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Freiheit für Axel, Florian, Oliver und Andrej!

Obskure Indizienkette

Wegen der bundesweiten Bedeutung dokumentieren wir wesentliche Auszüge aus einem Aufruf zu einer Solidaritätskundgebung in Berlin:

Drei am 30./31. Juli 2007 in Brandenburg (Havel) festgenommene Antimilitaristen und eine vierte Person wurden am 1. August, vom Generalbundesanwalt in Haft genommen. Ihnen und drei weiteren Genossen wird vorgeworfen Mitglieder einer “terroristischen  Ver- einigung“ namentlich der „militanten gruppe“, nach Paragraph 129a zu sein. Dieser werden seit 2001 etwa 30 Anschläge zugeschrieben. Drei der Beschuldigten sollen beim Zünden von Brandsätzen unter Bundeswehrautos ertappt worden sein, der Vierte wurde im Zuge der Hausdurchsuchungen verhaftet, die am 31. Juli in sieben Privatwohnungen in Berlin und Leipzig, sowie einem linken Buchladen erfolgten. Mittlerweile sitzen die vier Verhafteten in Berlin-Moabit in Untersuchungshaft.

Die Bundesanwaltschaft stützt ihre Begründung auf verschiedene Indizien. So führt sie als Begründung an, dass der Inhaftierte Andrej H. und ein weiterer Sozialwissenschaftler intellektuell in der Lage wären, die Texte der „mg“ zu verfassen und verschiedene Phrasen in ihren wissenschaftlichen Publikationen verwendeten, die auch die „mg“ benutze. Auch wäre es ihnen möglich uneingeschränkt Bibliotheken zu nutzen, in denen sie zum Verfassen der „mg“-Texte recherchieren könnten. Allen vier Beschuldigten wird weiterhin konspiratives Verhalten zur Last gelegt. Hierzu zählt, wenn mensch sich am Telefon mit „Schwede“ anredet, bei Verabredungen keine genaue Uhrzeit nennt, bei Kneipenbesuchen das Handy zu Hause lässt oder sich beim spazieren im Park des Öfteren umschaut. Auch fehlt jeder Beweis eines terroristischen Akts. So ist die versuchte Brandstiftung, bei denen keine Menschen gefährdet wurden, als versuchte Zerstörung von Kriegsmaterial zu werten, nicht jedoch als Terrorismus. Daher ist der Vorwurf nach Paragraph 129a und die Untersuchungshaft nicht haltbar und wird auch in diesem Fall, wie bei 98 Prozent der Ermittlungsverfahren seit 1976, nicht mit einer Verurteilung enden. Vielmehr dient den Herrschenden der Paragraph 129a als Instrument zur Ausforschung und Einschüchterung sozialer Bewegungen, bei dem elementare Grundrechte für vermeintliche Beschuldigte und ihr Umfeld außer Kraft gesetzt werden. Dies rief und ruft seit zwei Wochen nationalen und internationalen Protest hervor.

Am Freitag, den 24. August, findet in Karlsruhe der Haftprüfungstermin von Andrej H. statt. Dort wird vom zuständigen Richter entschieden, ob die über Andrej H. verhängte Untersuchungshaft rechtmäßig ist.