Aus dem Kieler Rat
Der Streit zwischen den städtischen Abfallbetrieben MVA (Müllverbrennungsanlage, 51% gehören der Stadt, 49% dem Konzern RWE) und ABK (Abfallwirtschaftsbetrieb, noch zu 100% stadteigen) geht weiter. Wie berichtet, geht es um die Zwischenlagerung von 8.500 Tonnen Restmüll, die angefallen sind, weil in der MVA ein Verbrennungskessel wegen Umrüstarbeiten von August bis September abgeschaltet werden musste. Der während dieser Zeit anfallende Müll wurde auf der zum ABK gehörenden Deponie in Schönwohld gelagert und der ABK forderte, die Deponierung entsprechend zu seinen Gunsten abzurechnen, während die MVA den Abfall zur Verbrennung zurückforderte.
Als Kompromissvorschlag sollten sich MVA und ABK die Entsorgungsgebühren
von 317,50 DM, die die MVA pro verbrannter Tonne Müll bekommt, teilen,
jeweils 1,35 Mio. DM für jeden. Die Verwaltung lehnte ab. Für
solch einen Vergleich gebe es "keine Rechtsgrundlage", sagte Umweltdezernent
Erich Schirmer. Wegen "höherer Gewalt" sehe die Stadt keine
Möglichkeit, der MVA GmbH die Gebühren zu vergüten. Die 1.35
Mio. DM hätten sonst an die Gebührenzahler weitergegeben werden
müssen. Die MVA widersprach, bei Wegfall von 6% der jährlichen
Müllmenge, entstehe ein Verlust, der nicht ausgeglichen werden könne.
Falls man das Verfahren vor einem Schiedsgericht, das nach OB Gansels Ablehnung
des Kompromisses angerufen wurde, verliere, sei man "gezwungen, den
Entsorgungspreis entsprechend anzuheben". In jedem Fall wird sich der
Streit zwischen MVA, ABK und Verwaltung also so oder so auf die Müllgebühren
auswirken. Die Zeche für diese Müll-Posse zahlt wie immer der
Gebührenzahler. (jm)