auf & davon

Die Initiative "Kein Mensch ist illegal" setzt ihre Aktionen gegen die Beteiligung der Lufthansa an Abschiebungen fort (LinX berichtete). Am 27.5. fanden auf dem Flughafen Köln-Bonn anlässlich des Todestages des Sudanesen Amir Ageeb Protestaktionen statt. Auch auf der Lufthansa-Jahreshauptversammlung am 16.6. nahmen die Proteste breiten Raum ein. Die Aktion, die vom Dachverband der Kritischen Aktionäre unterstützt wurde, führte zu z.T. Tumult-artigen Szenen, da einige Aktionäre aggressiv auf die mitgebrachten Transparente reagierten. Auch der Redebeitrag eines Vertreters der Kampagne wurde von den Sicherheitskräften unterbrochen, Mehr Gehör konnten sich dafür kritische AktionärInnen wie die Rechtsanwältin Gisela Seidler oder der Internet-Forscher Reinhold Grethner bei der Diskussion des Geschäftsberichts verschaffen. Sie forderten den ultimativen Ausstieg aus dem Abschiebegeschäft und bestritten die von der Geschäftsführung beteuerte Beförderungspflicht. Nachdem das Thema anhaltend Gesprächsthema auch in den Pausen blieb, räumte Vorstandschef Weber ein, man werde mit dem Innen- und dem Verkehrsministerium über eine Entbindung von der Beförderungspflicht verhandeln. Insgesamt ein großer Erfolg der Kampagne. Jüngste Aktion war die Demonstration von rund .1000 AbschiebegegnerInnnen am 1.7. am Flughafen Berlin-Schönefeld, der nach Frankfurt der zweitgrößte Abschiebeflughafen ist. Zwar war nur eine relativ abgelegene Demo-Route genehmigt worden, aber anschließende kleine Blockadeaktionen führten zu Beeinträchtigungen des Flughafenbetriebs. Dagegen konnte das harte Durchgreifen der Polizei, die aus mehreren Bundesländern angereist war, die gute Stimmung auf der Kundgebung, die mit Musik und Redebeiträgen mehrere Stunden dauerte, nicht beeinträchtigen.

Am 10.7. hat die Duisburger Polizei eine mazedonische Roma-Familie gewaltsam aus ihrem Kirchenasyl geholt. Gegen die bevorstehende Abschiebung der Familie Zumberov, die seit neun Jahren in Deutschland lebt, hatten im Vorfeld zahlreiche Prominente, Kirchenkreise und Pro Asyl protestiert. Das polizeiliche Eindringen in das Kirchenasyl wurde von der ökumenischen Arbeitsgemeinschaft Asyl in der Kirche als Affront gegen die Kirche bezeichnet. Pro Asyl verurteilte das Vorgehen als "erbarmungslose Durchsetzung vermeintlicher Staatsinteressen auf Kosten der Menschlichkeit und des Kindeswohls".

In Hassloch ging ein Kirchenasyl für zwei kurdische Flüchtlinge dagegen positiv zuende. Die Geschwister erhielten vom Verwaltungsgericht eine Anerkennung nach § 51 Ausländergesetz.

Ein Hamburger Drogenabhängiger soll in die Türkei abgeschoben werden. Der 28jährige Sohn türkischer Eltern ist in Heidelberg geboren und in Hamburg aufgewachsen, wo er heute noch mit seiner Freundin und seinem 4jährigen Sohn lebt. Nach schwieriger Schulkarriere geriet S. in die Drogenszene und wurde straffällig. Nach dem Ausländergesetz erfüllt er mit seiner letzten Haftstrafe die Voraussetzung für eine Ausweisung. Die typische Doppelbestrafung für AusländerInnen. S. kennt die Türkei nur aus Urlauben, spricht die Sprache kaum und hat außer einer Großmutter dort keine Verwandten. Für S. bedeutet die Abschiebung außerdem die Trennung von seinem Sohn und seiner Freundin und den Abbruch seiner Methadon-Therapie. Für die Behörden nicht einmal Härtegründe. Sein ganzes Leben hat er in Deutschland verbracht, aber wie bei dem berühmten "Mehmet" genügt eine Bestrafung in Deutschland nicht, sondern wer nicht funktioniert wird abgeschoben.

Am 16.7. wurde ein Brandanschlag auf ein Asylheim in Ludwigshafen verübt. Der selbst gebastelte Brandsatz verletzte drei albanische Kinder.

(a.w.)