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Gewerkschaftsticker

Die Hartz-IV-Regelsätze werden das Bundesverfassungsgericht beschäftigen. Hessens Landessozialgericht hat geurteilt, dass Familien von den Leistungen nicht leben können, das Grundgesetz also verletzt werde. Jetzt sind die Karlsruher Richter am Zug. Geklagt hatte eine Familie aus dem Werra-Meisner-Kreis, die als Bedarfsgemeinschaft Arbeitslosengeld II bezieht. Für die Eltern wurde jeweils der Regelsatz in Höhe von 311 Euro bewilligt, für die 1994 geborene Tochter der Satz von 207 Euro. Nach Ansicht der Kläger ist damit ihr minimaler Bedarf nicht gedeckt. Mit ihrem Antrag auf weitere 133 Euro für jedes Elternteil und 89 Euro für die Tochter blieben sie im Verwaltungsverfahren sowie vor dem Sozialgericht erfolglos. Nachdem vier Gutachten zur Bedarfsbemessung eingeholt worden waren, beanstandeten die Darmstädter Richter, dass der besondere Bedarf von Familien mit Kindern durch die Regelleistungen nicht  berücksichtigt werde. Das BVerfG habe bereits 1998 bei der Prüfung der Steuerfreibeträge den damals geltenden Regelsatz für Kinder  beanstandet, weil dieser den außerschulischen Bildungsbedarf nicht berücksichtige. Diese höchst-
richterliche Entscheidung sei bei der Hartz-IV- Gesetzgebung nicht beachtet worden, kritisierte das Landessozialgericht. Die Regelsätze seien weder mit der Menschenwürde, noch mit dem Gleichheitsgebot und dem sozialen Rechtsstaat vereinbar (L 6 AS 336/07).

Eine dreitägige Betriebsbesetzung der Hohenlockstädter Walz- und Umformtechnik (HWU) endete am 31. Oktober. Die  HWU- KollegInnen hatten den Betrieb zwei Tage zuvor besetzt. Die Beschäftigten hätten völlig überraschend von der Insolvenz erfahren, sagte der Betriebsratsvorsitzende Steffen Schmidt. Mit der Aktion habe die Belegschaft verhindern wollen, dass Maschinen und fertige  Bauteile aus dem Unternehmen weggeschafft würden. Bei HWU produzieren rund 100 MitarbeiterInnen unter anderem Komponenten für Katalysatoren und Lenkräder für Autozulieferer in Nordrhein-Westfalen. Das Unternehmen aus dem Kreis Steinburg hatte am 27. Oktober Insolvenz angemeldet. Der vom Amtsgericht eingesetzte Insolvenzverwalter sprach sich auf einer Betriebsversammlung für eine Fortführung des Betriebes zunächst bis zum Jahresende aus. Er sicherte der Belegschaft zu, dass die ausstehenden Löhne in der ersten Novemberwoche gezahlt würden.

Die Streiks mit geschlossenen Kindergärten haben Wirkung gezeigt: Die Beschäftigten der Arbeiterwohlfahrt (AWO) in der Region Hannover bekommen mehr Geld. Der AWO zufolge wurde im Tauziehen um einen Tarifvertrag vereinbart, dass die Gehälter stufenweise um durchschnittlich 5,9 Prozent steigen. Zusätzlich gebe es eine Einmalzahlung. Damit entspreche die Vergütung im Wesentlichen der des öffentlichen Dienstes. Die von der Gewerkschaft ver.di geplanten erneuten Arbeitsniederlegungen wurden nach AWO-Angaben abgesagt. Die Arbeiterwohlfahrt hat in der Region Hannover rund 850 Beschäftigte vor allem in Kindertagesstätten.

Arbeiten bis 67 - das soll demnächst offenbar auch für einen Großteil der 50.000 Landes- und Kommunal-
beamten in Schleswig-Holstein gelten. Einem Bericht der ‚Lübecker Nachrichten’ zufolge will die Landesregierung das Pensionsalter von 2012 an stufenweise erhöhen. Innenminister Lothar Hay (SPD) wolle dem schwarz-roten Kabinett einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen, der noch im November den Landtag passieren und dann am 1. April 2009 in Kraft treten soll. Der Vizechef des DGB Nord, Kai Tellkamp, kündigte bereits Proteste an. „Wir werden nicht gleich-, sondern schlechter gestellt, weil zum Beispiel die Kommunalbeamten schon jetzt 41 Stunden pro Woche arbeiten, Angestellte nur 39", sagte Tellkamp. Zudem sei bereits das Weihnachtsgeld gestrichen worden. „Wir haben schon genug geblutet."

