auf & davon

Am 25.11. fand in Schwerin eine Demonstration gegen die geplante Abschiebung des Nigerianers Akubuo Anusonwu Chukwudi statt. Der politische Flüchtling, der als Aktivist der Karawane für die Rechte der Flüchtlinge bekannt geworden ist, wurde am 20.11. in den Räumen des Internationalen Menschenrechtsvereins in Bremen von der Polizei verhaftet. Er befindet sich jetzt in Abschiebehaft und ist in Hungerstreik getreten. Schon vor zwei Jahren sollte Akubuo nach Nigeria abgeschoben werden, damals führte eine internationale Faxkampagne, die sein exilpolitisches Engagement bestätigte, zu einem Eilverfahren, in dem das VG Schwerin ihm Abschiebeschutz bis zum Abschluss einer mündlichen Hauptverhandlung einräumte. Obwohl dieses Verfahren noch nicht eröffnet wurde, ist im Juli der Abschiebeschutz aufgehoben worden. Dieses Vorgehen ist zwar rechtlich möglich aber sehr ungewöhnlich, so dass der Verdacht nahe liegt, dass Akubuo, der sich weiterhin für die Rechte von Flüchtlingen engagiert und gerade kürzlich die Zustände in seiner Asylunterkunft öffentlich angeprangert hat, zum Schweigen gebracht werden soll. Zu seiner Unterstützung können Protestfaxe an das Innenministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern, fax: 0385-5404114, das Verwaltungsgericht Schwerin, fax: 0385-588-2974 und den Ministerpräsidenten des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Harald Ringstorff, fax: 0385-565144, versandt werden.

Am 9. und 10.12. findet am Frankfurter Flughafen ein Aktionstag gegen die Beteiligung der Lufthansa an Abschiebungen statt. Das Aktionsbündnis gegen Abschiebungen Rhein-Main hatte einen Antrag auf Aufstellung einer Gedenktafel für die bei der Abschiebung bzw. im Transitbereich des Flughafens zu Tode gekommenen Flüchtlinge gestellt, der abgelehnt wurde. Der Aktionstag soll nun genutzt werden, den Gedenktext in Form von Flugblättern und Transparenten zu verbreiten. Die Aktion steht in Zusammenhang mit der vom Netzwerk "Kein Mensch ist illegal" Anfang des Jahres gestarteten Kampagne gegen die Lufthansa (LinX berichtete). Lufthansa hat inzwischen aufgrund der Dokumentation einer Ausstellung zur "deportation class" im Internet rechtliche Schritte eingeleitet. Insbesondere sollte die Benutzung der Lufthansa-Farben und des Kranichs sowie die Benutzung des Wortes "deportation" in diesem Kontext untersagt werden. Aufgrund einer internationalen Gegenkampagne der Internet-Öffentlichkeit, die zu weiterer Verbreitung der Inhalte der Ausstellung führte, nahm Lufthansa die Klage zurück, nachdem nur ein irrtümlicher Weise aufgenommenes Bild herausgenommen wurde. Der Vorstoß von Lufthansa hat der Aktion ganz entgegen der Absicht weiteren Auftrieb gegeben, deren Ergebnisse unter www.deportation-alliance.com zu begutachten sind. Hier finden sich auch Informationen über die europaweiten Aktionen wie die Kampagne gegen die holländische Fluglinie KLM und die spanische S-Iberia. Durch gemeinsame Proteste konnte die geplante Abschiebung eines Flüchtlings aus Großbritannien nach Deutschland im Rahmen des Dubliner Abkommens verhindert werden.

In Hamburg soll der Vater eines Neugeborenen nach Guinea ausreisen, da er als Flüchtling ohne Visum eingereist ist. Nach Angaben der Ausländerbehörde kann er danach mit einem gültigen Visum wieder einreisen. Dass sich dies über Monate bis Jahre hinziehen kann, interessiert sie nicht. Die deutsche Mutter des Kindes berichtet, dass sich schon die Schwangerschaft wegen des ungesicherten Aufenthalts unter starkem Stress abgespielt hat und ihr Partner bei der Behörde immer nur Duldungen von ein bis zwei Wochen bekam. Diese Situation ist kein Einzelfall. Wegen der im Rahmen der Flucht illegalen Einreise bekommen ausländische Elternteile keinen Aufenthaltsstatus und werden noch mit einem Wiedereinreiseverbot wegen Verstoßes gegen die Einreisebestimmungen belegt. Um gegen diese Schikane zu protestieren hat jetzt der Hamburger Arbeitskreis Kindschaftsrecht einen Sieben-Punkte-Forderungskatalog an den Senat und die Parteien verschickt. (a.w.)

LinX-Startseite