Niedriglöhne werden zementiert
Am 30. April 2010 hat die DGB-Tarifgemeinschaft Zeitarbeit
mit dem Arbeitgeberverband iGZ einen neuen Tarifvertrag unter-
zeichnet. Er ist ein Schlag ins Gesicht der LeiharbeiterInnen.
Mit diesem Tarifvertrag wird das seit 2004 gültige gesetzliche „Equal
Pay“ ohne Not unterlaufen. Dieses Gesetz (1.1.2004) sieht vor, dass Leih-
arbeiterInnen für die gleiche Arbeit ebenso entlohnt werden müssen,
wie die KollegInnen der Stammbelegschaften. Es sei denn, eine Gewerkschaft
verhandelt einen Tarifvertrag, der eine schlechtere Entlohnung vorsieht.
So gab es von Seiten der Christlichen Gewerkschaften wie auch von der DGB
Tarifgemeinschaft Zeitarbeit entsprechende Tarifverträge. Diese waren
nun ausgelaufen.
Die Tariffähigkeit der Christlichen Tarifgemeinschaft
steht nach wie vor in Zweifel. Hätte der DGB keinen neuen Vertrag
abge-
schlossen, hätte eine realistische Aussicht auf
„Equal Pay“ für die Branche bestanden. Diese Tür ist nun für
Jahre zugeschlagen worden. So sollen die Entgelte der untersten Entgeltgruppe
in Westdeutschland ab dem 1. Juli 2010 auf 7,60 Euro und in weiteren Stufen
bis auf 8,19 Euro ab dem 1. November 2012 steigen. In Ostdeutschland erhöht
sich das Entgelt der untersten Entgeltgruppe ab 1. Juli 2010 auf gerademal
6,65 Euro und in weiteren Stufen – auf dann 7,50 Euro ab 1. November 2012.
Dieser Tarifvertrag zementiert die Niedrig- löhne in der Leiharbeit.
Die Initiative zur Vernetzung der Gewerkschaftslinken
verurteilt diesen Abschluss auf’s Schärfste. Er hat nichts mit Interessensver-
tretung der LeiharbeiterInnen zu tun, sondern lieferte
diese ans Messer der Leihfirmen. Und dies in Zeiten, wo damit zu rechnen
ist, dass Leiharbeit eine weitere Ausdehnung erfährt. Dies wird insgesamt
den Druck auf das Lohnniveau verstärken.
In der Abschlusserklärung der 11. Konferenz der Gewerkschaftslinken
(Oktober 2009) heißt es: „Hartz IV mit seinen Zumutbar-
keitsklauseln und Sanktionsmög- lichkeiten hat mit
entscheidend dazu beigetragen, dass der Niedriglohnbereich und die prekären
ungesicherten Beschäftigungsverhältnisse massiv angestiegen sind.
Dem kann nur mit der Durchsetzung eines für alle Branchen gültigen
gesetzlichen Mindestlohns von zunächst 10 € in der Stunde, und
zwar lohnsteuerfrei begegnet werden. Die ungesicherten Beschäftigungsverhältnisse
– Leiharbeit, Befristungen, Minijobs usw. sind in den letzten Jahren kräftig
gestiegen. Sie spalten Belegschaften und machen erkämpfte Errungenschaften
(Tariflöhne, Kündigungsschutz usw.) zunichte. Wie krass aber
die Auswirkungen der Krise auf diese Beschäftigtengruppe sind, spüren
wir sehr heftig seit dem Beginn der Krise. Sie waren die Ersten, die auf
die Straße gesetzt wurden – oft sogar direkt in Hartz IV fielen,
weil die Beschäftigungs- zeiten für ALG I nicht reichten oder
die Einkommen so niedrig sind, dass ALG II höher ist als ALG I. Diese
Beschäftigungsverhältnisse müssen abgeschafft werden. Auch
zum Schutze der regulären Beschäftigungsverhältnisse.“