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Ausländerbehörde im Kreis Ostholstein:

Gnadenlose Abschieber

Nach 15 Jahren Aufenthalt in Deutschland soll am 24. Juli Herr Kurshid A. in sein Herkunftsland Pakistan abgeschoben werden. Die Eutiner Ausländerbehörde bezichtigt den Mann, der sich nie etwas zu schulden kommen lassen hat, und der immer durch eigene Erwerbsarbeit für seinen Lebensunterhalt aufgekommen ist, eine Scheinehe zu führen.

Die Ehefrau Heike B., mit der Herr A. seit 1999 verheiratet ist, befindet sich angesichts der anstehenden Abschiebung in heller Panik. Der behandelnde Lübecker Facharzt der verzweifelten Frau B., Psychiater Dr. Ulrich Meitling, spricht gar von „einer präsuizidalen Krise wegen der bevorstehenden Abschiebung ihres Ehemannes.“ Die zuständige Ausländerbehörde in Eutin bleibt ungerührt, verweist auf obskure Erkenntnisse und nahm Herrn A. obendrein in Abschiebungshaft in der JVA Rendsburg. Von dort hat Herr A. sich am Wochenende an die Härtefallkomission des Landes Schleswig-Holstein gewandt.

Der Flüchtlingsrat fordert von der Ausländerbehörde, umgehend die geplante  Abschiebung zu stoppen, und damit für die  Härtefall- kommission die Voraussetzungen einer seriösen Einzelfallprüfung zu schaffen. Hintergrund: Herr A. kam im Jahr 1992 nach Deutschland. Nach erster Ehe von einer Deutschen geschieden, heirateten Herr A. und die Deutsche Frau Heike B. im Jahr 1999. Herr A. ist gläubiger Ahmadiya, einer in seiner Heimat Pakistan verfolgten Glaubensgemeinschaft. Herr A. hat im Rahmen seiner Möglichkeiten herausragendes soziales Engagement bewiesen: z.B. war er Trainer der Fußballmannschaft seiner Gemeinde oder gab den jungen Leuten Deutschunterricht.

Die Ehefrau Heike B. hatte zur Zeit des Kennenlernens von Herrn A. ein Leben geprägt von tragischen Beziehungsverläufen hinter sich und war alkoholkrank. Gerade die ersten Ehejahre waren von zahlreichen Beziehungskonflikten geprägt, deren Höhepunkt die zunächst folgenlose Selbstanzeige einer sog. Scheinehe durch die kranke Frau B. war. Dennoch standen die Eheleute auch danach weiter in guten wie in schlechten Zeiten konsequent zueinander. Während sich das private Glück der Eheleute inzwischen längst konsolidierte, geriet das Paar hingegen zunehmend ins Fadenkreuz einer misstrauisch gewordenen Ausländerbehörde.Je intensiver der Amtsschimmel mittels Hausbesuchen oder „Ermittlungen“ in der Nachbarschaft nach Indizien einer sog. Scheinehe suchte, desto mehr geriet das Ehepaar angesichts der von Amts wegen betriebenen Trennung in Panik. Zeitweilig tauchte Herr A. unter. Dies wird zum Anlass genommen, das Opfer amtlicher Unterstellungen endgültig zum Täter zu stilisieren: Sein Untertauchen sei Beweis für eine tatsächlich nicht gelebte familiäre Lebensgemeinschaft.

Gleichzeitig ist allerdings auffällig, wie systematisch Behörde und Gerichte es unterließen, entlastenden Zeugen anzuhören oder Tatsachen zu würdigen, die die jahrelange intensive eheliche Beziehungsgeschichte belegen. Was auch immer die verzweifelten Eheleute unternahmen, wurde ihnen zum Vorwurf gedreht. „Selbst wenn sie ein Tagebuch geführt hätten, wäre ihnen eine Fälschung der Tatsachen unterstellt worden.“ klagt Felix Untermann, Rechtsanwalt von Herrn A., Lübeck. Inzwischen nutz Frau Heike B. jede Gelegenheit, ihren Ehemann im Rendsburger Abschiebungsgefängnis zu besuchen. Sie weint und schreit und drängt nicht nur ihren behandelnden Arzt zur Sorge.

„Nicht nur die Ehe sondern auch die Würde des Menschen ist durch unsere Verfassung geschützt.“ appelliert Rechtsanwalt Untermann. „Der Kläger, ein ordentlicher unbescholtener Mann, wird in ein politisch chaotisches Land zurück abgeschoben. Die Ehefrau wird gezwungen, wieder alleine zu leben, was sie offensichtlich nicht kann und massive Gefahr droht, dass sie wieder ins soziale Abseits läuft.“ Dieses seien die Folgen der amtlichen und gerichtlichen Rückschlüsse ohne Ausnutzung der von den beiden Betroffenen angebotenen Beweislage.

 (Presseerklärung des Flüchtlingrates Schleswig-Holstein)