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Mord am Hindukusch:

Strafanzeige wegen Mordes und Beihilfe zu Mord

Sehr geehrte Herren Möllhoff, Hebestreit, Ostermann und Grobe! Sehr geehrte Damen und Herren!

„Soldaten sind Mörder.“ Dieser Satz von Tucholsky und seine Argumente sind so aktuell wie eh und je. Die Bundeswehr ist in Afghanistan nicht im Krieg, wie die Kanzlerin und der Verteidigungsminister immer wieder betonen. Wenn die Bundeswehr dort trotzdem Krieg führt, so handeln die maßgeblichen Offiziere rechtswidrig. Wenn dabei Menschen ums Leben kommen, so sind die verantwortlichen Offiziere Mörder im strafrechtlichen Sinne.

Ich habe bei der Staatsanwaltschaft Bonn Strafanzeige gegen den Obersten Uwe Benecke wegen Mordes und schwerer Körperverletzung in zahlreichen Fällen erstattet.Die Bundeskanzlerin und der Verteidigungs-
minister haben sich meines Erachtens der Beihilfe schuldig gemacht, da sie der Bundeswehr bei aller Rhetorik über einen zivilen Aufbau den Weg zum Krieg führen frei gemacht haben. „Tod am Hindukusch“ titelte die FR am 5.9. - nein: „Mord am Hindukusch“ ist richtig.

Mit freundlichen Grüßen Wolf Göhring (ehedem Fraunhofer AiS, GMD AiS)

An die Staatsanwaltschaft Bonn
Herbert-Rabius-Straße 3-5, 53225 Bonn

Strafanzeige wegen Mordes und Beihilfe zu Mord

Sehr geehrte Damen und Herren!

Hiermit erstatte ich Strafanzeige

1) wegen Mordes und schwerer Körperverletzung in zahlreichen Fällen gegen den verantwortlichen deutschen Kommandeur, Oberst Uwe Benecke, in Afghanistan, der am 4. September 2009 sogenannte Luftunterstützung gegen 2 Tanklastwagen angefordert hatte, die zuvor mit Gewalt entführt worden waren,

2) wegen Beihilfe zu Mord und schwerer Körperverletzung in zahlreichen Fällen gegen

2.1 Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel und

2.2 Bundesminister für Verteidigung Franz-Josef Jung.

Zum Sachverhalt verweise ich auf die Nachrichtenmeldungen vom 4. Septemeber 2009. Hiernach wurden 2 Tanklastwagen im Norden Afghanistans im Bereich Kunduz gekapert und entführt. Die Fahrer seien durch Köpfen ermordet worden. Der deutsche Kommandeur, Oberst Uwe Benecke hat einen Luftwaffeneinsatz gegen die entführten Lastwagen angefordert, als diese bei einer Flußüberquerung im Kunduz festgehangen waren. Sie wurden dort angegriffen. Bei diesem Einsatz sind bis zu 90 Menschen, darunter Zivilisten, ums Leben gekommen und zahlreiche weitere schwer verletzt worden, wie von verschiedenen Stellen geäußert wurde. Offensichtlich sind Raketen oder Bomben, also gemeingefährliche Waffen eingesetzt worden Die Tanklaster wurden getroffen und sind ausgebrannt. Ich verweise auch auf den Bericht in der Frankfurter Rundschau vom 5/6. September 2009 auf den Seiten 1–3 (siehe Anlage) sowie auf breite ausländische politische Kritik. So äußerte der luxemburgische Außenminister Asselborn laut WDR-2-Radio vom 5.9., daß der Angriff zu unterbleiben ge?habt hätte, wenn auch nur ein Zivilist dabei hätte ums Leben kommen können. Laut demselben Sender vom späten 4.9. haben die Vereinten Nationen eine eingehende Unter-
suchung angekündigt.

