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Hero Hewa Taher, aus dem Irak stammende Norderstedterin, ist vom Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein (FRSH) mit dem „Leuchtturm des Nordens“ ausgezeichnet worden. Mit diesem Preis werden jährlich Personen geehrt, die sich herausragend in der Flüchtlingssolidarität verdient gemacht haben. Frau Hewa Taher ist Mitte der 1990er Jahre als Flüchtling aus dem Irak nach Norderstedt gekommen. Schnell hat sich die Mutter von drei Kindern in der neuen Heimat eingelebt. Als Mitglied der internationalen Gruppe  „Mondfrauen“ und als Ehrenamtliche der Diakonie hat sie sich schon früh für andere neu in Norderstedt ankommende Familien eingesetzt: z.B. durch Übersetzungshilfen, durch Begleitung zu Ämtern oder Ärzten, in der Einzelfallberatung und bei der Mitarbeit bei Gruppen- und Begegnungsangeboten. Die Preisverleihung fand am 29. November in Nordertstedt statt.

Anlässlich des 20. Jahrestages der Verabschiedung der UN-Kinderrechtskonvention am 20. November hat die Bundesweite  Arbeitsgemeinschaft für Flüchtlinge PRO ASYL die Bundesregierung und die Abge-
ordneten des Bundestages aufgefordert, die deutsche  Vorbehaltserklärung endlich zurückzunehmen und das Ausländer- und Asylrecht an die Bestimmungen der Konvention anzupassen. „Durch die Vorbehaltser-
klärung werden die Rechte von Flüchtlingskindern seit 20 Jahren von vornherein eingeschränkt, ihre Schutzbedürftigkeit und das Kindeswohl nicht hinreichend berücksichtigt und internationale Völkerrechts-
standards verletzt“, so Heiko Kauffmann,

Vorstandsmitglied von PRO ASYL. Ausgrenzungserfahrungen in Schule, Studium und beim Zugang zum Arbeitsmarkt, restriktive Lebensbedingungen, häufig unzureichende Förder- und Betreuungsangebote sowie eingeschränkte medizinische, psychologische und soziale Versorgung seien weitgehend die Folge der Ratifikationserklärung zur Kinderrechtskonvention, mit der sich Deutschland das Recht vorbehalten hat, Unterschiede zwischen Inländern und Ausländern zu machen.

Wir haben an dieser Stelle mehrfach über die Verfolgung von Seeleuten durch italienische Behörden berichtet, die vor den  süd- italienischen Küsten Menschen aus Seenot gerettet haben. Mitte November hat nun ein sizilianisches ein Gericht zwei tunesische Kapitäne zu zweieinhalb Jahren Haft wegen „Widerstandes gegen die Staatsgewalt und gegen ein Kriegsschiff“ verurteilt. Die beiden hatten dem Kriegsschiff ausweichen müssen, das versuchte, sie durch gefährliche Manöver in rauher See davon abzuhalten,  Schiff- brüchige, darunter Kinder und zwei schwangere Frauen, auf der Insel Lampedusa an Land zu bringen. Das sei Widerstand gewesen. Allerdings wurden alle mit angeklagten Fischer von dem Vorwurf zur Beihilfe bei illegaler Einreise frei gesprochen.

Nach Informationen von PRO ASYL bestätigt ein jüngst veröffentlichter Bericht der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE), dass die lokalen Behörden im Kosovo kaum etwas unternehmen,um dorthin abgeschobene Personen zu reintegrieren. Die Betroffenen würden im Nichts landen. Im Bericht heiße es, „nur wenige Schritte seien unternommen worden, um die Ziele der Strategie auf lokaler Ebene umzusetzen“. Die notwendigen Geldmittel, um Rückkehrern Hilfe gewähren zu können, seien den Kommunen nicht zur Verfügung gestellt worden. „Als Ergebnis bleiben repatriierte Personen oft ohne jede Hilfe, ohne Information über den Zugang zu Dienstleistungen oder zu anderen Reintegrations-
voraussetzungen bei ihrer Ankunft im Kosovo“. Dieser Mangel an Hilfe betreffe unter anderem die wichtigen Sektoren Unterbringung, Beschulung und ökonomische Chancen – insbesondere bei Menschen, die zu Minderheiten gehören.

