auf & davon

Dem europäischen Trend folgend verschärft Dänemark seine Ausländergesetzgebung. Nach bewährtem Vorbild als Integrationspapier getarnt legte die dänische Regierung dem Parlament einen Gesetzentwurf vor, der Integrationsanstrengungen seitens der MigrantInnen zwar belohnt, aber auch zur Bedingung macht. Mit anderen Worten, wer den Eindruck erweckt, sich nicht integrieren zu wollen, z.B. durch Betonen der eigenen Traditionen oder aufgrund von Konflikten mit dem Gesetz, muss mit Konsequenzen für die Aufenthaltspapiere rechnen. Verschärft werden sollen auch die Regelungen für den Nachzug von ausländischen Familienangehörigen sowie für Eheschließungen mit AusländerInnen. Das Mindestalter für binationale Ehen wird heraufgesetzt, und es müssen Nachweise erbracht werden, dass es sich nicht um eine sog. "Scheinehe" handelt. Ist einE EhepartnerIn jünger, muss die Freiwilligkeit der Eheschließung bewiesen werden. Die dänische Regierung begründet ihr Vorhaben in der ebenso altbekannten wie widersinnigen europäischen Argumentationsweise, die Zuwanderungsbelastung schüre Ausländerfeindlichkeit. Damit reagiert sie auf den Stimmenzuwachs der rechten "Dänischen Volkspartei". Wie überall setzt sie deren rechten Parolen nichts entgegen, sondern macht sie im Gegenteil zum eigenen Programm.

Die Notwendigkeit einer Zuwanderungsbegrenzung haben auch Innenminister Schily und sein französischer Amtskollege Chevenement bei einem gemeinsamen Treffen in Berlin Anfang des Monats erneut betont. Die Grenzen der Belastbarkeit müssten beachtet werden. Schily verwies dabei auch auf Zuwanderungszahlen von AsylbewerberInnen, verschwieg aber, dass gerade der Zugang von AusländerInnen in diesem Bereich permanent rückläufig ist und einen Tiefstand im Vergleich der letzten acht Jahren erreicht hat.

Aufgrund einer kleinen Anfrage der PDS gab die Bundesregierung bekannt, dass 1999 zwei Menschen aufgrund ausländerfeindlicher Angriffe getötet und 13 Fälle versuchter Tötung registriert wurden.

Aufgrund der Legalisierungskampagne in Belgien (LinX berichtete) gingen 40.000 Anträge ein. Über die Anträge soll im März entschieden werden. Dann wird sich zeigen, ob diese Maßnahme den MigrantInnen tatsächlich eine Chance eröffnet oder lediglich dazu diente, sog. "Illegale" zu erfassen und ihre Abschiebung zu ermöglichen.

Magdeburg hat einen Abschiebestopp für Tschetschenen mit russischer Staatsangehörigkeit verhängt, da die andauernden Militäraktionen eine Abschiebung unzumutbar machen. Damit setzt die Landesregierung die Möglichkeit der Länder, in eigener Verantwortung einen Abschiebestopp zunächst für 6 Monate zu erlassen, der erst bei Verlängerung das Einvernehmen der IMK und des Bundesinnenministers braucht, in die Tat um. Von dieser eigenständigen Möglichkeit hat das Land Schleswig-Holstein bisher zu wenig Gebrauch gemacht.

Einen Alleingang stellt Landesinnenminister Wienholtz jedoch bei der Umsetzung des Staatsbürgerschaftsrechts in Aussicht, wenn mit Bayern auf dem Ländertreffen am 18.2. keine Einigung zu erzielen sei. Auch die Ausländerbeauftragte des Bundes, Beck, warf Bayern vor, das neue Staatsbürgerschaftsrecht bewusst zu hintertreiben - durch zu hohe Anforderungen z.B. hinsichtlich der Sprachprüfung. Dieser Kritik schloss sich Wienholtz an und wandte sich erneut sowohl gegen einen formalisierten, schriftlichen Sprachtest als auch gegen eine Regelanfrage beim Verfassungsschutz.

Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass allein zum Zwecke der abschreckenden Wirkung ein türkischer Staatsangehöriger nicht in die Türkei abgeschoben werden darf. Ein Türke, der seit 1979 in Deutschland lebt und arbeitet, war wegen einer Verwicklung in Drogengeschäfte 1992 in Untersuchungshaft gekommen und hatte wegen seiner geringfügigen Tatbeteiligung eine Bewährungsstrafe bekommen. Nürnberg wollte ihn aber aufgrund seiner Straffälligkeit ausweisen lassen. Dagegen klagte der Mann beim VG Ansbach, das den Europäischen Gerichtshof anrief. Der EuGH berief sich in seiner Entscheidung auf das Assoziationsabkommen mit der Türkei, das türkischen Staatsangehörigen nach einjähriger Beschäftigung einen Anspruch auf Aufenthaltserlaubnis einräumt. Da das geringfügige Strafmaß und die Aussetzung der Straftat auf Bewährung im konkreten Fall deutlich mache, dass der Mann keine Gefahr für die deutsche Sicherheit und Ordnung darstelle, hätte eine Ausweisung nur generalpräventiven Charakter und sei nach dem Assoziationsabkommen nicht zulässig. Dieses Urteil ist im Rahmen der Debatten um die Auswirkungen der europäischen Harmonisierungsbestrebungen auf das Ausländer- und Asylrecht in Deutschland nicht uninteressant, da es durchaus möglich ist, dass die europäische Rechtsprechung erheblich liberaler ist als die deutsche Praxis.

Als konsequente Reaktion auf die europäische Abschottungspolitik gegen Flüchtlinge kann man die jüngste Entführung eines Flugzeuges von Afghanistan nach London bezeichnen, die Europa jüngst als längste Flugzeugentführung in Atem hielt. Nach unblutiger Beendigung der Entführung gerät die britische Regierung erst recht in Schwierigkeiten, denn bislang haben 60 EntführerInnen und Passagiere Asyl in England beantragt. Sie alle haben Anspruch auf das übliche Asylverfahren und nachweislich hat niemand von ihnen ein sog. "sicheres Drittland" betreten, in das sie zurückgeschoben werden könnten. Trotzdem möchte die britische Regierung mit allen Mitteln verhindern, dass die Flüchtlinge Asyl erhalten, um Flugzeugentführungen als Fluchtweg nicht hoffähig zu machen. So hat sie jetzt in Pakistan und Russland angefragt, ob diese Drittländer bereit wären, die Flüchtlinge aufzunehmen. Diese Länder werden offenbar als "belastbarer" für Zuwanderung betrachtet als das reiche Europa.

(a.w.)