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Unternehmenssteuerreform:

Umverteilung zu Lasten der Bevölkerung:

Die Bundesregierung will mit dem vorgesehenen Unternehmensteuerreformgesetz 2008 die Unternehmen weiter entlasten. Angeblich geht es der Regierung um die Wiederherstellung der finanziellen Handlungsfähigkeit des Staates, damit dieser die nötigen Zukunftsinvestitionen tätigen kann, wie um die weitere Verbesserung der Rahmenbedingungen für mehr Wachstum und Beschäftigung. In der Koalitionsvereinbarung wurde vereinbart „Deutschland muss auch in Zukunft im internationalen Steuerwettbewerb bestehen können. Deshalb werden wir in dieser Legislaturperiode zum 1. Januar 2008 das Unternehmensteuerrecht grundlegend fortentwickeln und international wettbewerbsfähige Steuersätze realisieren.“ Sozialräuber, Bundesfinanzminister Steinbrück geht von einem Steuerausfall von 5 Mrd. Euro aus, die Grüne Bundestagsfraktion schätzt den Steuerausfall auf 8,5 Mrd. Euro und Steuerexperte Prof. Jarass hat sogar 10 Mrd. Euro ausgerechnet. Damit wären 50 Prozent der Einnahmen aus der Mehrwertsteuererhöhung zu Gunsten der Kapitalisten gleich wieder verfrühstückt. Für Schleswig-Holstein wären das weitere Einbußen in Höhe von 160 bis 200 Mio. Euro. Begleitet von vielen Protesten und Demonstrationen hatte es die Landesregierung, auf Kosten der Landesbediensteten und BürgerInnen, geschafft, den Haushalt 2007/2008 mit Einsparungen in Höhe von knapp 300 Mio. € zu verabschieden

Die Regierung, die Unternehmen und ihre Handlanger argumentieren immer wieder  damit, dass die steuerliche Belastung der deutschen Unternehmen im internationalen Vergleich viel zu hoch ist. Der theoretische Steuersatz liegt bei ungefähr 39 Prozent. Nach Berechnungen der EU sind es aber nur ca. 20 Prozent, da die Unternehmen natürlich die bestehenden Abschreibungsmöglichkeiten voll ausschöpfen. Von der Senkung der Körperschaftssteuer, der Absenkung der Steuern auf Gewinne von Kapitalgesellschaften sowie der weiteren Ungleichbehandlung von Personen- und Kapitalgesellschaften profitieren vor allem die großen Konzerne. Die Verlagerung von Betrieben ins Ausland ist auch weiterhin steuerbegünstigt möglich, Gewinnverlagerungen ins Ausland werden nicht gestoppt und die kleinen und mittelständischen Betriebe werden sicherlich nicht zu den Gewinnern der Reform zählen.

Dazu kommt, dass die Verluste an Steuereinnahmen für die öffentliche Hand katastrophale Folgen hätten – zumal der angebliche langfristige finanzielle Ausgleich durch mehr Arbeitsplätze und höhere Gewinne reine Utopie ist. Deshalb sollte man in diesem Zusammenhang auch an die letzte Unternehmenssteuerreform vom damaligen Bundesfinanzminister Hans Eichel erinnern, wo ähnlich argumentiert wurde.  Weder das Wachstum des Bruttoinlandsprodukts, steigende Unternehmergewinne, noch die Steuer- und Abgabengeschenke an die Unternehmer, haben die notwendigen neuen Arbeitsplätze geschaffen.

Die Sozialräuber haben den ArbeitnehmerInnen, den RentnerInnen, den ALG EmpfängerInnen und ihren Familien mit der Mehrwertsteuererhöhung schon ordentlich zur Kasse gebeten. Die entstehenden Einnahmenminderungen des Bundes, der Länder und Kommunen werden weiter auf die BürgerInnen abgewälzt. Mit sozialer Gerechtigkeit hat auch diese „Reform“ nichts zu tun.

 (hg)