Betrieb & Gewerkschaft

Green Card gilt für fünf Jahre

Die Aufenthaltsgenehmigung für ausländische Computerexperten, die so genannte Green Card, soll für fünf Jahre gelten. Das bestätigte eine Sprecherin des Bundesarbeitsministerium. Nach ursprünglichen Plänen sollten die Elektronik-Fachkräfte nur für drei Jahre in Deutschland bleiben dürfen. Zuvor wurde bekannt, dass es einen neuen Entwurf zur Green Card für IT-Kräfte gebe. Nicht bestätigt wurde dagegen die Regelung, dass den Green-Card-Inhabern nach den ersten fünf Jahren ermöglicht werden soll, einen Antrag auf Verlängerung zu stellen oder auch eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten.

Die überarbeitete Fassung der neuen Verordnung kommt den Forderungen der Wirtschaft stärker entgegen. Ziel der Verordnung ist, die Erteilung von Arbeitsgenehmigungen für ausländische Fachkräfte der Informationstechnologie zu regeln. Keine Änderung soll es bei der Zahl der Green-Cards geben. Zunächst sollen maximal 10.000 ausländische Experten die befristete Arbeitserlaubnis erhalten, bei "weitergehendem Bedarf" kann diese Zahl verdoppelt werden.

In dem Entwurf ist weiter vorgesehen, einen Hochschulabschluss nicht als zwingende Voraussetzung der Green-Card-Erteilung vorzuschreiben. Darüber ist jedoch nach Angaben des Ministeriums noch nicht entschieden worden. Das Bundesarbeitsministerium teilte weiter mit, dass ein Arbeitgeberwechsel innerhalb der fünf Jahre möglich sei. Die Bedingungen für den Jobwechsel seien aber noch nicht konkretisiert. Der Zeitraum zwischen Antragstellung und Genehmigung soll möglichst kurz sein. Engste Familienangehörige sollen nach zwei Jahren eine Arbeitsgenehmigung erhalten können. Nach geltendem Recht sind es vier Jahre.

(hg)

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