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Ländliches

Zum Urteil des Europäischen Gerichtshofes zum Vergabegesetz des Landes Niedersachsen zur Tariftreue erklärt der wirtschaftspolitische Sprecher der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Detlef Matthiessen: Dieses EuGH-Urteil ist sehr zu bedauern. CDU und FDP werden das Urteil zum Anlass nehmen, das Tariftreuegesetz des Landes auf den Prüfstand zu stellen, um es dann los zu werden. Zu befürchten ist, dass dem Lohndumping erneut Tür und Tor geöffnet werden. Gerade im Baubereich mit den üblichen  Subunter- nehmen hat Lohndumping eine lange Tradition. Es widerspricht unseren Vorstellungen einer sozialen Gesellschaft, dass öffentliche Aufträge an Unternehmen gehen, die ihren MitarbeiterInnen Hungerlöhne zahlen. Dabei geht die Vorbildfunktion der öffentlichen Hand für soziale Mindeststandards vollkommen verloren. Umso dringlicher ist es jetzt, bundesweit einen einheitlichen gesetzlichen Mindestlohn einzuführen, um eine Lohnabwärtsspirale endgültig zu stoppen. Das können die vom DGB vorgeschlagenen 7,50 Euro pro Stunde sein. Ein einheitlicher Mindestlohn erzeugt keine neue Bürokratie, er verhindert aber die Zahlungen des ergänzenden Arbeitslosengeldes II für Niedriglöhner. Allein in Schleswig-Holstein sind das nach Berechnungen des DGB jährlich 65 Mio. Euro. Was CDU und SPD bisher in Sachen Mindestlohn auf den Weg gebracht haben, ist völlig unzureichend. Wir brauchen einen mutigen Befreiungsschlag für den gesetzlichen Mindestlohn.

SSW zum EuGH-Urteil: Keine Panikmache Zur heutigen Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH), dass öffentliche  Auf- träge nicht an die Einhaltung von Tarifverträgen gekoppelt werden dürfen, sagte der wirtschaftspolitische Sprecher des SSW, Lars Harms: Ich rate dringend, nicht gleich in Panik zu verfallen. Die Landesregierung und die Landtagsfraktionen sollten jetzt erst einmal ganz in Ruhe die schriftliche Urteilsbegründung abwarten und dann sehen, welcher Änderungsbedarf sich aus dem EuGH-Urteil gegebenenfalls für das schleswig-holsteinische Tariftreuegesetz ergibt. Aus Sicht des SSW hat das Tariftreuegesetz in Schleswig-Holstein in den letzten Jahren dazu beigetragen, die Wettbewerbssituation des Mittelstandes zu verbessern und damit auch Arbeitsplätze in unserer Region gesichert. Deswegen wäre eine vollständige Abschaffung des Tariftreuegesetzes ein herber Rückschlag für die Unternehmen in Schleswig-Holstein und muss, wenn es rechtlich möglich ist, unbedingt verhindert werden.

Im Rahmen der im Mai stattfindenden UN-Naturschutzkonferenz. Die Landesregierung will zu diesem Anlass in einer Ausstellung die Vielfalt der schleswig-holsteinischen Natur präsentieren. Wir wollten es genau wissen: Wie ist es im die biologische Vielfalt in der Landwirtschaft bestellt? Jeder, der im Supermarkt Äpfel oder anders Obst oder Gemüse kauft weiß es: Um die Vielfalt ist es schlecht bestellt. Konnte man früher noch hunderte von Apfelsorten mit klangvollen Namen wie „Agathe von Klanxbüll“ oder „Perle von Angeln“ erwerben, finden sich heute nur noch eine Handvoll Sorten in den Regalen, die meisten aus Übersee. Andere Sorten sind wirtschaftlich unbedeutend. Der Apfel ist nur ein Beispiel, wie uns Vielfalt verloren geht. (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Detlef Matthiessen)

hg