Zu 1) Der Kommandeur Oberst Uwe Benecke hat willentlich gehandelt, indem er den Lufteinsatz angefordert hat. Als Offizier hat er wissentlich im Hinblick auf die tödlichen Folgen eines Bombardements eines Tanklasters gehandelt. Es ist allgemein bekannt, daß in Afghanistan nicht nur ideologisch bedingte Gewalttaten („Taliban“) begangen werden, sondern daß auch der Überlebenskampf der Menschen von individuellen und kollektiven kriminellen Handlungen begleitet ist. Einem Offizier in Afghanistan ist dieser Sachverhalt bei weitem noch vertrauter.

Die Entführung der Tanklaster hatte offenbar zum Ziel, Treibstoff zu stehlen, sonst hätten die Entführer, wie in diesen Tagen an andern Orten geschehen, die Laster an Ort und Stelle in Flammen aufgehen lassen. Stattdessen haben sie die in ihre Gewalt gebrachten Laster weggefahren und sind bei einer Querung des Kunduz festgesessen. Dort haben sich zahlreiche Menschen, darunter Zivilisten, offenbar darum bemüht, die gestohlenen Fahrzeuge wieder flott zu machen, bzw. den Treibstoff zu bergen und privat zu nutzen.

Einem in Afghanistan kommandierenden Offizier ist bekannt, daß diese Situation entstehen kann. Der Ort der Havarie der Tanklaster war dem Obersten Uwe Benecke, der den Lufteinsatz anforderte, bekannt. Er mußte davon ausgehen, daß neben den bewaffneteten Entführern zahlreiche weitere Personen zum Ort der Havarie eilen, um sich dort kostenlos mit Treibstoff zu versorgen. Wer wie Oberst Uwe Benecke in dieser Situation einen Luftangriff mit gemeingefährlichen Waffen – Raketen oder Bomben – auf die Tanklaster anfordert, nimmt den Tod zahlreicher Menschen willentlich und wissentlich und billigend in Kauf. Dies erfüllt in meinen Augen den Tatbestand des Mordes an den zahlreichen Personen, die durch diese Handlung ihr Leben verloren haben.

Die Behauptung, der Einsatz sei notwendig gewesen, kann nur als Schutzbehauptung gewertet werden. Tanklaster können durch eine Bombardierung nicht zurückgewonnen werden, in der Nähe befindliche Personen werden unweigerlich getötet, und zwar unterschiedslos ob schuldig oder nicht. Es liegt der Verdacht nahe, daß man den Entführern, die mit ihrer Beute im Flußbett festsaßen, eine Vergeltung verpassen wollte, nachdem ihnen die Entführung der Laster an einem fingierten Kontrollpunkt nur wenige Kilometer von deutschen Truppen entfernt gelungen war.

Auch wenn sich die Bombardierung nur gegen die Entführer richten sollte, so kommt sie wegen der für einen Offfizier zweifelsfrei absehbaren tödlichen Folgen einer extra-legalen Hinrichtung der Entführer gleich. Diese Handlungsweise steht einem deutschen Offizier nicht zu, sie ist rechtswidrig und muß als Mord bewertet werden, selbst bei den möglicherweise verworrenen Rechtsverhältnissen in Afghanistan. Eine solche Handlung, nämlich eine extra-legale Hinrichtung der Entführer konterkariert zudem alle Bemühungen um die Herstellung demokratisch-rechtsstaatlicher Verhältnisse in Afghanistan. Das Vorstehende bekräftigt sinngemäß auch den Vorsatz bei den in zahlreichen Fällen begangenen schweren Körperverletzungen.

Zu 2) Sowohl die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel als auch Verteidigungsminister Franz-Josef Jung haben sich in meinen Augen der Beihilfe zu diesen Morden und zu den schweren Körperverletzungen schuldig gemacht. Dr. Merkel ist bewusst, daß ein Bombe-mit- Bombe-vergelten verbrecherisch ist, wie ihrer Teilnahme an der Gedenkfeier am 1. September 2009 auf der Westernplatte in Polen zu entnehmen ist. Trotzdem unterstützt und forciert sie den Gebrauch militärischer Mittel in Afghanistan statt alle Kräfte für einen zivilen Aufbau zu nutzen. Durch ihr Handeln erst ist es möglich geworden, daß der von mir des Mordes beschuldigte Oberst Uwe Benecke dieses Kommando in Afghanistan übernehmen und wirksam einen Tod bringenden Luftwaffeneinsatz anfordern konnte. Damit hat sie sich in meinen Augen der Beihilfe des Mordes an den bei dem Luftangriff ums Leben gekommenen Personen schuldig gemacht.

