sind nichts anderes als Zwangsanleihen des Staates bei den Beschäftigten und alle Reformen der Agenda 2010 sind keine Reformen, sondern staatlich organisierter Vertragsbruch. Wäre die Justiz, wie in der grundgesetzlich definierten Formel der Gewaltenteilung wirklich unabhängig, würde sie sich vielleicht weniger opportun verhalten und dem "Gesetzgeber" hier keine Ermessensspielräume zubilligen, denn bei Privatversicherungen tut sie das auch nicht.

Statt gegeneinander zu hetzen, sollten sich die Versicherten zusammenschließen und gemeinsam gegen die unerträglichen Zustände vorgehen. Private Versicherungskonzerne können aus unterschiedlichen Gründen leistungsunfähig werden, der Staat hingegen nicht. Banken und Finanzexperten erwarten in absehbarer Zeit einen Zusammenbruch des weltweiten Finanzmarktes, die einen früher, die anderen später. Kommt es dazu (und das wird es), sind alle privaten Kapitalanlagen vernichtet. Aber genau in diese Richtung versucht die Regierung im Auftrag des Kapitals uns zu treiben. Die Frage, ist, ob wir uns noch lange wie eine Viehherde in die Richtung treiben lassen wollen, die uns das Kapital zum persönliche Vorteil vorschreiben möchte und durch die Politik realisieren lassen will.

(csk)