Kommentar

Mini-Jobs müssen abgeschafft werden!

Seit Jahren ist die Einbeziehung der geringfügig Beschäftigten in das soziale Versicherungssystem sicherlich überfällig. Doch das neue Gesetz leistet hierzu keinen Beitrag. Mit ihm schaffen SPD und Bündnisgrüne ein Rentenrecht zweiter Klasse. Außerdem wurden die Mini-Jobs nicht mit in die Arbeitslosenversicherung einbezogen. Die traditionelle Zweitverdienerrolle der Frauen wird durch dieses Gesetz weiter zementiert. Die "ehrgeizigen" Ziele der Koalition, jede bezahlte Erwerbsarbeitsstunde versicherungspflichtig zu machen und v.a. den Frauen eine verbesserte Alterssicherung zu schaffen, ohne sie zusätzlich zu belasten, wurden nicht eingelöst. Mit der Beibehaltung der Geringfügigkeitsgrenze wird auf Dauer ein Niedriglohnsektor etabliert, der auch in den nächsten Jahren weiter expandieren wird.

Die Koalition hat bereits angekündigt, die Entwicklung der Billig-Jobs aufgrund der Kritik aus Unternehmer- und Oppositionskreisen (die CDU und F.D.P. rufen offen zur Schwarzarbeit auf) zu beobachten und ggf. nachzubessern. Einmalig in der Geschichte in der BRD ist die Unfähigkeit der Koalition, durchdachte Gesetze einzubringen. "Murks-Gesetze" werden immer wieder zur Nachbesserung freigegeben.

Die Arbeitgeber werden die Möglichkeit der Billig-Jobs weiter schamlos ausnutzen. Es ist deshalb zu erwarten, daß in den nächsten Jahren weiter Vollbeschäftigung zu Gunsten von Teilzeitarbeit und Billig-Jobs abgebaut wird. Deshalb gehört dieses Gesetz auf den Müll! Ausnahmen darf es zukünftig nur für SchülerInnen, StudentInnen und RentnerInnen geben. Außerdem ist die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohnes (Stundenlohn von mindestens 20 DM) dringend notwendig.

(hg)