Das bayerische Innenministerium hat den Antrag des DGB auf ein Volksbegehren zur Durchsetzung eines landesweiten Mindestlohns abgewiesen. Jetzt müsse der Bayerische Verfassungsgerichtshof über die Zulassung des Volksbegehrens entscheiden, teilte das Ministerium mit. Der DGB hatte im September die notwendigen Unterschriften für die Zulassung des Volksbegehrens „Mindestlohn jetzt!“ beim Innen-
ministerium eingereicht. SPD, Grüne und Linke unterstützen die Initiative. Sie wollen erreichen, dass die Bayern bei der Bundestagswahl 2009 zugleich über einen Mindestlohn von etwa 8,14 Euro im Freistaat abstimmen. Der bayerische Verfassungsgerichtshof hat nun drei Monate Zeit, um zu entscheiden, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Zulassung des Volksbegehrens gegeben sind.

Der DGB begrüßt, dass die Bundesregierung jetzt konjunkturpolitisch aktiv wird und dabei einige Forderungen der Gewerkschaften umsetzen will. Nach dem 500-Milliarden-Schutzschild für die Banken sei es nun dringend notwendig, etwas für den Erhalt von Arbeitsplätzen zu tun, betonte der DGB-Vorsitzende Michael Sommer. "Wer jetzt nicht handelt, der riskiert, dass der Abschwung wesentlich länger und härter ausfällt."

"Let's make money" heißt der neue Dokumentarfilm von Erwin Wagenhofer. Der Regisseur folgt dem Geld der Anleger auf seinen Wegen in einem weltweiten Markt ohne Grenzen. Er zeigt uns die gefeierten Fondsmanager, die Unternehmer, die ein fremdes Land abgrasen, die allgegenwärtige Gier und die damit verbundene Zerstörung.  Aus gegensätzlichen Bildern von Gewinnern und Verlierern entwickelt Wagenhofer eine grundlegende Kritik am Zustand der globalisierten Welt.

Auf einer mit der BASF veranstalteten Pressekonferenz in Brüssel hat IG-BCE-Vorstandsmitglied Michael Vassiliadis vor den Folgen des von der EU geplanten Emissionshandels für Arbeitsplätze und Industrie gewarnt. Die Auktionierung gefährde den Produktionsstandort Europa der Chemie-Industrie.

Zum siebzigsten Jahrestag der Novemberpogrome gegen Juden in Deutschland am 9. November 1938 hat die GEW eine Dokumentation ihrer langjährigen Zusammenarbeit mit der israelischen Bildungsge-
werkschaft Histadrut Hamorim veröffentlicht, in deren Mittelpunkt die Konfrontation mit dem Holocaust steht.

Mit scharfer Kritik hat IG Metall-Bezirksleiter Jörg Hofmann auf Aussagen des baden-württembergischen Ministerpräsidenten Günther Oettinger reagiert. "Tarifpolitik ist und bleibt Aufgabe der Tarifparteien. Wir sind in der Lage unsere Konflikte selbst zu lösen. Die Einmischung des Ministerpräsidenten in eine laufende Tarifrunde ist unerträglich, die wir so nicht akzeptieren können", sagte er in Stuttgart.

TRANSNET hat vor übereilten Beschlüssen bei der geplanten Teilprivatisierung der DB Mobility & Logistics AG (ML AG) gewarnt. Anlass sind Äußerungen aus der Politik, wonach ein Börsengang in dieser Legislaturperiode nicht mehr zu erwarten sei. „Die Verschiebung des Börsengangs ist angesichts der Lage an den Finanzmärkten richtig, Volksvermögen darf nämlich nicht verschleudert werden“, erklärte der Gewerkschaftsvorsitzende Lothar Krauß.

Am Weltspartag demonstrierten vor dem Bundesfinanzministerium in Berlin Aktivist/innen von Attac, ver.di und Sozialverbänden gegen das 500-Milliarden-"Rettungspaket" für die Banken. Ihr Motto: "Nicht auf unsere Kosten! Die Profiteure sollen zahlen."

Das Kölner Arbeitsgericht entschied: Die von den Arbeitgebern gegründete und finanzierte Pseudogewerk-
schaft "Neue Brief- und Zustelldienste" (GNBZ) ist nicht tariffähig. Unwirksam sind daher ihre Tarifver-
träge, die den für die Branche geltenden Mindestlohn von 8 Euro im Osten und 9,80 Euro im Westen deutlich unterbieten.

Csk,hg