Nächste Seite
Gewerkschaftsticker

Der DGB-Vorsitzende Michael Sommer hat den Einsatz von Tornado- Aufklärungsflugzeugen von Heiligendamm scharf kritisiert. „Der Einsatz der Mittel war hier alles andere als verhältnismäßig“, sagte Sommer. “Er frage sich, ob auch Gewerkschaften künftig fürchten müssen, dass ihre Demonstrationen aus der Luft überwacht werden. Die Aufklärungsflüge seien politisch falsch, gefährlich und verfassungsrechtlich bedenklich“.

In Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Hamburg wurden 176 Baustellen von 75 Baugewerbeunternehmen bestreikt, beteiligt waren bisher über 1300 Bauarbeiter. Die IG BAU weitet ihre Streiks im Norden nun aus. Streikleiter André Grundmann in Hamburg mit, dass jetzt auch in Stade und auf Sylt gestreikt werde. Für morgen ist auf der Insel, wo sich auf verschiedenen Baustellen 55 Beschäftigte an den Streikaktionen beteiligen, eine Bustour geplant, um über den Streik zu informieren und noch mehr Baustellen einzubeziehen. Die IG BAU will damit den Druck auf die Baugewerbeverbände in Schleswig-Holstein und Niedersachsen erhöhen. Es waren diese Verbände, die den unter Vermittlung von Ex-Wirtschaftsminister Wolfgang Clement zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern zustande  ge- kommenen Schlichtungsspruch abgelehnt hatten. Grundmann: „Wir können den Druck weiter erhöhen. Unser Ziel ist, dass das  Bau- gewerbe das Schlichtungsergebnis akzeptiert und die Bauarbeiter nach langen Jahren, in denen sie den Gürtel immer enger schnallen mussten, endlich wieder mehr Geld in der Lohntüte haben.“ Grundmann warf den Bauarbeitgebern vor, ihre Beschäftigten mit schlechter Bezahlung und schlechten Arbeitsbedingungen aus dem Land zu treiben. Es gebe mittlerweile viele, die in Dänemark arbeiten würden.

Als "akzeptablen Kompromiss" bezeichnete die stellvertretende Vorsitzende der ver.di, Margret Mönig-Raane, den Tarifabschluss für die rund 240.000 Groß- und Außenhandelsbeschäftigten in Bayern. Sie bekommen ab 1. Juli 2007 2,4 Prozent mehr Geld sowie eine monatliche Zahlung in Höhe von 15,50 Euro. Das führt im Durchschnitt zu einer tabellenwirksamen Erhöhung von etwa 3,3 Prozent. Ab 1. Juni 2008 werden die Einkommen um weitere zwei Prozent angehoben, dazu kommen dann noch 7,50 Euro Zusatzzahlung. Das entspricht einer durchschnittlichen tabellenwirksamen Erhöhung von etwa 2,4 Prozent. "Die Arbeitgeber in den anderen Bundesländern sollten sich daran ein Beispiel nehmen und zügig abschlussfähige und konstruktive Angebote vorlegen", forderte Mönig-Raane. Auch die rund 900.000 Groß- und Außenhandelsbeschäftigten im Rest der Bundesrepublik wären jetzt an der Reihe, sich auf verlässliche Einkommenserhöhungen einstellen zu können.

Die ver.di-Tarifkommission für das private Versicherungsgewerbe hat folgende Forderungen beschlossen:  6,5 % Erhöhung der Gehälter, Verantwortungszulagen und Ausbildungsvergütungen, Laufzeit des Tarifvertrages 12 Monate. Weiterhin fordert ver.di eine faire  Be- handlung durch Beschäftigungssicherung u.a. durch Verzicht auf betriebbedingte Kündigungen in Unternehmen, die Gewinn machen; Verlängerung des Altersteilzeittarifvertrages bis 31.12.2009 mit Rechtsanspruch; tariflich garantierter Weiterbildungsanspruch.

