Antimilitarismus

"Der Weg ist noch längst nicht frei"

Mahnmal-Verein kämpft weiter um Erhalt des "Kilian"

"Weder der juristische, noch der moralische Weg zum Ausbau des Ostuferhafens ist frei", antwortete der Mahnmal Kilian e.V. Mitte Dezember in einer Pressemitteilung auf die Ablehnung seines Eilantrages gegen den Planfeststellungsbeschluss zur Erweiterung des Ostuferhafens (LinX berichtete). Die Abweisung des Eilantrages durch das schleswig-holsteinische Verwaltungsgericht hatten Hafendirektor Jörg Rüdel und die Verantwortlichen der Stadt wie auch des Landes als grünes Licht für den sofortigen Baubeginn und damit den Abriss der U-Boot-Bunker-Ruine gewertet.

Der Verein sieht das anders, denn zwar sei der Eilantrag abgelehnt worden, die Hauptklage gegen den Planfeststellungsbeschluss (PFB) sei jedoch nicht entschieden. Deshalb will man beim Oberverwaltungsgericht Beschwerde gegen den sofortigen Baubeginn einlegen. Sollte auch das OVG abschlägig entscheiden, sei der Weg frei zum Bundesverfassungsgericht, um dort "grundsätzlich die Antragsbefugnis des Vereins als Kulturträger zu klären, die sich aus dem Artikel 9, Abs. 1 des Grundgesetzes ergibt".

Der Verein sieht im bisherigen PFB gravierende Mängel. Wichtige Auflagen des Landesamtes für Denkmalpflege seien nicht erfüllt worden. So hatte das Landesamt gefordert, das Denkmal auch nach seinem Abriss "nachhaltig im Gedächtnis der Bevölkerung" zu erhalten. Der PFB sieht jedoch derzeit nur eine technische Dokumentation vor, d.h. eine bautechnische Aufnahme der Ruine, die dann, so der Verein, "in irgendeinem Archiv ihr Dasein fristen wird". Dadurch werde der Kabinettsbeschluss von 1997 unterlaufen, der Grundlage für einen möglichen Abriss gewesen war und wonach neben verkehrstechnischen und wirtschaftlichen auch kulturelle Belange zu sichern seien. Ferner habe bei der Aufstellung des PFB keine Abwägung der Belange von Wirtschaft und Kultur stattgefunden, wie ebenfalls im Kabinettsbeschluss von 1997 gefordert. Vielmehr sei der Wirtschaft "einseitig und ungeprüft Vorrang vor der Kultur eingeräumt" worden.

Neben der Hauptklage gegen den PFB ist auch noch eine weitere, weitreichendere Klage des Vereins bisher nicht entschieden. Schon vor Monaten hatte der Verein Widerspruch gegen den denkmalrechtlichen Abrissbeschluss eingelegt. Somit sind sowohl die denkmalrechtlichen Voraussetzungen für einen Abriss wie auch die Frage, ob der Bunker überhaupt abgerissen werden darf, juristisch noch nicht erschöpfend geklärt.

Weiterhin führt der Verein gegen den Abriss ins Feld, dass unter den Bunkertrümmern fünf Kriegstote im Wrack des beim Bombenangriff auf den Bunker gesunkenen U 4708 ruhen. Das internationale Völkerrecht, so der Verein, verbiete eine Überbauung von Kriegsgräbern. Überdies sind gegen den Hafenausbau noch Klagen von zwei Anwohnern anhängig. Für den Verein bedeutet all dies, dass der Weg für einen Hafenausbau, geschweige denn den Abriss Kilians längst noch nicht frei ist. Erneut wies der Verein allerdings darauf hin, dass er nicht grundsätzlich gegen den Hafenausbau sei. Vielmehr sei es möglich, den Hafen bei gleichzeitigem Erhalt der Ruine auszubauen, und zwar in einer etwas kleineren Variante von 7-8 ha anstelle der derzeit geplanten 11 ha. Dies sei angesichts der rückläufigen Umschlagszahlen im Kieler Hafen auch aus wirtschaftlichen Gründen angezeigt, zumal dabei der wirtschaftliche Gewinn durch den Bunker als touristische Attraktion nicht vergessen werden dürfe.

Die Politik von Land und Stadt zeigte sich indessen von den Einwendungen des Vereins völlig unbeeindruckt. Am 22.12. übergab MP Heide Simonis persönlich einen Scheck über Landesmittel in Höhe von knapp 30 Mio. DM für den Hafenausbau an OB Gansel. Simonis: "Dann baut man schön!" Simonis hatte früher zu den Gegnern des Abrisses gehört. Diese Meinung könne sie jedoch nicht aufrecht erhalten, gab Simonis zu Protokoll, denn "es darf nicht sein, dass der U-Boot-Bunker Kilian diese Fläche blockiert". Das Kabinett habe mit seinem Beschluss vom Februar 1997 "dem Ausbau mit seinen Chancen für Umschlag und Beschäftigung Vorrang vor dem Erhalt der Ruinen gegeben", so ihre heutige Lesart. Gansel räumte ein, dass mit dem Hafenausbau ein "unternehmerisches Risiko verbunden" sei, jedoch gehöre die Zukunft der Ostseekooperation und dem Seehandel. Dem Verein drohte Gansel, er solle "die Klagen nicht bis zum Exzess treiben und dadurch den Ausbau sabotieren - auch wenn das rechtstaatlich erlaubt ist". Allerdings sieht sogar Gansel noch ein Problem mit den EU-Fördermitteln. Der Hafenausbau werde sich von 90 Mio. DM auf ca. 72 Mio. verbilligen. Deswegen müsse man über die EU-Mittel nachverhandeln. Dass die Mittel 1996 für einen Hafenausbau auf nur 4-5 ha vergeben worden waren, dass die EU-Richtlinien für Denkmalschutz ebenso umgangen wurden wie die des Landes, diese Ungereimtheiten verschwieg Gansel allerdings.

(jm)