auf & davon

Bei der Ausländerbehörde Hamburg wurden 2 Mitarbeiter gekündigt, weil sie die Statistiken gefälscht haben. Sie hatten AsylbewerberInnen als nach Hamburg zugewandert registriert, die an andere Bundesländer weitergeleitet worden waren. Auch eine Methode, Fluten zu erzeugen.

Die Innenminister haben auf ihrer Konferenz in Görlitz am 18./19.11. eine Altfallregelung für Flüchtlinge beschlossen. Diese zunächst begrüßenswerte Entscheidung wird getrübt durch die Bedingungen, die daran geknüpft sind. So ist es bei einer Stichtagsregelung geblieben: Familien müssen vor Juli 1993 eingereist sein, alleinstehende Flüchtlinge vor 1990. Weitere Bedingungen sind, dass die betreffenden Personen nicht straffällig geworden sind, ausreichend Wohnraum haben und ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten, ohne ergänzende Sozialhilfe oder Arbeitslosenhilfe. Letzteres ist bei der restriktiven Erteilung von Arbeitserlaubnissen für Menschen, die bisher nur eine Duldung hatten, kaum möglich. Es ist davon auszugehen, dass die konkrete Auslegung dieser Bedingungen in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich gehandhabt wird. Nötig wäre mindestens die Einräumung eines Übergangszeitraumes, in der für diesen Personenkreis Arbeitsgenehmigungen erteilt werden und sie die Möglichkeit haben, eine Arbeit zu suchen. Ungeklärt war bei Redaktionsschluss noch, was aus dem Vorschlag Schleswig-Holsteins geworden ist, eine ergänzende Härtefallregelung zu schaffen, die Grenzfälle auffängt. (Linx berichtete).

Ganz von der Tagesordnung gestrichen wurden Beratungen über die Neuregelung des Staatsbürgerrechts. Die Regelung, die Erleichterung bei der Einbürgerung durch verkürzte Fristen vorsieht, soll ab 1.1.2000 in Kraft treten. Die eigentliche Ausgestaltung und damit auch die neuen Hürden stellen aber die Verwaltungsvorschriften dar, über die noch keine Einigung erzielt wurde. So ist weiterhin unklar wie die "Verfassungstreue" oder ausreichende Deutschkenntnisse geprüft werden sollen. Die Zahl der Einbürgerungsanträge ist schon jetzt so gestiegen, dass zusätzliche MitarbeiterInnen eingestellt werden mussten.

In den Genuss der auf der IMK beschlossenen Altfallregelung können im Wesentlichen solche Flüchtlinge kommen, deren Asylverfahren zwar abgelehnt wurde, die aber entsprechend der Genfer Flüchtlingskonvention nicht in ihr Herkunftsland abgeschoben werden können, weil dort Bürgerkrieg herrscht oder ihnen anderweitig Gefahr für Leib und Leben droht, z.B. Flüchtlinge aus Afghanistan oder dem Irak. Sie leben hier z.T. mit einer Duldung, mit einer Aufenthaltsbefugnis oder bestenfalls mit dem sog. "kleinen Asyl". Sie sind auch diejenigen, die Otto Schily in seinen jüngsten Äußerungen pauschal unter die angeblich 97% "Wirtschaftsflüchtlinge" zählt. Schily stellte mit diesen Äußerungen, in denen er auch laut über die Einsetzung einer Kommission nachdachte, die über die Asylanerkennung entscheiden soll, das ohnehin seit 1993 lädierte Grundrecht auf Asyl wieder zur Diskussion. Seine Gedankengänge und Zahlenspiele erstaunen nicht mehr so sehr durch ihre Nähe zur CDU/CSU als vielmehr durch ihre Plattheit. Flüchtlingsorganisationen, Wohlfahrtsverbände aber auch PolitikerInnen der Grünen, der FDP und der SPD, u.a. Innenminister Wienholtz, griffen Schily scharf an, und warfen ihm vor, mit falschen Zahlen die Asyldebatte anzuheizen.

In Berlin beendeten 150 Flüchtlinge nach zwei Wochen erfolglos einen Hungerstreik. Sie protestierten damit gegen das Sachleistungsprinzip im Asylbewerleistungsgesetz, das in Berlin ausschließlich in Form von Vollverpflegung umgesetzt wird, so dass die Flüchtlinge nicht einmal selber bestimmen können, was sie essen.

Das Asylbewerberleistungsgesetz ist auch Gegenstand eines Vorstoßes der CDU in Hessen und Baden-Württemberg. Sie möchten die Kürzung der Sozialhilfe um 20% für AsylbewerberInnen während der ersten 3 Jahre nach Einreise zu einer Dauerregelung machen. Eine Anhebung der Sozialhilfe auf das Normalmaß des BSHG nach 3 Jahren, wie es das 1997 in Kraft getretene Gesetz vorsieht, würde jetzt wirksam werden. Die CDU wendet sich gegen diese "Privilegierung" einzelner Flüchtlingsgruppen, die tatsächlich eine Gleichstellung ist.

(a.w.)