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Gewerkschaftsticker

So sehen Arbeiterverräter aus: Der künftige Arbeitsdirektor der Deutschen Bahn, Hansen, hat einen weiteren Personalabbau im Konzern angekündigt. “ In einigen Bereichen wird es nicht ohne Personalabbau gehen” sagte der Ex-Chef der Bahngewerkschaft Transnet. Von den MitarbeiterInnen forderte Hansen eine höhere Effizienz. So könnte ein Lokführer “auch einmal in den Zugabteilen aufräumen oder auf einem kleinen Bahnhof mit anpacken”.

Der unter dem Stichwort "One IBM" laufende Konzernumbau wird tariflich umfassend abgesichert. Darauf haben sich ver.di sowie der Konzernbetriebsrat und die IBM-Geschäftsführung nach mehrmonatigen Verhandlungen verständigt. Demnach erhalten alle  Be- schäftigten der neuen IBM Gesellschaften zum 1. Juli 2008 die gleichen tariflichen Mindestbedingungen wie die Beschäftigten der IBM Deutschland GmbH. Dies betrifft die Tarifverträge zu den Allgemeinen Beschäftigungsbedingungen, der Arbeitszeit, dem Urlaub, der Qualifizierung, den Entgeltrahmentarifvertrag, den Tarifvertrag für befristet Beschäftigte bis hin zum Schlichtungsabkommen sowie den Tarifvertrag Beruf und Familie. Bei letzterem sei es gelungen, noch bestehende Abweichungen so zu vereinheitlichen, dass künftig alle tarifgebundenen Beschäftigten einen Mindestanspruch auf sechs Jahre Erziehungszeit haben.

Seit gut zwei Jahren gibt es eine intensive Auseinandersetzung über die Kürzung der Regelleistung bei Vollverpflegung wegen häuslicher Ersparnis oder einer Anrechnung als geldwertes Einkommen in stationären Einrichtungen wie Krankenhaus, aber auch in anderen Fällen. Kaum eine Rechtsfrage war bundesweit in ARGE/JobCenter usw. uneinheitlicher geregelt. Die Sozialgerichte haben inzwischen wohl mehrheitlich festgestellt, dass die Kürzung der Regelleistung unter Anrechnung des geldwerten Vorteils der Vollverpflegung rechtswidrig ist. Mit der ab Januaar 2008 gültigen neuen Alg-II-Verordnung wollte das neubesetzte Arbeitsministerium diese Entwicklung offensichtlich zurückzudrehen und die Anrechnung durch Neuregelung durchzudrücken. Es verfügte hierin, dass Verpflegung von Alg-II beziehenden ArbeitnehmerInnen in stationären Einrichtungen und sonst wo, die im Monat den Wert der Bagatellegrenze von 83,26 Euro (dem Befreiungsbetrag bei Hinzuzahlungen im Krankheitsfall) übersteigt, als Einkommen zu berücksichtigen sei. Mittlerweile haben sich aber schon verschiedene Sozialgerichte – auch Landessozialgerichte – zur neuen Alg-II-VO und der dort vorgesehenen Anrechung von Vollverpflegung oberhalb der Bagatellegrenze positioniert. Im Kern ist den Entscheidungen zu entnehmen, dass die neue Verordnung in den bislang betrachteten Fallkonstellationen nichts ändere. Die Regelleistung dürfe demnach weder aufgrund einer häuslichen Ersparnis noch aufgrund der Erzielung von Einkommen gekürzt werden. Weiterhin wird gesagt, dass das Arbeitsministerium nicht befugt sei, in der Alg-II-VO zu bestimmen, was als Einkommen anzurechnen ist. Die entsprechende Ermächtigungsgrundlage im SGB II würde das Ministerium lediglich dazu ermächtigen durch Verordnung festzulegen, „welche weiteren Einnahmen nicht zu berücksichtigen sind und wie das Einkommen im Einzelnen zu berechnen ist”  und welche Pauschbeträge für die vom Einkommen abzusetzenden Beträge zu berücksichtigen sind”.

