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Die Vertretung des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen (UNHCR) in Deutschland ist der Auffassung, dass die Einschränkungen in der Wohnortswahl, denen anerkannte Flüchtlinge in Deutschland unterliegen, wenn sie Sozialhilfe bzw. ALG II beziehen, nicht „mit dem Völker- und Europarecht nicht vereinbar“ sind. Bisher kann den Betroffenen der Umzug in ein anderes Bundesland verwehrt werden. Alle AG-II-Bezieher müssen übrigens ihre Umzüge bei den so genannten ArGes beantragen – auch das ein unhaltbarer Zustand, der kaum mit der Menschenwürde vereinbar ist. Der UNHCR stützt sich in seinem Urteil unter anderem auf die Genfer Flüchtlingskonvention, in der die Vertragsstaaten allen Flüchtlingen Freizügigkeit und innerstaatliche Bewegungsfreiheit garantieren. Noch bedrückender ist die Lage der noch nicht anerkannten Flüchtlinge, denen seit vielen Jahren der Aufenthalt in dem ihnen zugewiesenen Kreis vorgeschrieben wird. Wenn sie zum Beispiel in Gettorf wohnen und auf Freundes- oder Arztbesuch nach Kiel fahren, ohne eine schriftliche Erlaubnis bekommen zu haben, begehen sie eine Ordnungswidrigkeit. Im Wiederholungsfall droht sogar ein Strafverfahren. Auf diese Art kommt die berüchtigte Statistik der Ausländerkriminalität zustande, mit der mancher bürgerliche Politiker so gerne hetzt.

Moderne Künstler aus dem Irak sind auch nach dem Sturz des Saddam-Regimes in ihrem Land noch bedroht. Deutsche Behörden dürfen solche Künstler daher nicht abschieben, hat das Verwaltungsgericht Göttingen entschieden. Ein irakischer Grafiker und Bildhauer, der seit 1993 in Deutschland lebt und politisches Asyl erhalten hatte, gab an, er sei im Irak seines Lebens nicht sicher. Die Polizei kann ihn nicht vor den fundamentalistischen und islamistischen Gruppen schützen, die seine Kunst als "entartet" ansehen. (VG Göttingen, Az. 2 A 571/05) Die prekäre Lage im Irak führt hierzulande trotz der gewaltigen Hürden, die mittels diverser EU-Regelungen aufgebaut wurden, zu einer steigenden Zahl von irakischen Flüchtlingen. Im Juli wurden zum Beispiel nach Angaben des Bundesinnenministeriums 345 Erstanträge auf Asyl von Irakern gestellt.

Guinea und die Bundesrepublik haben ein Rücknahmeabkommen vorbereitet, dessen Unterzeichnung sich allerdings noch verzögert. Die guineische Oppositionspartei UPR und hierzulande lebende Guineer haben dagegen heftig protestiert und werfen der Regierung den „Verkauf ihrer Bürger“ vor.

Am 8. August 2008 werden die Olympischen Spiele in China eröffnet. Amnesty international kritisiert, dass die  Menschenrechts- verletzungen im Land anhalten. Damit verstoße China gegen die Kernprinzipien der Olympischen Charta. Vier Bereiche kritisiert ai besonders: 1. Die Todesstrafe werde weiterhin verhängt, u. a. auch für Delikte wie Steuerhinterziehung. 2. Inhaftierungen ohne Anklage und die Strafe der ‚‚Sä 3. Angriffe auf Menschenrechtsverteidiger hätten sich in vielen Landesteilen verstärkt. 4. Die Pressefreiheit sei weiterhin stark eingeschränkt. Journalisten würden willkürlich entlassen oder wie andere Autoren und Blogger inhaftiert. Medien würden verboten und zahlreiche Internetseiten gesperrt.

 (wop)