Die Deutsche Telekom hat sich trotz des fast sechswöchigen Streiks mit ihrem Kürzungsprogramm für die mehr als 50 000 von  Aus- gliederung betroffenen KollegInnen“ weitgehend durchgesetzt. Um 6,5 Prozent sollen die Löhne und Gehälter der Beschäftigten, die zum 1. Juli in drei eigenständige Servicegesellschaften übergehen, gekürzt werden. Vorübergehend abgemildert werden die Verluste durch einen Fonds, der „wie ein Sozialplan“ wirke. Aus diesem werden die Gehaltseinbußen in den ersten 18 Monaten zu 100, in den folgenden zwölf Monaten zu 66 und danach zu 33 Prozent ausgeglichen. Ende 2010 werden dann die vollen 6,5 Prozent wirksam. Bis dahin habe ver.di aber die Möglichkeit, mit einer „aktiven Tarifpolitik“ dafür zu sorgen, dass „die Gehälter geradeaus laufen“, sagte Schröder. Bis Ende 2008 sind Tariferhöhungen allerdings ausgeschlossen – und das nicht nur für die von der Ausgliederung Betroffenen, sondern auch für die restlichen Beschäftigten der T-Com und der Konzernzentrale.

Der DGB begrüßt die Absicht der großen Koalition, die Leistungen der Pflegeversicherung mit der anstehenden Pflegereform  aufzu- werten. Oberste Priorität einer auch nachhaltigen Finanzreform in der Pflege müsse ein ausreichender Finanzausgleich von privater und sozialer Pflegeversicherung sein.

Die Löhne und Gehälter in Ostdeutschland sind auch  nach17 Jahren drastisch niedriger als in den alten Bundesländern. So liegen die Einkommensunterschiede im Durchschnitt bei 21 Prozent, in der Spitze verdienen die Westdeutschen sogar 41 Prozent mehr. Das ergab eine Online-Gehaltsumfrage der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung.

Der DGB hat das vom Deutschen Bundestag beschlossene neue Zuwanderungs- und Bleiberecht für geduldete Ausländer scharf kritisiert. „Die Neuregelung wird nicht zu einer besseren Integration von zugewanderten Menschen führen, sondern nur zu weiterer Abschottung und Ausgrenzung“, kritisierte DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach.

ver.di hat die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG), wonach Solidaritätsstreiks von Zeitungsdruckern zugunsten von streikenden Zeitungsredakteuren rechtmäßig sind. (Aktenzeichen 1 AZR 396/06) begrüßt. Die Firma WE-Druck, wo die Oldenburger "Nordwest-Zeitung" produziert wird, hatte ver.di auf Schadenersatz verklagt, weil die Gewerkschaft 2004 in der Tarifauseinandersetzung um einen neuen Manteltarifvertrag für Redakteure an Tageszeitungen 20 Drucker aufgerufen hatte, aus Solidarität mit den streikenden Redaktionskollegen ebenfalls in den Ausstand zu treten. ver.di hatte bei Gericht vorgetragen, dass die klageführende Druckerei auf Grund der Konzernverflechtung und ihrer wirtschaftlichen Abhängigkeit von den Druckaufträgen der Verlagsgesellschaft wirtschaftlich eng verbunden sei. Es handele sich also um denselben sozialen Gegenspieler. Das BAG entschied, anders als Arbeitsgericht und  Landes- arbeitsgericht, dass gewerkschaftliche Streiks, die der Unterstützung eines in einem anderen Tarifgebiet geführten Hauptarbeitskampfes dienen, unter die durch Art. 9 Abs. 3 Grundgesetz gewährleisteten Betätigungsfreiheit von Gewerkschaften fallen. ver.di habe daher zum Streik bei WE-Druck aufrufen dürfen.

"Das bestehende Hochschulsystem ist zu undurchlässig für junge Menschen aus bildungsfernen Schichten", kritisiert Petra Gerstenkorn, Bundesvorstandsmitglied der ver.di, "es zementiert Standesgrenzen, wo es zu ihrer Durchbrechung beitragen sollte." Damit nimmt die Gewerkschafterin Bezug auf eine Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks, die eine zunehmende Selektierung der Studierenden dokumentiert. Im Zeitraum weniger Jahre ist der Anteil von Studierenden demnach mit akademisch gebildeten Eltern deutlich gestiegen, von 2003 bis 2006 allein um fünf Prozent. Der Anteil von Studierenden ohne akademische Vorbildung der Eltern verringerte sich dagegen.

hg