Nächste Seite

 Aktuelle Verunreinigung von Rapssaatgut mit Gentechnik – Ein Risiko!

In der letzten Augustwoche wurde gentechnisch verunreinigtes Rapssaatgut in Schleswig-Holstein ausgesät. In Deutschland und der EU ist zur Zeit kein Gen-Raps für den kommerziellen Anbau zugelassen, das ist sehr sinnvoll und sollte so bleiben! Wie Gentechnik-Mais dient auch der Raps als Ausgangsprodukt für industrielle Nahrungserzeugung, als Futtermittel und als Energiepflanze. Im Gegensatz zum Mais kann sich Raps mit einheimischen Kulturpflanzen wie Kohl, Senf und Rettich, aber auch mit vielen wilden Arten kreuzen. Raps kommt ausserhalb von Kulturflächen häufig an den Standorten vor, wo wilde Kreuzungspartner wachsen - auf Bahngleisen, an Strassen- rändern und anderen Flächen mit offenem Boden. Rapssamen können zudem im Boden mehr als 10 Jahre keimfähig  überdauern.

Folgen:

Wenn gentechnische Veränderungen in Raps eingebracht werden, können sich diese unkontrolliert weiter verbreiten. Spontane Kreuzungen können keiner Sicherheitsüberprüfung unterzogen werden. Es kann zu unerwünschten Kombinationswirkungen  unter- schiedlicher gentechnischer Veränderungen kommen. Es gibt keine ausreichende Sicherheitsforschung zu ökologischen und  gesund- heitlichen Folgen von Gentechnik-Raps. Grundsätzlich bieten Gentechnikpflanzen zzt. keine entscheidenden Vorteile für die Verbraucher und Landwirte, führen aber über Patente  und nötige Analysen zu einer Verteuerung der landwirtschaftlichen Produktion und zu deren weiterer Monopolisierung. Interessanterweise war auch die gentechnische Verunreinigungen von Reis aus den USA mit dem Namen BAYER verbunden. Dieser Konzern sollte für alle Folgen haften und für die Kosten aufkommen, nicht die Saatgutfirma, die Bauern oder die Allgemeinheit! Die Gentechnikindustrie entzieht sich allerdings komplett der Haftungsfrage und wälzt sie auf die Anwender ab.

(WF)