Unterdessen wird hierzulande mit der Abschiebung von Roma begonnen. Auch Serben sollen in größerer Zahl in den Kosovo abgeschoben werden. Für keine der beiden Minderheiten sehen Beobachter vorort den Schutz gewährleistet. Pro Asyl verweist auf  ent- sprechende Berichte des EU-Menschenrechtskommissars Thomas Hammarberg, des UNHCR und jetzt der OSZE und fordert die deutschen Behörden und Regierungen auf, sie endlich zur Kenntnis zu nehmen.

Es gibt einen neuen Erlass des Innenministeriums Schleswig-Holstein zur Gesetzlichen Altfallregelung. Darin ist die Rede von der „wachsenden Besorgnis, dass die Betroffenen zum 1. Januar 2010 in den Status der Duldung zurückfallen“. Der Erlass verweist auf die Möglichkeit einer „Übergangs- oder Anschlussregelung“ im Rahmen der Anfang Dezember tagenden Innenministerkonferenz (IMK), die den Rückfall in die Duldung verhindern könnte. Zudem empfiehlt das Innenministerium in seinem Erlass, bei der Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis in der Frage der Sicherung des Lebensunterhalts den Ermessensspielraum positiv zu nutzen.

Die erwähnte  Innenministerkonferenz tagt am 3. und 4. Dezember in Bremen. Im Vorfeld haben der hiesige Flüchtlingsrat und PRO ASYL „eine umfassenden und großzügigen Bleiberechtsregelung“ gefordert. „Das politische Versprechen, Kettenduldungen  abzu- schaffen, wurde bis heute nicht eingelöst. Die Altfallregelung vom Sommer 2007, die Ende des Jahres ausläuft, hat nur einen kleinen Teil der Betroffenen begünstigt. Restriktiv gefasste Ausschlussgründe und die Festlegung auf einen Einreisestichtag ließen viele Geduldete von vornherein ohne Chance auf ein dauerhaftes Bleiberecht.“

„Wenn die Politik jetzt nicht handelt, stehen am Neujahrstag Tausende vor der Abschiebung“, so Günter Burkhardt, Geschäftsführer von PRO ASYL. „Die bekannt gewordenen Pläne der Innenminister, lediglich eine Verlängerung der Altfallregelung zuzulassen, gehen vollständig am Bedarf der Betroffenen und der Gesellschaft vorbei,“ mahnt Martin Link vom Flüchtlingsrat. Die Altfallregelung müsse vollständig entfristet und deutlich erweitert, anstatt weiter eingeschränkt werden. Selbst den zunächst von der geltenden Regelung Begünstigten droht zum Ende des Jahres mehrheitlich ein Rückfall in die Duldung und damit die Gefahr, abgeschoben zu werden. Nach der gesetzlichen Altfallregelung aus dem Jahr 2007 und ihrer Vorgängerregelung aus dem Jahr 2006 hatten bundesweit rund 62.000 Menschen eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, davon ca. 30.000 (in Schleswig-Holstein 421) nur „auf Probe“. Wem davon bis Jahresende die überwiegende eigenständige  Lebensunterhaltssicherung nicht gelingt, droht die Zurückstufung auf die Duldung.

In Unsicherheit leben auch weitere ca. 60.000 langjährig Geduldeten, die wegen des starren Einreise-
stichtags (1.7.2007) von vornherein keine Chance auf ein Bleiberecht nach der Altfallregelung hatten. Deutschland. Auch für sie muss eine sichere Perspektive für ihr Leben in Deutschland gefunden werden. Am 8. Dezember gibt es zu dem Thema in den Räumen des Paritätischen Landesverband in der Beseler Allee 57 eine Fortbildungsveranstaltung, die unter anderem vom Flüchtlingsrat organisiert wird. Die Veranstaltung richtet sich an in der Flüchtlingsarbeit engagierte Haupt- und Ehrenamtliche sowie an Migrationsfachdienste und Ausländerbehörden.

 (wop)