Richtigstellung

zum Artikel "ÖKO-Strom vor dem Aus?" in der letzten LinX

Am 26.10. hat Generalanwalt Jacobs vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg die Schlussanträge im Vorab-Entscheidungsverfahren zum alten Stromeinspeisungsgesetz gestellt. Er hat klargestellt, dass Mindestvergütungen wie sie das Stromeinspeisungsgesetz und das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vorsehen, keine Beihilfen im Sinne des EG-Vertrags darstellen. Er hat damit Versuchen der Generaldirektion Wettbewerb von Kommissar Mario Monti, Wettbewerb über Umweltschutz zu stellen, eine Absage erteilt. Der Generalanwalt hat allerdings weiterhin Zweifel daran geäußert, ob das alte Stromeinspeisungsgesetz mit den Grundsätzen des freien Warenverkehrs vereinbar war. (hg)

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