Antimilitarismus

Mahnmal "Kilian":

Strafanzeige gegen Seehafen GmbH

Der Verein "Mahnmal Kilian e.V." hat gegen die Seehafen GmbH und von ihr beauftragte Bauunternehmen Strafanzeige erstattet. Nachdem der Zugang zur Bunkerruine gesperrt worden war (LinX berichtete), hat die Seehafen GmbH bereits mit ersten Baumaßnahmen begonnen, die das Denkmal massiv gefährden. Der Verein sieht darin einen Verstoß gegen die Auflagen, unter denen die Denkmalbehörden einem Abbruch der Bunkerruine zugestimmt hatten. Sie seien nach wie vor nicht erfüllt, der Beginn der Baumaßnahmen somit rechtswidrig.

Folgende Baumaßnahmen sind dennoch eingeleitet worden: 1. Auf dem gesamten Bunkergelände sind Bohrlöcher mit Verschlusskappen für Sprengungen gesetzt worden. Nach dem Denkmalrecht dürfe aber, so der Verein, das Gelände diesbezüglich noch nicht beeinträchtigt werden. 2. Parallel zur Ruine wird seit Wochen gegraben und der Baggeraushub auf Klappschuten verladen. Hierdurch könnten die Fundamente des Denkmals ins Rutschen geraten, insbesondere der Bereich mit dem inzwischen nachgewiesenen Kriegsgrab (LinX berichtete). 3. Der Baggeraushub wird durch die Klappschuten direkt vor dem Kriegsgrab entleert. Dies, so weist der Verein hin, verstößt sowohl gegen das Denkmalrecht als auch gegen die Genfer Konventionen, die die Überbauung von Kriegsgräbern verbieten. 4. Durch die seitlichen Aufspülungen mit Baggeraushub aus dem Nord-Ostsee-Kanal gelangt das Spülgut inzwischen direkt an die Ruine und in die erste Bunkerkammer hinein.

Der Verein fordert einen sofortigen Baustopp in den genannten Bereichen und die Wiederherstellung des vorherigen Zustands. Darüberhinaus wird eine gerichtliche Überprüfung gefordert, ob mit den Verstößen gegen das Denkmalrecht auch zugleich gegen geltendes Planungsrecht und den zugrundeliegenden Planfeststellungsbeschluss verstoßen wird.

(jm - nach Pressemitteilung des Mahnmal Kilian e.V.)