auf & davon

Anfang Oktober wurde eine Jurastudentin aus Madagaskar in ihr Herkunftsland abgeschoben, weil ein Ende ihrer Ausbildung nicht absehbar war. Sie hatte in Kiel aufgrund von Krankheit, Kindererziehung und familiärer Probleme bereits 11 Jahre studiert, während der ganzen Zeit jedoch selbst für ihren Lebensunterhalt gesorgt. Trotzdem befand die Ausländerbehörde, dass ihr Hiersein nicht mehr tragbar sei. Die Behörde folgt damit zwar den Buchstaben des Gesetzes, unklar bleibt aber in wessen dringendem Interesse die Ausreise der Frau steht. Für die Betroffene selbst bedeutet es, als alleinstehende Mutter ohne abgeschlossene Ausbildung in ein Land zurückzukehren, in dem eine alleinstehende Frau ohnehin wenig, ohne Beruf aber kaum eine Existenzmöglichkeit hat.

Ein ähnlich absurdes Beipiel für das Walten der Ausländerbehörde ist die Abschiebungsandrohung, die ein Kongolese erhielt, der seit 7 Jahren in Deutschland lebt, seit einigen Jahren ebenfalls unabhängig von Sozialhilfe. Nach der Entscheidung des Innenministeriums, dass Abschiebungen in die RDC wieder möglich seien, brauchte die Ausländerbehörde nur wenige Tage, um ihm mitzuteilen, dass er Deutschland innerhalb einer Woche zu verlassen habe. Neben der Frage, warum seine Ausreise für Deutschland so dringlich ist, ist auch die Entscheidung des Innenministeriums, Abschiebungen nach Kongo wieder zu ermöglichen, fragwürdig. Der der Entscheidung zu Grunde liegende Bericht entspricht, wie LinX berichtete, zum einen nicht den neuen Kriterien für Lageberichte. Darüber hinaus enthält er trotzdem noch ausreichend Hinweise auf die prekäre und unsichere Lage im Land, so dass er auch zur Rechtfertigung einer anderen Entscheidung hinreichend Material geliefert hätte. Bis jetzt haben nur 4 Personen in Kiel eine Abschiebungsandrohung erhalten, bei vielen anderen sind zunächst weitere Rechtsmittel eingelegt worden.

Die genannten Beispiele weisen noch einmal auf die Notwendigkeit einer Altfallregelung hin, die Flüchtlingen, die sich hier langjährig aufhalten, ein Bleiberecht ermöglicht. Bisher sind entsprechende Initiativen immer wieder auf der Strecke geblieben, obwohl eine Regelung von allen Verbänden gefordert wird. Daran hat sich auch unter rot-grüner Regierung nichts geändert. Bei Pro Asyl ist Material für eine Postkartenaktion erhältlich, die die Fraktionen auffordert, eine Altfallregelung zu unterstützen.

In Belgien hat die Abschiebung von 74 Roma in die Slowakei für Unmut gesorgt, da nach dem Tod einer nigerianischen Asylbewerberin während der Abschiebung ein Abschiebestop bis zu einer Neuregelung des Asylverfahrens vereinbart worden war. Darüber hinaus war für zwei der Familien noch ein Moratorium erwirkt worden, von dem das Innenministerium angeblich nichts wusste. Mit dieser härteren Gangart reagiert die belgische Regierung offensichtlich auf den Anstieg der Zahl der Asylanträge. Die geplante Neuregelung der Zuwanderungsgesetze sieht neben einer Beschleunigung des Asylverfahrens auch die Legalisierung von ca. 50.000 illegal in Belgien lebenden MigrantInnen vor.

Asylanträge von Roma aus der Slowakei und dem Kosovo haben in den letzten Monaten auch in Großbritannien und in Finnland für Diskussionen gesorgt. Den Flüchtlingen wird unterstellt, ihre Flucht sei in großem Stil organisiert worden. Finnland beruft sich zudem auf die Drittstaatenregelung, nach der das Transitland Tschechien für die Asylanträge zuständig ist. Die Zahl von Roma, die aus Osteuropa fliehen, nimmt zu, da sie dort zunehmend Diskriminierungen und gewalttätigen Übergriffen ausgesetzt sind, ohne Schutz von Seiten des Staates zu erhalten.

(a.w.)