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Am Klimaaktionstag, 24.10.2009 auf dem Kieler Rathausplatz,
ruft die BUND-Jugend zu einer Aktion auf. Die teilnehmenden Menschen sollen
einen riesigen Schriftzug „THE FLOOD IS COMING!“ bilden, der vom Rathausturm
photographiert werden kann. So wollen die KielerInnen auf die Gefahr des
steigendern Meeresspiegel aufmerksam zu machen und zum Handeln auffordern.
An dem globalen Klimaaktionstag soll in Vorbereitung auf den UN-Klimakonferenz
im Dezember in Kopenhagen Druck auf die Verhandlungs-
runde ausgeübt werden, damit sich die Weltgemeinschaft
auf ein neues Klimaschutzabkommen verständigt, dass die globale Erwärmung
noch auf unter 2°C begrenzt. Begleitet wird die Veranstaltung ab 9.30
Uhr von Informationsständen verschiedener Umweltschutzvereine und
Klimainitiativen. Die Aktionskunst mit den Buchstaben aus Menschen
soll um 11 Uhr beginnen und ca. 3 Stunden dauern, wobei die Nachricht „Kiel
fordert ein starkes und gerechtes Klimaabkommen“ nicht nur die Presse,
sondern auch viele Menschen in der Stadt erreichen soll.
Das Umweltschutzamt der Stadt Kiel lädt am
7.10.2009 ein zum aktuellen Stand bei der Erstellung des Energieversorgungskonzeptes
zu informieren. Eingeladen sind Umweltverbände, deren Fachrefenrenten
und weitere Interessierte. Die Ratsversammlung der Landes- hauptstadt
Kiel hat im Mai 2008 das Kieler Energie- und Klimaschutzkonzept 2008 verabschiedet.
In diesem Konzept werden unter dem Titel „Energie für Kiel“
Arbeitsfelder für eine zukünftige Energieversorgung in der Landeshauptstadt
beschrieben. Im Oktober 2008 hat die Ratsversammlung ergänzend beschlossen,
dass in Kiel kein neues Kohlekraftwerk gebaut und mit gutachterlicher
Unterstützung ein Zukunftskonzept "Klimaverträgliche Energieerzeugung-
und Versorgung" für Kiel entwickelt wird. Nach Bewilligung der
Förderung durch das Bundesumwelt-
ministerium wurden im Juli 2009 mehrere Gutachter mit
der Erstellung eines "Klimaverträglichen Energie- erzeugungs-
und Versorgungskonzeptes" beauftragt. Die „Energieagentur Schleswig-Holstein“
wurde gebeten, die Landeshauptstadt Kiel bei der Koordination und Moderation
des Prozesses zu unterstützen. Insbesondere sollen Anregungen und
Vorschläge der Umwelt- verbände zum Energieversorgungskonzept
in einem strukturierten Verfahren erfragt, aufbereitet und in den Prozess
eingebracht werden. Weitere Informationen gibt es im Umweltschutzamt bei
dem Klimaschutzkoordinator Jens-Peter Koopmann unter klimaschutz@kiel.de
Energieversorger müssen Netze bei Vertragsende
verkaufen und deshalb wird es auch in Kiel spannend, wenn der Konzessionsvertrag
der Kieler Stadtwerke, zu 51% bei der MVV, ausläuft. Zu einer Anfrage
der ATTAC-Gruppe „Bündnis Kielwasser“ an die Kooperationsparteien
bemerkten die GRÜNEN: „Der Konzessionsvertrag der Stadtwerke mit der
Stadt Kiel trat am 1.1.1997 in Kraft und wurde für 20 Jahre abgeschlossen
und endet so am 31.12.2016. In § 17 Abs. 2 ist festgeschrieben: "Bei
Beendigung des Vertrages gehen die im Eigentum der Gesellschaft (STW) stehenden
Energieverteilungsanlagen zu einem wirtschaftlich angemessenen Entgelt
in das Eigentum der Stadt über." Das Auslaufen des Konzessions-
vertrages muss 2014 veröffentlicht werden. Dieser
Passus im Konzessionsvertrag hat es in sich. Was sind Stadtwerke wert,
wenn sie die Strom-, Gas- und Fernwärmenetze nicht mehr haben? Zu
diesem Zeitraum, 2014 bis 2016, hat die Stadt alle Trümpfe in der
Hand und kann Forderungen gegenüber den STW durchsetzen.“
Der BGH hat für viele Kommunen den Weg frei gemacht, die Gas- und Stromversorgung wieder in die eigene Hand zu nehmen. Nach dem Grundsatzurteil müssen Versorger bei Vertragsende das Eigentum an den Netzen gegen einen angemessenen Preis abgeben. Das Urteil des Bundesgerichtshofs hat Folgen für tausende solcher Konzessionsverträge, die in den kommenden Jahren auslaufen. "Auch in anderen Verträgen kann danach eine Übereignung der Netze verlangt werden", sagte der Senatsvorsitzende Joachim Bornkamm bei der Urteilsverkündung. Das gilt dann, wenn - wie früher bundesweit üblich - in den Verträgen zwischen Kommune und Netzbetreiber ein entsprechender Anspruch festgeschrieben ist.
Damit gab das Gericht zwei hessischen Energieversorgern
recht, die von der HEAG Südhessische Energie (HSE) die Übereignung
der Netze verlangen. Die HSE dagegen wollte Eigentümerin bleiben und
die Netze nur verpachten. Geklagt hatten die Versorger Gruppen- Gas
und Elektrizitätswerk Bergstraße (GGEW) sowie Energieried, die
in Seeheim-Jugenheim das Strom- und in Bürstadt das Gasnetz betreiben.
Das Grundsatzurteil stärkt nach Einschätzung der Energieverbraucher
die Kommunen. "Die Kommunen können jetzt stellver- tretend für
Bürger und Verbraucher bessere Konditionen aushandeln für die
Vergabe neuer Konzessionsverträge", sagte der Vorsitzende des Bundes
der Energieverbraucher, Aribert Peters, der Deutschen Presse-Agentur dpa.
Dadurch entstehe mehr Wettbewerb. Die Kommunen bekämen mehr Verhandlungsspielraum
und könnten sich den besten Anbieter aussuchen. "Das ist eine gute
Sache." Kern des Streits ist eine - seinerzeit bundesweit übliche
- Klausel in den 1991 geschlossenen Verträgen, in denen die Kommunen
langfristige Konzessionen für den Betrieb von Strom- und Gasnetzen
vergeben haben. Danach muss der Versorger - falls er nicht selbst wieder
zum Zug kommt - das Netz nach Ablauf des Vertrags an die Kommune oder den
neuen Konzessionär übereignen. " Die vertragliche Verpflichtung
ist in diesem Punkt eindeutig", sagte Bornkamm in der Verhandlung. "Es
geht um den vollständigen Wechsel, und der wird am besten dadurch
vollzogen, dass das Netz übernommen wird." Bundesweit laufen in den
nächsten Jahren rund 20.000 solcher Konzessionsverträge aus.