Vertreibung eines ALG-II-Empfängers
Einem Hartz-IV-Bezieher aus dem Kreis Schleswig-Flensburg
droht die dortige Optionskommune mit der Vertreibung aus Deutschland. Per
Verwaltungsakt verpflichtete die Behörde ihn sofort in der Schweiz
einen Arbeitsplatz anzunehmen und umgehend einen Nachweis über seinen
neuen Wohnsitz der Behörde vorzulegen. Andernfalls wurde ihm eine
Kürzung seiner Bezüge angedroht. Zwar hatte sich Peter S (Name
geändert) um einen Arbeitsplatz in der Schweiz bemüht und im
Februar ein Vorstellungs-
gespräch auf eigene Kosten wahr genommen, jedoch
kam dieser Job nicht zustande.
Für die Behörde war jedoch klar, dass hier die Interessen der Allgemeinheit gegenüber den Einzelinteressen größer wären, weshalb die sofortige Vollziehung ange- ordnet wurde und Peter S. und seine Ehefrau ihr Heimatland umgehend verlassen sollen. Damit wäre man Peter S. endlich los geworden, der seit langer Zeit seine Interessen nur noch mit Hilfe von Gerichten durchsetzen kann. Zudem hatte er sich mehrfach beim Bürgermeister von Kropp und dem Landrat des Kreises Schleswig- Flensburg über den Umgang der Hartz-IV-Behörde mit ihm beschwert. Großzügig stellte die Optionskommune Schleswig-Flensburg die Übernahme der Umzugkosten in Höhe von 755 Euro, sowie zwei Zugfahrkarten in die Schweiz zu je 96,75 Euro in Aussicht. Zudem hatte sie schon ein Angebot von einem Umzugsunternehmen eingeholt. Inzwischen liegt der Fall beim Sozialgericht, das der Behörde eine Frist von vier Wochen gesetzt hat, den Vorgang zurückzunehmen.
Das Erwerbslosen Forum Deutschland zeigte sich entsetzt, welche grenzenlosen Kompetenzüberschreitungen Behördenmitarbeiter an den Tag legen und dabei einen Verwaltungsakt für sofort vollziehbar erklären. Binnen eine Woche sollte Peter S. schnell aus Deutschland in die Schweiz zu einem nicht vorhandenen Job vertrieben werden. „Nach denen von Westerwelle und Koch losgetretenen Diffamierungskampagnen gegen Hartz IV-Bezieher, zeigt damit erstmals eine Behörde, dass ihr Erwerbslose lästig sind und deshalb nicht mehr in Deutschland haben will. Während Westerwelle und Koch mit sozialrassistischen Parolen Sozialneid schüren werden hier Fakten gegen Erwerbslose geschaffen.
Arbeitslose haben in Deutschland nichts zu suchen. Und
da setzt man sich über geltendes Recht hinweg. Zudem zeigt sich hier,
dass wir mit unseren Warnungen vor einer Ausweitung der Optionskommunen
Recht hatten. Diese unterliegen kaum ein er Fachaufsicht und man hat schon
fast das Gefühl, dass diese Kommunen sich einem rechtfreien Raum geschaffen
haben und Bürger Entscheidungen nur mühsam mit Hilfe von Gerichten
abwehren können. Was ist denn, wenn Peter S. sich nicht getraut hätte,
sich gerichtlich zu wehren. Hätte er dann Deutschland verlassen müssen,
fragt Martin Behrsing, Sprecher des Erwerbslosen Forum Deutschland.