In Deutschland hat die Altersarmut erheblich zugenommen. Deshalb arbeiten RentnerInnen aus reiner Geldnot auch noch im Ruhestand. Mit Mini-Jobs halten sie sich über Wasser. Aufgrund der Leih- und Kurzarbeit und der Mini-Jobs, wird die Altersarmut in den nächsten Jahren massiv zunehmen. Aber auch die „normale Rente“ ist in den letzten Jahren erheblich gesunken. Bedanken können sich die RentnerInnen und ArbeitnehmerInnen bei SPD und Grünen. Damit haben diese Parteien genau das umgesetzt, unterstützt wurden sie von CDU und FDP, was die Unternehmer, ihre Kapitalistenverbände und so genannte Rentenexperten gefordert haben. Mit der Agenda 2010 begann der größte Sozialabbau in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland. Betroffen sind nicht nur ArbeitnehmerInnen, Arbeitslose, Kranke und SozialhilfeempfängerInnen sondern auch die ca. 20 Millionen RentnerInnen. So wurde im Zuge der „Reformen“ das künftige Rentenniveau für eine „Standarder- werbsbiografie“ (in Deutschland 45 Beitragsjahre) von 48,7 auf 39,9 Prozent des Bruttoeinkommens gesenkt. Damit hat sich die Bruttoersatzrate der gesetzlichen Rente in Deutschland weiter vom OECD-Durchschnitt entfernt. Im OECD-Mittel würde ein 20-jähriger Durchschnittsverdiener, der heute seine Erwerbs-biografie beginnt, 58,7 Prozent seines Bruttoverdienstes als Rente erhalten.
Durchschnittsrenten (inEuro)
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Der Aufschwung ging an den RentnerInnen total vorbei. Seit 2003 bis einschließlich 2008 verminderten sich die Realrenten um ca. 9,9 Prozent. Nachdem die Rentner- Innen jahrelang mit Nullrunden belohnt wurden, entdeckten die Parteien die RentnerInnen wieder als „Stimmvieh“. Die große Koalition erhöhte die Renten 2008 um 1,1 Prozent. 2009 wurden die Renten im Westen um 2,41 Prozent und im Osten um 3,38 Prozent erhöht. Die Renten wurden allerdings nur durch einen Trick, die Koalition manipulierte die Rentenformel und setzte den so genannten Riester-Faktor für zwei Jahre aus, erhöht. Ohne diese Manipulation der Wahlstrategen wären die nominalen Rentenerhöhungen jeweils um 0,65 Prozentpunkte geringer ausgefallen. Da der Riesterfaktor nicht gestrichen, sondern nur ausgesetzt wurde, soll dieser in den Jahren 2012 und 2013 nachgeholt werden. Nach den Wahlen in NRW geht es auch bei den Renten sicherlich ins eingemachte.
Auszug aus der Koalitionsvereinbarung (CDU,CSU,FDP)
Renten
Verbesserung der Kindererziehung in der Alterssicherung Wir werden im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten prüfen, wie wir die familienpolitische Komponente stärken und deshalb Erziehungsleistungen in der Alterssicherung noch besser berücksichtigen können. Stärkung der kapitalgedeckten Altersvorsorge Wir bekennen uns zur staatlich geförderten Altersvorsorge. Eine Vielzahl von Menschen nutzt diesen Weg, um private Vorsorge zu betreiben. Wir werden prüfen, ob es notwendig und finanziell darstellbar ist, weiteren Personengruppen, insbesondere Selbständigen, den Zugang zur staatlich geförderten Altersvorsorge zu ermöglichen. Kampf gegen Altersarmut Wir verschließen die Augen nicht davor, dass durch veränderte wirtschaftliche und demographische Strukturen in Zukunft die Gefahr einer ansteigenden Altersarmut besteht. Deshalb wollen wir, dass sich die private und betrieb- liche Altersvorsorge auch für Geringverdiener lohnt und auch diejenigen, die ein Leben lang Vollzeit gearbeitet und vorgesorgt haben, ein Alterseinkommen oberhalb der Grundsicherung erhalten, das bedarfsabhängig und steuer- finanziert ist. Hierzu wird eine Regierungskommission einen Vorschlag für eine faire Anpassungsregel entwickeln. Rentenangleichung Ost / West Das gesetzliche Rentensystem hat sich auch in den Neuen
Ländern bewährt. Wir führen in dieser Legislaturperiode
ein einheitliches Rentensystem in Ost und West ein.