Die nach schweren Vorwürfen des Kölner Autors Günter Wallraff in die Kritik geratene Weinzheimer Brotfabrik im  rheinland- pfälzischen Stromberg zahlt ihren MitarbeiterInnen künftig höhere Löhne. „Günter Wallraff hat uns mit seinen Enthüllungen über die skandalösen Arbeitsbedingungen sehr geholfen“, erklärte Heinz Süßelbeck, stellvertretender Vorsitzender des NGG-Landesbezirks Hessen/Rheinland-Pfalz/Saar, am 13. Mai 2008. In der Tarifvereinbarung seien beide Ziele erreicht worden: Erhalt der Arbeitsplätze und grundlegende Verbesserung der Arbeitsbedingungen im Betrieb. Der Vertrag regelt, dass im Unternehmen ab sofort alle für die Großbäckereien in Rheinland-Pfalz abgeschlossenen Tarifverträge gelten. Dadurch erhalten die Beschäftigten erstmals einen Rechtsanspruch auf eine 38-Stunden-Woche, Zuschläge für Mehr-, Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit, einen Erholungsurlaub von bis zu 30 Arbeitstagen, eine Jahressonderzuwendung („Weihnachtsgeld“) von 80 Prozent des tariflichen Monatsentgelts sowie einen Arbeitgeberbeitrag von 420 Euro jährlich in die tarifliche Altersvorsorge.

Verschiedene DGB-Bezirksvorsitzende haben den Bundesrat aufgefordert, auf seiner nächsten Sitzung am 23. Mai einen  Ent- schließungsantrag von Rheinland-Pfalz anzunehmen, in dem die Absicherung eines europarechtskonformen Entgeltschutzes bei  öffent- lichen Aufträgen verlangt wird. Der Antrag wird auch von Bremen und Berlin unterstützt. Auslöser war das so genannte Rüffert-Urteil des Europäischen Gerichtshofs zum niedersächsischen Vergabegesetz, das nach Ansicht des DGB die bestehenden oder kurz vor ihrer Verabschiedung stehenden Tariftreueregelungen in einer Reihe von Bundesländern zum Teil gefährdet. Nach Ansicht der  DGB-Bezirks- vorsitzenden Peter Deutschland (Nord), Dieter Scholz (Berlin), Dietmar Muscheid (Rheinland-Pfalz, Saarland), Hartmut Tölle (Bremen, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt), Fritz Schösser (Bayern) und Stefan Körzell (Hessen, Thüringen) macht das EuGH-Urteil einen länderübergreifenden Regelungsbedarf nötig.

Auf Unverständnis beim DGB Nord stoßen die Meldungen der Industrie- und Handelskammern zu den jüngsten Ausbildungszahlen. „Hier im Norden können wir diese Jubelmeldungen nicht nachvollziehen, offenbar handelt es sich um ein Pfingsterlebnis der besonderen Art auf Seiten der Arbeitgeber“, so der stellvertretende DGB Nord-Vorsitzende Ingo Schlüter, und fuhr fort: „In allen drei norddeutschen Bundesländern liegen wir nach wie vor unter den Ausbildungsplatzzahlen, wie sie etwa zu Beginn des Jahrtausends erreicht worden waren. Damals wurden in Hamburg noch fast 10.000 Ausbildungsstellen angeboten, im April dieses Jahres waren knapp 8000 Stellen gemeldet. Ähnlich sehen die Zahlen für Schleswig-Holstein (knapp 16.300 damals zu 12.200 heute) und Mecklenburg-Vorpommern (12.000 zu 10.400) aus.“ Obwohl die Ausbildungsplatzzahlen in den vergangenen Jahren in den drei Ländern angestiegen seien, könne man in keinem Bundesland von einem ausgeglichenen ausbildungsfähigen Angebot sprechen. Verschwiegen werde auch, so Schlüter, dass Zehntausende von Jugendlichen in schulischen Warteschleifen „geparkt“ und so statistisch „weggesperrt" würden.
 

(csk,hg)