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Das Bundeskabinett hat sich am 28. März auf etwas geeinigt, was man beim Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein ein „Antiausländergesetz“ nennt. Die darin enthaltene „Bleiberechtsregelung für langjährig Geduldete“ bleibe im Ergebnis weitgehend wirkungslos. Das Resultat des neuen Antiausländerrechts sei absehbar: weiter Kettenduldungen statt Bleiberecht, mehr Haft und weniger Rechtsschutz, Ausgrenzung statt Integration.

Der Zynismus hat kein Ende: Der 33jährige liberianischen Flüchtling Danny Jozez, der seit 14 Jahren im Hamburger Randgebiet lebt ist zwar überraschend aus der Abschiebehaftanstalt in Eisenhüttenstadt entlassen worden, aber die Ausländerbehörde im Kreis Stormarn erteilte ihm lediglich eine für zwei Wochen gültige Duldung verbunden mit einem Arbeitsverbot. Wie berichtet war Ende Februar ein Abschiebeversuch gescheitert, weil die liberianischen Behörden die von der Ausländerbehörde beschafften Reisepapiere nicht anerkannten. „In Bad Oldesloe liegt mittlerweile ein aktuelles Arbeitsangebot für Danny Jozez vor“, berichtet der Flüchtlingsrat. „Damit erfüllt er sämtliche Kriterien für die neue Bleiberechtsregelung: Er lebt seit 14 Jahren in Deutschland ohne mit dem Gesetz in Konflikt geraten zu sein und spricht gut Deutsch.“ Trotzdem hält der Kreis Stormarn weiter an seine inhumanen Politik fest.

Anderswo wäre hat man sich noch einen Rest von Anstand bewahrt: Der rheinland-pfälzische SPD-Innenministers Hans-Peter Bruch hat im Vorgriff auf das neue Zuwanderungsrecht einen Abschiebestopp für künftig Betroffene erlassen.

Rechtstaat Deutschland: Um zwei Uhr morgens, mitten in der Nacht, wurde am 27. März eine junge Togolesin auf Anweisung des Regierungspräsidiums in Tübingen von Polizisten aus ihrer Unterkunft abgeholt, um sie zur Passbeschaffung zur Botschaft nach Berlin zu bringen. Über mehrere Stunden wurden ihr Nahrung und Getränke verweigert, dann nach Lübeck gebracht, wo man ihr schließlich eine Rückfahrkarte aushändigte. Das allerdings so spät, dass sie nachts auf dem Dortmunder Bahnhof strandete. In Berlin hat sich übrigens kürzlich eine Klasse von Polizeianwärtern geschlossen geweigert, eine Unterrichtsstunde über das Konzentrationslager Auschwitz zu bekommen. Artikel 1 Grundgesetz („(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“) steht wahrscheinlich ohnehin nicht auf dem Lehrplan der Polizeiausbildung.

Am 31. März demonstrierten in München 300 Menschen gegen den Versuch seit langem anerkannte irakische Flüchtlinge diesen Status abzuerkennen und in die Hölle des irakischen Krieges zu schicken. Bei vielen laufen sogenannte Widerrufungsverfahren, die den Asylstatus aberkennen sollen. In diesem Zusammenhang wurden nach einem Bericht der jungen Welt am 1. April alle irakischen Flüchtlingspässe einer bestimmten Serie ungültig.

Am 29.3. sind in der zentralen Unterkunft für Flüchtlinge in Neumünster 300 Bewohner in einen befristeten Hungerstreik getreten. Die Landeszeitung zitiert eine der Bewohnerinnen: „Die sanitären Anlagen in den Unterkünften sind menschenunwürdig, Dreck, wohin man schaut. Auch getrennte Duschen für Männer und Frauen gehören nicht zum Standard.“ Das zuständige Landesamt für Ausländerangelegenheiten fühlte sich durch die Aktion „erpresst“.

(wop)