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Die Renten dürften in den kommenden Jahren weiter
stagnieren. Wenn die sozial-versicherungspflichtige Beschäftigung
weiter zurückgeht, wird sich der Nachhaltig- keitsfaktor, den die
Rot-Grüne Koalition eingeführt hat, dämpfend auf die Renten
auswirken. Damit es zu keinen Minusrunden kommen darf wurde eine
„Renten- schutzklausel“ eingeführt. Die Lohnentwicklung, der Riester-
und Nachhaltigkeitsfaktor hätten für die Rentenanpassung 2010
eine Kürzung der gesetzlichen Rente von 1,5 bis 1,8 zur Folge. Da
die „Rentengarantie“ eingeführt wurde wird es zu den Kürzungen
nicht kommen. Allerdings werden in „besseren“ Jahren durch Abstriche bei
der Rentenanpassung die unterbliebenen Rentenkürzungen wieder ausgeglichen.
Rentenanpassung (Veränderung zum Vorjahr in Prozent )
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Von 2000 bis 2009 erhöhten sich die Renten im Westen
um 9,7 Prozent und im Osten um 11,5 Prozent. Die Inflationsrate betrug
in diesem Zeitraum 15 Prozent!! Berücksichtigung hinsichtlich der
Kaufkraftverluste in den letzten Jahren muss auch der Beitrag für
die Pflegeversicherung (+ 0,85%), die Beitragserhöhungen für
die Krankenversicherungen (+ 0,75%) und die Erhöhung der Pflegeversicherung
um 0,25 % finden. Weitere Jahre Null- bzw. Minirunden bis ca. 2017
haben dann schnell einen weiteren Kaufkraftverlust von 10 Prozent und mehr,
je nach Preissteigerungen, zu Folge.
Rentenformel
Die Rentenformel dient zur Berechnung der genauen Höhe der gesetzlichen Rente. Die Rente berechnet sich aus der Multiplikation der im Laufe des beitrags- pflichtigen Erwerbslebens kumulierten Entgeltpunkte mit dem jährlich in Abhängigkeit von der Bruttolöhne und demographischen Veränderungen angepassten aktuellen Rentenwert, dem Rentenartfaktor und dem Zugangsfaktor. Daraus ergibt sich die Bruttorente, die um die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung und evtl. Steuern gemindert wird. Der Rentenwert eines Entgeltpunktes beträgt seit Juli 2009 27,20 Euro (West) und 24,13 Euro (Ost). Anhand der Rentenanpassungsformel wird der Aktuelle Rentenwert berechnet. Dadurch können die Renten zum 1. Juli des jeweiligen Jahres angehoben bzw. gemindert werden. Prinzipiell steigen die Renten danach anhand der Bruttolöhne und -gehälter des Vorjahres. Der Anstieg folgt allerdings nicht strikt nach den Bruttolöhnen, sondern wird durch verschiedene Faktoren angepasst. Der Riesterfaktor setzt sich aus dem Altersvorsorgeanteil (Riestertreppe) sowie dem Beitragssatz zur Allgemeinen Rentenversicherung zusammen. Der Nachhaltigkeitsfaktor berücksichtigt das Verhältnis von RentnerInnen zu den BeiagszahlerInnen. Der Faktor wirkt sich sehr negativ für die Renten aus. Der Rentenartfaktor (Renten wegen Alters, Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung, Renten wegen voller Erwerbsminderung, Rente wegen Erwerbsunfähigkeit, Erziehungsrenten, Kleine Witwen- bzw. große Witwerrente) bestimmt seit dem 1. Januar 1992 innerhalb der Rentenformel der deutschen Rentenversicherung in Abhängigkeit von den unterschiedlichen Sicherungszielen der Rentenarten die Rentenhöhe. richtet sich nach dem Alter der Versicherten bei Rentenbeginn oder bei Tod. Er wird zur Berechnung der Rentenhöhe in der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung seit dem Rentenreformgesetz 1992 angewendet. Das Durchschnittsentgeld ist eine dynamische Rechengröße,
die im System der gesetzlichen Sozialversicherung verwendet wird. Sie wird
durch Rechtsverordnung durch die Bundesregierung entsprechend der Entwicklung
der Bruttolohn- und -gehaltssumme je durchschnittlich beschäftigten
Arbeitnehmer bestimmt. Das Durch- schnittsentgelt findet Verwendung zur
Ermittlung der persönlichen Entgeltpunkte für die Berechnung
der Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung, indem das persönliche
Entgelt zum Durchschnittsentgelt des jeweiligen Kalenderjahres ins Verhältnis
gesetzt wird. Ein Einkommen in Höhe des Durchschnittseinkommens führt
also zu 1 EP (Entgeltpunkt). Der „Eckrentner“ (siehe Beispiel) ist ein
fiktiver Arbeitnehmer, der 45 Jahre ein Einkommen immer in Höhe des
Durchschnittsein- kommens hatte. Das Durchschnittseinkommen ist ebenso
ein Faktor zur Ermittlung der Rentenbezugsgröße.
