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Antrag Ratsfraktion Die Linke:
Kulturförderabgabe

Antrag: Die Verwaltung wird aufgefordert, zu prüfen, ob und wie eine Satzung für eine Kulturförderabgabe erstellt werden kann. Die Satzung basiert auf dem grund- gesetzlich garantierten Recht zur Erhebung von Aufwandsteuern. Sie kann sich an der Abgabensatzung in Weimar und den geplanten Vorhaben in Köln und Trier orientieren. Gegenstand der Satzung soll sein, dass Beherbergungsbetriebe pro Übernachtung eine prozentuale Abgabe leisten und sich so an der Finanzierung von kulturellen Aufgaben der Stadt beteiligen. Es ist zu prüfen, wie eine Kulturförderabgabe in Höhe von 5% des Übernachtungspreises und beim Verzicht auf eine Fremdenverkehrsabgabe in Höhe von 10 % zu realisieren wäre. Diese Satzung, bzw. ein Bericht dazu soll der Ratsversammlung bis zu der Haushaltssitzung im Dezember 2010 vorgelegt werden.

Begründung:

Durch eine Kulturförderabgabe kann der Kulturbereich entlastet und die dadurch freiwerdenden Mittel können an anderer Stelle zur Erfüllung der kommunalen Aufgaben eingesetzt werden. Gerade in Anbetracht der sehr angespannten Haushaltslage sollte neben der Ausgabenseite auch die Einnahmenseite der städtischen Finanzen überprüft werden.

(gez. Ratsherr Florian Jansen, f.d.R.)