Verteidigungsminister Franz-Josef Jung ist Dienstherr des von mir beschuldigten Obersten Uwe Benecke. Durch seine direkten An- weisungen ist der Offizier an jene Position gelangt, wo er diesen mörderischen Einsatz in die Wege leiten konnte. Franz-Josef Jung hat keine Dienstanweisung ausgesprochen, durch deren Befolgung diese Untat hätte vermieden werden können. Vielmehr sind erst kürzlich mit seiner Unterschrift die Bestimmungen für den Waffengebrauch derart verändert worden, daß der von mir ins Auge gefaßte Vorfall enorm begünstigt wurde. Damit hat sich auch Franz-Josef Jung in meinen Augen der Beihilfe des Mordes schuldig gemacht.

Die drei von mir angeschuldigten Personen können sich nicht auf ein wie immer geartetes Kriegsrecht berufen. Verteidigungsminsiter Jung hat noch vor wenigen Wochen nachdrücklich und öffentlich darauf verwiesen, daß sich die Bundeswehr in Afghanistan nicht im Kriege befindet. Dr. Merkel hat dies bekräftigt. Beide haben den zivilen Aufbaucharakter des Bundeswehreinsatzes betont, zugleich aber solche Strukturen geschaffen, die den mörderischen Vorfall vom 4. September 2009 ermöglichten.

Zwar ist nach dem 11.9.2001 der Verteidigungsfall festgestellt worden, der militärische Oberbefehl ist aber nicht, wie vom Grundgesetz vorgesehen, auf den Bundeskanzler bzw. die Bundeskanzlerin übergegangen. Dies bestätigt, daß die Bundeskanzlerin und der Verteidigungsminister nicht von einem Krieg der Bundeswehr in Afghanistan ausgehen. Auch den in Afghanistan stationierten Offizieren ist aufgrund ihrer Ausbildung das in Krieg und Frieden unterschiedliche Oberkommando bekannt. Somit sind für den Einsatz der Bundeswehr und die Beurteilung von Handlungen ihrer Angehörigen und der politisch Verantwortlichen ausschließlich die Grundsätze eines Rechts im Frieden maßgeblich. Die Bombardierung gestohlener Tanklaster kann hiernach nur als Mord eingestuft werden, wenn dabei zahlreiche Personen, insbesondere Unbeteiligte ums Leben kommen.

3.) Ergänzend erstatte ich Anzeige gegen Oberst Uwe Benecke wegen eines vorsätzlichen Umweltver-
gehens. Die Tanklaster befanden sich zum Zeitpunkt der Bombardierung in einem Flußbett. Durch deren vorsätzliche Zerstörung sind tausende Liter Treibstoff in das Flußbett geflossen und haben Grundwasser und Wasser verseucht. Beides sind außerordentlich kostbare Güter in dem regenarmen Land. Es ist nicht ausgeschlossen, daß zahlreiche Menschen und Nutztiere auf den Genuß dieses verseuchten Wassers angewiesen sind mit weiteren unabsehbaren Folgen auf deren Gesundheit. Auch diese Tat ist vorsätzlich geschehen, da die Bombardierung willentlich, wissentlich um die Folgen und die Folgen billigend veranlaßt wurde. Auf Dr. Angela Merkel und Franz-Josef Jung trifft meines Erachtens der Vowurf der Beihilfe bei diesem Vergehen ebenfalls zu, siehe „zu 2.“ sinngemäß.

Ich bitte Sie, im Sinne meiner Strafanzeige die Ermittlungen aufzunehmen. Sollten Sie nicht zuständig sein, so bitte ich um Weiterleitung an die zuständige Staatsanwaltschaft.

Ich werde diese Strafanzeige auch öffentlich machen.

Mit freundlichen Grüßen Wolf Göhring