Nächste Seite
Innenministerkonferenz beschließt Bleiberecht für Jugendliche:

Flüchtlingsrat lehnt Auslesekriterien ab

Der Kieler Flüchtlingsrat nimmt in einer Pressemitteilung zum Beschluss der Innenministerkonferenz am 18./19.11.2010 in Hamburg über ein Bleiberecht für Jugendliche Stellung und kritisiert die Auslese nach Nützlichkeitserwägungen.

Die Innenministerkonferenz hat sich auf eine Bleiberechtsregelung für „gut integrierte“ Jugendliche geeinigt. Der Flüchtlingsrat begrüßt den Beschluss eines  Bleiberechtes für Jugendliche, das nicht mehr an einen Stichtag gebunden ist, sondern als Dauerlösung im Ausländerrecht verankert wird Offenbar soll die Regelung jedoch nur für Jugendliche ab 15 Jahre gelten, die seit 6 Jahren die Schule besuchen. Dies geht aus einer Presseerklärung des Niedersächsischen Innenministeriums hervor. Damit wären nicht nur Erwachsene sondern auch zahlreiche betroffene Kinder und Jugendliche von einem Bleiberecht ausgenommen. Das Aufenthaltsrecht der Jugendlichen soll unabhängig von dem der Eltern sein. Diese müssen ihren Lebensunterhalt aus eigener Kraft sichern können sobald die Kinder volljährig sind. Ihr Aufenthaltsrecht bleibt somit abhängig von der Wirtschaftslage und der Kostenfrage – ganz im Tenor der aktuellen Nützlichkeitsdebatte. Alten, Kranken und Behinderten droht ohnehin weiter die Abschiebung.

Zusätzlich zur Altersgrenze und Dauer des Schulbesuches wird auch der Streit um das Kriterium der „Integration“ die Umsetzung des nun getroffenen Beschlusses begleiten. Die Unterscheidung in gut und weniger „Integrierte“ lässt die Lebenssituation der Betroffenen, die im Status als Asylsuchende oder Geduldete vom Leben in Lagern, eingeschränkter Bewegungsfreiheit, der Angst vor Abschiebung, geringen Förderangeboten und fehlender Zukunftsperspektive geprägt ist, außer acht. Der Beschluss orientiert sich mehr an dem Bedarf an Nachwuchskräften angesichts des demographischen Wandels als an humanitären Erwägungen. Gegen diese  Betrachtung verwehren sich die bei „Jugendliche ohne Grenzen“ organisierten Jugendlichen, die parallel zur Innenminister-
konferenz tagten. „Wir sind Menschen und keine Wirtschaftsfaktoren.“ sagt Arzijana Abdulahi von JOG.

Am 31.10.2010 lebten in Schleswig-Holstein 1.865 Menschen mit einer Duldung, davon 1.135 mit einem Aufenthalt von mehr als 6 Jahren. „Mit den gesetzten Auslesekriterien bleibt der Beschluss eine Minimallösung,“ so Astrid Willer vom Kieler Flüchtlingsrat. „Die Forderung nach einer humanitären stichtagsunabhängigen Bleiberechtsregelung für alle Betroffenen ist auch nach der Innenministerkonferenz aktuell.“

Quelle: Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e. V.
Kontakt: Tel. 0431-73 50 00
office@frsh.de, www.frsh.de

Weitere Infos zum Beschluss:
http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/015/1701539.pdf
http://2010.jogspace.net/bleiberecht/