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Staatliche Datensammelwut:

Auf Vorrat gespeichert

Selten hat eine Bundesregierung wohl so schwach argumentiert, um einen tiefen Einschnitt in die Grund-
rechte ihrer Bürger zu rechtfertigen. Selten hat sich der Bundestag mit solchen dürftigen Argumenten abspeisen lassen und mit deutlicher Mehrheit die Einschränkung der Bürgerrechte beschlossen. Und selten dürften sich die Bürger weniger über einen solchen Beschluss aufgeregt haben. Zeiten großer Koalitionen sind gute Zeiten für Sicherheitsfanatiker, für die Bürgerrechte sind sie schlecht.

Was der Bundestag unter dem sperrigen Titel ‚Vorratsdatenspeicherung’ beschlossen hat, scheint auf den ersten Blick harmlos. Die Telefonanbieter und Internetprovider werden angewiesen, die Verbindungsdaten ihrer Kunden für sechs Monate zu speichern. Bei Mobilfunkkunden sollen neben gewählter Nummer, Zeitpunkt und Dauer des Anrufs auch noch der Standort festgehalten werden, an dem sie das Gespräch begonnen haben. Relativ harmlos erscheint das zunächst, weil ein Großteil der Daten bereits heute von den Unternehmen gespeichert wird – im Interesse der Kunden. Bei Zweifeln an der Rechtmäßigkeit einer Telefonrechnung können die Nutzer die Firmen auffordern, die einzelnen Rechnungsposten zu belegen.

Zugriff auf diese sensiblen Daten haben – und an dieser Stelle zeigt sich, dass es doch nicht ganz so harmlos ist – auch die Sicherheitsbehörden. Wenn der Kunde im Verdacht steht, eine schwere Straftat begangen zu haben, dürfen diese Daten mit richterlicher Genehmigung eingeholt und ausgewertet werden. Und die Behörden machen regen Gebrauch von dieser Regelung, jedes Jahr rufen sie zwischen 100.000 und 200.000 Verbindungsdaten ab.

Weshalb also ist eine Neuregelung nötig? Gute Frage. Die Bundesjustizministerin, die im großkoalitionären Gefüge gern die Rolle der Wahrerin der Bürgerrechte spielt, führt die Terroranschläge von Madrid ins Felde, die mittels Telefondaten aufgeklärt worden seien. Das klingt einleuchtend, Brigitte Zypries übersieht dabei allerdings zwei Dinge: erstens, dass Telefondaten in Spanien – wie in Deutschland – bereits heute für mindestens drei Monate gespeichert werden. Zweitens, dass die Anschläge zwar damit aufgeklärt werden konnten, nicht aber verhindert. Ansonsten argumentiert die Bundesjustizministerin in dieser Sache überraschend defensiv. Sie betont, wie heldenhaft sie auf EU-Ebene gegen viel weiter reichende Regelungen gekämpft, wie sie Schlimmeres verhindert habe. Das sei ihr gern zugestanden, als Argument für die Einführung dieser Speicherwut kann es aber beim besten Willen nicht gelten.

Hilfreicher ist es da, der Begründung aus Reihen der Union zu lauschen. Die Bürger eines Staats hätten das Recht, sagte der baden-württembergische CDU-Rechtspolitiker Siegfried Kauder im Bundestag, dass Straftaten aufgeklärt würden. Es gehe ja nicht um den gläsernen Bürger, sondern um den gläsernen Verbrecher. Dagegen könne ja wohl niemand etwas haben. Und, fügen wir der Vollständigkeit halber an, wer das eine will, darf sich eben an dem anderen wohl nicht stoßen.

Am schlimmsten ist für diese Debatte über die Bürgerrechte vielleicht, dass ein Großteil der Deutschen dem gläsernen Bürger wohl wirklich nicht (mehr) zu fürchten scheint. Nicht die Angst vor dem Großen Bruder treibt die Leute um, sondern die Furcht vor Terroranschlägen. Deshalb lassen sich alle Grundrechtseinschränkungen seit sechs Jahren so wunderbar mit der verständlichen, wenn auch diffusen Terrorangst rechtfertigen.

Weshalb das schlimm ist? Es geht hier nicht um die Verteidigung einer staatsrechtlichen Theorie. Einschnitte in die Bürgerrechte, wie sie nun die Vorratsdatenspeicherung darstellen, haben ganz konkrete Auswirkungen – auch auf Unbescholtene. Jeder, der mit einem späteren Straftäter auch nur durch Zufall in Kontakt kommt, kann ins Visier der Fahnder geraten. Die Polizei darf, anders als die Politik suggeriert, nicht nur bei Terrorverdacht, sondern schon bei jeder Straftat, in der ein Telefon eine Rolle gespielt hat, auf die sensiblen Daten zugreifen.

Und, generell gesprochen, zeigt die Erfahrung, dass der Staat solche Einschnitte in die Bürgerrechte nie rückgängig macht. Im Gegenteil, es entstehen neue Begehrlichkeiten aufseiten der Behörden – insbesondere in Zeiten großer Koalitionen.

(csk)
http://www.vorratsdatenspeicherung.de/

http://wiki.vorratsdatenspeicherung.de/Ortsgruppen/Kiel