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Gentechnik auf schleswig-holsteinischen Äckern:

Kleinreden und Verschleiern

Landesregierung zeigt kein Interesse an der Aufklärung von unerlaubter Gentechnikaussaat in Schleswig-
Holstein. Folgebericht zum offenen Brief der BI gentechnikfreies SH an das Ministerium für Landwirt-
schaft, Umwelt und öffentliche Räume. (siehe LinX 18 und LinX 19)

Im Antwortbrief betont das Ministerium ausdrücklich "... , dass die betroffenen Landwirte völlig unschuldig in diese Situation geraten sind." Schön, dass unser Brief doch so aufmerksam gelesen wurde, in dem wir die Bauern ja selbst als Opfer bezeichneten. Allerdings hat sich nun die Landesregierung nach Abwägung von Persönlichkeitsschutz und Umweltinformation (KN 18.10.) dagegen entschieden die Lage der Felder bekannt zu geben, auf denen ungewollt Gentechnik ausgesät wurde. Es gibt begründeten Verdacht, dass nicht alle Bauern mit der Vernichtung der Aussaat einverstanden sind. Von deren Feldern droht für andere Rapsanbauer und Bienenvölker im kommenden Jahr eine weitergehende gentechnische Verunreinigung. Die Landesregierung will offensichtlich eine zukünftige  Verun- reinigung von Ernten angrenzender Rapsbauern und Honig der Imker nicht wirkungsvoll verhindern.

In dieses Bild passt die Presseinfo der Grünen aus dem Agrar- und Umweltausschuss vom 7.11.: "Unsere Forderung die betroffenen Flächen, auf denen nicht zugelassenes, gentechnisch verändertes Saatgut ausgebracht wurde, im Standortregister für gentechnisch veränderte Pflanzen zu veröffentlichen, wurde abgelehnt. ... Die Veröffentlichung im Standortregister ist im Falle des Anbaus von zugelassenen, gentechnisch veränderten Pflanzen gesetzlich vorgeschrieben. In diesem Fall handelt es sich sogar um nicht zugelassenen und damit gesetzeswidrig ausgebrachten Raps. Man muss davon ausgehen, dass der Raps trotz des von der Landesregierung verordneten Unterpflügens noch über mehrere Jahre keimfähig bleibt und so auch Nachbarfelder kontaminieren könnte."

Die Antwort auf unseren offen Brief weist uns u.a. auf die Verordnung über die Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung von genetisch veränderten Organismen (1830/2003/EG) hin und spricht im gleichen Satz vom transparenten Rechtsrahmen des Vorsorgeprinzips. Für die Aufklärung der Verunreinigung des Rapssaatgutes hat diese Verordnung aber offensichtlich versagt. Keines der antwortenden Bundes- oder Landesministerien (7) konnte/wollte über die Ursache der Verunreinigung Auskunft geben. Es stehen, wie auch bei der Auslegung des Verbraucherinformationsgesetzes, offensichtlich immer wirtschaftliche Interessen der Industrie im Vordergrund der Politikentscheidungen.

Unsere Kritik an dem Vorgehen der Landesregierung mag bei der geringen Verunreinigung von zwischen 0,03 und 0,1 % überzogen erscheinen. Dieser Fall zeigt allerdings , dass die vielversprochene Koexistenz mit/ohne Gentechnik schon jetzt versagt hat und mit weiteren gravierenderen Verunreinigungen zu rechnen ist. Und im Gegensatz zu chemischen Verunreinigungen, die sich mit der Zeit verdünnen, ist es die Eigenschaft von Pflanzen sich zu vermehren ... Solange es sich nicht um ein Hauptnahrungsmittel des Menschen handelt, sind viele von uns nicht sehr besorgt. Der Fall des verunreinigtes Reises aus den USA 2006, zeigt allerdings wohin der Weg geht, denn lukrativ für die Gentechnik-Industrie sind nur die massenhaft angebauten "Cash-Crops" und Gemüse.

Reis ---- Mais ---- Weizen ---- Kartoffeln ---- Tomaten ---- Gurken ---- Paprika ---- Guten Appetit!


(Wiebke Freudenberg, BI gentechnikfreies SH)