Antimilitarismus

Mahnmal "Kilian":

Versöhnliches Angebot

Anlässlich des 54. Jahrestages der Sprengung des bereits in den letzten Kriegstagen schwer beschädigten U-Boot-Bunkers "Kilian" und seines fünf-jährigen Bestehens hat sich der Verein "Mahnmal Kilian e.V." in einem offenen Brief an den Hafendirektor Jörg Rüdel, die Ratsfraktionen und das Landes-Kabinett gewandt. Wie berichtet, gehen die Abrissarbeiten an der Bunkerruine, unter deren Trümmern auch fünf Kriegstote ruhen, weiter, um Platz für den Ausbau des Ostuferhafens zu schaffen. Dies, obwohl noch Gerichtsverfahren zur Anerkennung der Ruine als Kriegsgrab anhängig sind. "Nach Jahren einer teils sehr unschönen Auseinandersetzung um Hafenausbau und Denkmalserhalt", so heißt es in dem offenen Brief, "machen wir den Vorschlag, uns gegenseitig die Hände zu reichen."

Erneut weist der Verein darauf hin, dass Hafenausbau und Erhalt der noch stehenden Ruinenreste, namentlich der Werkstattbunker und die beiden noch stehenden Torpfosten, durchaus vereinbar wären. Lediglich 2.000 qm, also weniger als 2% der neu gebauten Hafenfläche, würden für den Erhalt ausreichen. Dieses Areal unangetastet zu lassen, wie auch die Segeberger Resolution der Gedenkstättenvertreter vom 4.10. forderte (LinX berichtete), der sich der Verein anschloss, würde ferner keine Bauverzögerung nach sich ziehen und blieben kostenneutral: "Nötige Sicherungsmaßnahmen der Ruinenteile im Hafenbereich und mögliche Regressforderungen von Abbruchfirmen würden durch eingesparte Abrissfinanzierungen mehr als kompensiert."

Der Appell des Vereins zeigte bisher keine Wirkung, obwohl dem offenen Brief nochmals eine Stellungnahme der IALANA (JuristInnen gegen atomare, biologische und chemische Waffen - für gewaltfreie Friedenssicherung) vom 7.3. beilag. Darin hatte IALANA festgestellt: "Unabhängig von der Frage, ob die Existenz eines Kriegsgrabes im Rahmen des bereits abgeschlossenen Planfeststellungsverfahrens hinreichend berücksichtigt wurde, gibt es durchschlagende rechtliche Gründe dafür, die Bunkerruine endlich als ein Kriegsgrab im Sinne des Kriegsgräbergesetzes anzuerkennen." Dies sei "angesichts der deutschen (und auch der Kieler) Geschichte eine Verpflichtung für jede zuständige Behörde", auch im völkerrechtlichen Sinne. (jm)

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