Durchschnittsentgelt
Beispiel: Ein Arbeitnehmer erhält 45 Jahre lang das Durchschnittsgehalt (2009 / 30879.- Euro). Damit erhält er pro Jahr einen Entgeltpunkt. In 45 Jahren sind es 45 Entgeltpunkte. Der Rentenwert beträgt 27,20 Euro. Damit würde die Rente heute 1224.- Euro betragen. Davon werden die Beiträge für die Kranken- und Pflege- versicherung (123,62 Euro) abgezogen. Bei sinkenden Einzahlungen durch Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit und dem Abbau sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung ist das heutige Rentensystem (Höhe der heutigen und zukünftigen Renten) massiv gefährdet. Der Bundeszuschuss in die Rentenkassen beträgt zwischen 30 und 40 Prozent (bis zu 90 Mrd. Euro). Der Zu- schuss wird auch wegen versicherungsfremder Leistungen, u.a. für Kriegsopferfürsorge, der „Wiedervereinigung“, der Kindererziehung gezahlt. Kohls Regierung erhöhte 1998 die MWST, die Regierung Schröder führte eine Ökosteuer ein. Diese Steuereinnahmen fließen in die Rentenversicherung um ein Ansteigen der Bei- tragssätze zu vermeiden. |
Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes erhöhte
sich die Arbeitsproduktivität im Zeitraum 1991 bis 2006 um 32,4 Prozent.
Trotz zugenommener Alterung der
Gesellschaft in den letzten Jahrzehnten wäre eine
angemessene Erhöhung der Renten möglich gewesen. Statt
Rentenkürzungen und Rente mit 67 hätte das Renten- eintrittsalter
sogar herabgesetzt werden können, wenn der Produktivitätsfortschritt
allen zugute gekommen wäre und die prekären Arbeitsverhältnisse
nicht weiter zunehmen. Die Berücksichtigung der erhöhten Arbeitsproduktivität
widerlegt deshalb auch die Demagogie um den „demografischen Faktor“.
Seit Schröder und Riester geht es aber nicht um die Sicherung der Renten durch die Anpassung der demografischen Entwicklung, sondern um die Sicherung der Profite der Unternehmer, da sie zukünftig nie mehr als 11 Prozent Beitrag bezahlen sollen. Der Höchstbeitragssatz wurde auf 22 Prozent festgelegt. Deshalb werden die Renten gekürzt und die KollegInnen sollen die Differenz (6 Prozent) durch Privatvorsorge (Riester- Rüruprente), zur Freude der Banken und Versicherungen, aus- gleichen. Ohne die Kürzungen wäre 2030 ein Beitrag von ca. 28 Prozent (einige Rentenfachleute gehen von 24 Prozent aus) erforderlich. Bei paritätischer Finanzierung würden die KollegInnen sparen, da sie nicht 17 Prozent sondern 14 Prozent zahlen müssten.
Da viele KollegInnen und ihre Familien die Privatvorsorge gar nicht aufbringen können, weil das Geld schon heute nicht mehr ausreicht, werden Millionen durch die unsoziale Politik der Neoliberalen in die Altersarmut getrieben. Auch die Mindestlohnforderungen der Gewerkschaften (8,50 Euro) und der LINKEN (10 Euro) reichen nicht aus, um Altersarmut zu verhindern, solange der Nachhaltigkeitsfaktor und die Rente mit 67 nicht rückgängig gemacht werden !!