Stilllegung des Flughafens Kiel-Holtenau
Antrag: Die Ratsversammlung möge beschließen:
Nach der Entscheidung des Landtages vom Dezember 2009
, die den Rückzug aus der Kieler Flughafen-
gesellschaft (KFG) beinhaltet strebt die Landeshauptstadt
Kiel die schnellstmögliche Stilllegung des Flug-
hafens Kiel-Holtenau an.
Daher wird der Oberbürgermeister beauftragt :
1. In Abstimmung mit dem Eigenbetrieb Beteiligungen (EBK) sowie der Kieler Flughafengesellschaft (KFG) ein Konzept zur schnellstmöglichen und terminierten Stilllegung des Flughafens sowie der Abwicklung der KFG auszuarbeiten.
2. Ein detailliertes Nachnutzungskonzept für das Gesamtareal Flughafengelände sowie Gelände des Marinefliegergeschwaders zu erarbeiten. Dabei sollen die Bedürfnisse der Hafenwirtschaft hinreichende Berücksichtigung finden.
Weiterhin sollen die Möglichkeiten einer teilweisen
Wohnbebauung eruiert werden. In diesem Rahmen soll auch die Einrichtung
von neuen Erbbaugrundstücken für junge Familien geprüft
werden. Die Konzepte sind dem Bauausschuss, dem Hauptausschuss sowie der
Ratsversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen. Über den Stand der
Abwicklung und Umnutzung ist dem Hauptausschuss sowie dem Bauausschuss
halbjährlich zu berichten.
Begründung:
Die LH Kiel ist finanziell nicht in der Lage, den zukünftigen Zuschussbedarf der KFG von jährlich 1,2 Mio. Euro zu leisten. Die LH Kiel sieht sich daher nicht in der Lage die Anteile des Landes an der KFG ohne vollständige Kompensation des finanziellen Mehraufwandes zu übernehmen. Eine Kompensation durch das Land ist realistischerweise nicht zu erwarten. daher ist die Stilllegung des Flughafens Kiel-Holtenau die einzige Alternative.
(Ratsherr Stefan Rudau, f.d.R. Dr. Ulrich Erdmann, Fraktionsgeschäftsführer, 21.1.2010)